Erlass über die Stiftung des Ehrenzeichens Hochwasserhilfe Saarland 2024
Als Dank und in Anerkennung für besonders selbstlose Hilfe bei der Rettung von Menschenleben, Abwehr von Gefahren und der Beseitigung von Schäden anlässlich der Hochwasserereignisse vom 17. bis 22. Mai 2024 im Saarland stiftet die Saarländische Landesregierung für haupt- und ehrenamtliche Einsatzkräfte der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben der Länder und des Bundes sowie Einsatzkräften aus Drittstaaten die Einsatzmedaille „Hochwasserhilfe Saarland 2024“.
Das Ehrenzeichen hat die Form einer runden Medaille mit 35 Millimeter Durchmesser. Auf der Vorderseite ist das Wappen des Saarlandes dargestellt. Der obere Teil der Vorderseite trägt die Angabe „Hochwasserhilfe 2024“. Auf der Rückseite sind zwei helfende Hände abgebildet. Der untere Teil der Rückseite trägt die Worte „Dank und Anerkennung“. Das Medaillenband ist orange-blau (Farben des Zivilschutzdreiecks) gestreift.
Die Miniaturversion trägt die Farben des Medaillenbandes mit aufgesetzter verkleinerter Vorderseite der Medaille.
Das Ehrenzeichen verleihen die Ministerpräsidentin und der Minister für Inneres, Bauen und Sport an haupt- und ehrenamtliche Einsatzkräfte der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben der Länder und des Bundes, an Bundeswehrangehörige sowie an Einsatzkräfte aus Drittstaaten.
Das Ehrenzeichen wird für mindestens einen ganztägigen Einsatz vor Ort in den Hochwassergebieten im Saarland oder in Einsatz- und Katastrophenschutzstäben, beginnend mit dem 17. Mai 2024, verliehen. In begründeten Ausnahmefällen sind Abweichungen zulässig.
Als sichtbares Zeichen der allgemeinen Anerkennung kann das Ehrenzeichen oder die Bandschnalle an der linken Brustseite getragen werden.
Die Ausgezeichneten erhalten neben dem Ehrenzeichen eine Verleihungsurkunde mit der Unterschrift der Ministerpräsidentin und des Ministers für Inneres, Bauen und Sport.
Die Ehrenzeichen gehen in das Eigentum der Ausgezeichneten über. Es verbleibt nach dessen Tod seinen Hinterbliebenen als Andenken. Eine Rückgabepflicht besteht nicht.
Die Aushändigung der Medaille erfolgt in der Regel durch den Minister für Inneres, Bauen und Sport im Rahmen von Veranstaltungen in den Landkreisen, in der Landeshauptstadt sowie dem Regionalverband. Für nichtsaarländische Einsatzkräfte findet eine zentrale Veranstaltung statt.
Vorschlagsberechtigt für die Verleihung des Ehrenzeichens an den unter 1 genannten Empfängerkreis sind die in ihrem Bereich für das Saarland verantwortlichen Stellen auf Kreis-, Landes- bzw. Bundesebene. Mit der Weiterleitung der Helferlisten durch die betroffenen Organisationen und Behörden an das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport gilt der Vorschlag als unterbreitet.
Erweist sich die Inhaberin oder der Inhaber durch sein Verhalten, insbesondere durch Begehen einer Straftat, der Auszeichnung unwürdig oder wird ein solches Verhalten nachträglich bekannt, so kann der Minister für Inneres, Bauen und Sport die Verleihung widerrufen. Die Verleihungsurkunde und die Auszeichnung sind in diesem Falle zurückzufordern.
Dieser Erlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Saarbrücken, den 21. August 2024 Die Ministerpräsidentin Rehlinger Der Minister für Inneres, Bauen und Sport Jost