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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturErlass über die Verleihung der Eigenschaft einer anerkannten Ergänzungsschule an die private Fachschule für Heilerziehungspflege der Saarland Heilstätten GmbH (SHG)

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Erlass über die Verleihung der Eigenschaft einer anerkannten Ergänzungsschule an die private Fachschule für Heilerziehungspflege der Saarland Heilstätten GmbH (SHG)

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 2007-07-06

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Erlass über die Verleihung der Eigenschaft einer anerkannten Ergänzungsschule an die private Fachschule für Heilerziehungspflege der Saarland Heilstätten GmbH (SHG) Vom 6. Juli 2007 Az.: A 3- B 4 – X.0.3 Der privaten Fachschule für Heilerziehungspflege in der Trägerschaft der Saarland Heilstätten GmbH (SHG) in Saarbrücken wird nach § 19 des Privatschulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Mai 1985 (Amtsbl. S. 610), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Februar 2006 (Amtsbl. S. 474; 530), mit sofortiger Wirkung die Eigenschaft einer anerkannten Ergänzungsschule verliehen. Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft Im Auftrag Ollig


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