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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturErlass über die Verlagerung der Akademie für Betriebs- und Unternehmensführung - Fachschule - Saarbrücken (ABU-Saarbrücken)

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Erlass über die Verlagerung der Akademie für Betriebs- und Unternehmensführung - Fachschule - Saarbrücken (ABU-Saarbrücken)

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 2012-08-01

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Amtsblatt des Saarlandes vom 19. Juli 2012 747 782 Erlass über die Verlagerung der Akademie für Betriebs- und Unternehmensführung — Fachschule — Saarbrücken (ABU Saarbrücken) zum 1. August 2012 Vom 4. Juli 2012 Az.: A 8/C 3 — III.14.0/III.8.0 In entsprechender Anwendung des § 40 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997, S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Juni 2011 (Amtsbl. I S. 236), wird im Benehmen mit dem Schulverband Akademie für Betriebs- und Unternehmensführung — Fachschule — Saarbrücken (ABU Saarbrücken) und dem Regionalverband Saarbrücken als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarbrücken sowie der zuständigen Schulkonferenzen die Akademie für Betriebs- und Unternehmensführung — Fachschule — Saarbrücken (ABU Saarbrücken) zum 1. August 2012 vom Kaufmännischen Berufsbildungszentrum Völklingen (Berufsbildungszentrum Völklingen ab 1. August 2012) zum Kaufmännischen Berufsbildungszentrum Halberg verlagert. Hierzu wird festgestellt: Die Schule ist nach § 3 b Absatz 5 des Schulordnungsgesetzes der Organisationseinheit des Kaufmännischen Berufsbildungszentrums Halberg zugeordnet. Saarbrücken, den 4. Juli 2012 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Biewen 783 Erlass über die Erweiterung des beruflichen Oberstufengymnasiums am Berufsbildungszentrum St. Wendel zu Beginn des Schuljahres 2012/2013 Vom 5. Juli 2012 Az.: A 8 / C 3 — I.12.0 I. Gemäß § 40 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997, S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Juni 2011 (Amtsbl. I S. 236), wird die gymnasiale Oberstufe am Berufsbildungszentrum St. Wendel im Benehmen mit dem Landkreis St. Wendel als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz St. Wendel zum 1. August 2012 um die Fachrichtung Technik erweitert. Hierzu wird festgestellt: Die Fachrichtung Technik der gymnasialen Oberstufe beginnt aufsteigend zum Schuljahr 2012/2013 mit der Einführungsphase, zum Schuljahr 2013/2014 mit der ersten Jahrgangsstufe der Hauptphase und umfasst ab dem Schuljahr 2014/2015 die Einführungsphase und beide Jahrgangsstufen der Hauptphase. II. Nummer 3 des Erlasses über die Errichtung eines Berufsbildungszentrums St. Wendel zu Beginn des Schuljahres 2006/2007 vom 12. Juli 2006 (Amtsbl. S. 1186) wird wie folgt gefasst: „3. Am Berufsbildungszentrum St. Wendel sind nach § 3 b Absatz 5 des Schulordnungsgesetzes folgende berufliche Schulen zusammengefasst: ! "#$%&'(()*+,- .-/$%**+,$0- ! 1-+,()*+,23-4-/50)+,- .-/$%**+,$0- ! 678)#09%0-3-/)*+,- .-/$%**+,$0- ! .-/$%*3/$(:*+,$0-;<#$*4)/=*+,#%=2678)#09%0-3- ! >-4-/5-*+,$0- ! 678)#09%0-3-*+,$0- ! <#(:-0**+,$0- ! .-/$%*%#+,*+,$0- %?/ <#$*,#0=*%?,/$(3 $(: ambulante Betreuung ! @A#:-&)- %?/ B/8)-,-/ $(: B/8)-,-/)((-( C Fachschule für Sozialpädagogik — ! D#+,75-/*+,$0- C D#+,5-/-)+, E(3-()-$/4-- sen (Fachrichtung Technik) — ! D#+,75-/*+,$0- C D#+,5-/-)+, 678)#04-*-( C ! D#+,75-/*+,$0- C D#+,5-/-)+, F)/=*+,#%= C ! .-/$%0)+,-* G5-/*=$%-(3H&(#*)$& :-/ D#+,- richtung Wirtschaft, der Fachrichtung Technik sowie der Fachrichtung Gesundheit und Soziales.“ III. Dieser Erlass tritt am 1. August 2012 in Kraft. Saarbrücken, den 5. Juli 2012 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Biewen


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