Erlaß über die Würdigung ehrenamtlicher Tätigkeit und sonstiger besonderer Akitvitäten von Schülern/innen in Zeugnissen (außer Verhaltenszeugnissen)
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Erlass über die Würdigung ehrenamtlicher Tätigkeit und sonstiger besonderer Aktivitäten von Schülerinnen und Schülern in Zeugnissen (außer Verhaltenszeugnissen) Vom 28. April 1997 (GMBl. Saar S. 136) – geändert durch Erlass vom 12. Oktober 2000 (GMBl. Saar S. 220) – und durch Erlass vom 4. Juli 2003 (GMBl. Saar S. 291) 1. Ehrenamtliches Engagement soll auch im Bereich der Schule gewürdigt werden, um die Erziehung und die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler zu gemeinschaftsbewußtem Verhalten zu fördern. Dadurch sollen Hilfsbereitschaft und uneigennütziger, zusätzlicher Einsatz für die Gemeinschaft unterstützt werden. 2. Ehrenamtliche Tätigkeit von Schülerinnen und Schülern, die dem Bereich der Schule zuzuordnen ist, wird auf Wunsch der Betroffenen im Zeugnis unter „Bemerkungen“ erwähnt. Zu diesen Aufgaben in der schulischen Gemeinschaft gehört z.B. eine Tätigkeit als Klassenschülersprecherin oder Klassenschülersprecher oder die Mitgliedschaft in Gremien nach dem Schulmitbestimmungsgesetz, die Wahrnehmung von Aufgaben zur Förderung bestimmter schulischer Einrichtungen (Schulbibliothek, Sammlungen), die Förderung jüngerer Mitschülerinnen und Mitschüler (z.B. Hausaufgabenbetreuung) oder die Tätigkeit als Schülerlotse. 3. Sonstige schulische Aktivitäten von Schülerinnen und Schülern, die keine ehrenamtliche Tätigkeit darstellen, sind auf Wunsch der Schülerin oder des Schülers im Zeugnis ebenfalls unter „Bemerkungen“ zu erwähnen. Hierfür kommen z.B. in Betracht die Teilnahme an den Veranstaltungen Jugend trainiert für Olympia, Schüler experimentieren, Jugend forscht, am Fremdsprachenwettbewerb oder an sonstigen Wettbewerben, die von der Schule veranstaltet oder mitveranstaltet werden. Fundstelle: G:\MBKW\F\F1\Judith Ollig\ELVIS\Krill\Erl. Würdigung ehrenamtl. Tätigkeit.doc