Erlass über die Verleihung der Eigenschaft einer anerkannten Ergänzungsschule an die private Fachschule für Heilerziehungspflege der Saarland Heilstätten GmbH (SHG)
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Erlass über die Verleihung der Eigenschaft einer anerkannten Ergänzungsschule an die private Fachschule für Heilerziehungspflege der Saarland Heilstätten GmbH (SHG) Vom 6. Juli 2007 Az.: A 3- B 4 – X.0.3 Der privaten Fachschule für Heilerziehungspflege in der Trägerschaft der Saarland Heilstätten GmbH (SHG) in Saarbrücken wird nach § 19 des Privatschulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Mai 1985 (Amtsbl. S. 610), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Februar 2006 (Amtsbl. S. 474; 530), mit sofortiger Wirkung die Eigenschaft einer anerkannten Ergänzungsschule verliehen. Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft Im Auftrag Ollig