Erlass über die Ordnung der Ferien in den Schuljahren 2024/25 bis 2029/30 für allgemein bildende und berufliche Schulen im Saarland (Ferienordnung 2024/25 bis 2029/30)
Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text steht unten als Fließtext, ohne die sonst übliche Absatz-Feingliederung.
16 Erlass über die Ordnung der Ferien in den Schuljahren 2024/25 bis 2029/30 für allgemein bildende und berufliche Schulen im Saarland (Ferienordnung 2024/25 bis 2029/30) Vom 19. Januar 2023 Az.: A 4 / C – 3.1.2.1 Gemäß § 35 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997 S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13. Juli 2022 (Amtsbl. I S. 1018), und in Übereinstimmung mit den Beschlüssen der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland vom 9. Dezember 2021 über die langfristige Sommerferienregelung von 2025 bis 2030 werden die Ferien an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen im Saarland wie folgt festgesetzt (angegeben sind jeweils der erste beziehungsweise der letzte Ferientag): 1. Ferientermine und Anzahl der beweglichen Ferientage 1.1 Im Schuljahr 2024/25 Herbstferien Montag, 14. Oktober 2024 – Freitag, 25. Oktober 2024 Weihnachtsferien Montag, 23. Dezember 2024 – Freitag, 3. Januar 2025 Fastnachtsferien Montag, 24. Februar 2025 – Dienstag, 4. März 2025 Osterferien Montag, 14. April 2025 – Freitag, 25. April 2025 Sommerferien Montag, 7. Juli 2025 – Donnerstag, 14. August 2025 Den Schulen stehen noch drei bewegliche Ferientage zur Verfügung. 1.2 Im Schuljahr 2025/26 Herbstferien Montag, 13. Oktober 2025 – Freitag, 24. Oktober 2025 Weihnachtsferien Montag, 22. Dezember 2025 – Freitag, 2. Januar 2026 Fastnachtsferien Montag, 16. Februar 2026 – Freitag, 20. Februar 2026 Osterferien Dienstag, 7. April 2026 – Freitag, 17. April 2026 Sommerferien Montag, 29. Juni 2026 – Freitag, 7. August 2026 Den Schulen stehen noch zwei bewegliche Ferientage zur Verfügung. 1.3 Im Schuljahr 2026/27 Herbstferien Montag, 5. Oktober 2026 – Freitag, 16. Oktober 2026 Weihnachtsferien Montag, 21. Dezember 2026 – Donnerstag, 31. Dezember 2026 Fastnachtsferien Montag, 8. Februar 2027 – Freitag, 12. Februar 2027 Osterferien Dienstag, 30. März 2027 – Freitag, 9. April 2027 Sommerferien Montag, 28. Juni 2027 – Freitag, 6. August 2027 Den Schulen stehen noch zwei bewegliche Ferientage zur Verfügung. 1.4 Im Schuljahr 2027/28 Herbstferien Montag, 4. Oktober 2027 – Freitag, 15. Oktober 2027 Weihnachtsferien Montag, 20. Dezember 2027 – Freitag, 31. Dezember 2027 Fastnachtsferien Montag, 21. Februar 2028 – Dienstag, 29. Februar 2028 Osterferien Mittwoch, 12. April 2028 – Freitag, 21. April 2028 Sommerferien Montag, 3. Juli 2028 – Freitag, 11. August 2028 Den Schulen steht noch ein beweglicher Ferientag zur Verfügung. 1.5 Im Schuljahr 2028/29 Herbstferien Montag, 9. Oktober 2028 – Freitag, 20. Oktober 2028 Weihnachtsferien Mittwoch, 20. Dezember 2028 – Dienstag, 2. Januar 2029 Fastnachtsferien Montag, 12. Februar 2029 – Freitag, 16. Februar 2029 Osterferien Montag, 26. März 2029 – Freitag, 6. April 2029 Pfingstferien Dienstag, 22. Mai 2029 – Freitag, 25. Mai 2029 Sommerferien Montag, 16. Juli 2029 – Freitag, 24. August 2029 Den Schulen steht kein beweglicher Ferientag zur Verfügung. 1.6 Im Schuljahr 2029/30 Herbstferien Montag, 22. Oktober 2029 – Freitag, 2. November 2029 Weihnachtsferien Freitag, 21. Dezember 2029 – Freitag, 4. Januar 2030 Fastnachtsferien Montag, 25. Februar 2030 – Dienstag, 5. März 2030 Osterferien Montag, 15. April 2030 – Freitag, 26. April 2030 Sommerferien Montag, 22. Juli 2030 – Freitag, 30. August 2030 Den Schulen stehen noch drei bewegliche Ferientage zur Verfügung. 2. Termine der beweglichen Ferientage Die Termine der beweglichen Ferientage werden jährlich von der Schulkonferenz der jeweiligen Schule festgesetzt. Es ist im Interesse von Familien mit Kindern in verschiedenen Schulen wünschenswert, dass diese Termine zumindest auf Gemeindeebene abgestimmt werden. Diese beweglichen Ferientage dürfen nicht auf Tage unmittelbar vor oder nach den Ferien gelegt werden. Die Schulen teilen jeweils die Termine der beweglichen Ferientage frühzeitig, spätestens drei Wochen vorher, der Schulaufsichtsbehörde mit. 3. Unterrichtsschluss vor den Ferien und Ausgabe der Halbjahreszeugnisse Der Unterricht schließt am letzten Schultag vor den Sommerferien nach der dritten Unterrichtsstunde; Gleiches gilt für die betroffenen Klassen beziehungsweise Jahrgangsstufen auch am Tag der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse. Am letzten Tag vor den Ferien innerhalb eines Schuljahres sowie vor einem beweglichen Ferientag ist Unterrichtsende nach der letzten stundenplanmäßigen Unterrichtsstunde. Die Halbjahreszeugnisse werden grundsätzlich am letzten Freitag im Monat Januar ausgegeben, in den beruflichen Schulen gegebenenfalls am letzten diesem Tag vorausgehenden Unterrichtstag. Die Jahrgangsstufen der gymnasialen Oberstufe erhalten die Halbjahreszeugnisse am letzten Unterrichtstag vor den Weihnachtsferien. 4. Inkrafttreten und Außerkrafttreten Der Erlass tritt am 1. August 2024 in Kraft. Der Erlass über die Ordnung der Ferientermine in den Schuljahren 2016/17 bis 2023/24 für allgemein bildende und berufliche Schulen im Saarland vom 27. September 2016 (Amtsbl. I S. 876) tritt am 24. August 2024 außer Kraft. Saarbrücken, den 19. Januar 2023 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Krüger