Erlass über die Zusammenlegung der Gemeinschaftsschule Bous und der Gemeinschaftsschule Wadgassen zur Gemeinschaftsschule Wadgassen-Bous des Landkreises Saarlouis sowie über Regelungen die Ganztagsschule Wadgassen betreffend
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Erlass über die Zusammenlegung der Gemeinschaftsschule Bous und der Gemeinschaftsschule Wadgassen zur Gemeinschaftsschule Wadgassen-Bous des Landkreises Saarlouis sowie über Regelungen die Gesamtschule Wadgassen betreffend Vom 11. Juni 2015 Az.: A 4 / B2 / C 3–VII–133/ VII–145/ V–105 1. Gemäß §§ 9 Absatz 3 und 40 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997, S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 25. Juni 2014 (Amtsbl. I S. 296), werden im Einvernehmen mit dem Landkreis Saarlouis als Schulträger im Rahmen der Schulentwicklungsplanung nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarlouis sowie der Schulkonferenzen der Gemeinschaftsschule Bous und der Gemeinschaftsschule Wadgassen diese beiden Schulen zusammengelegt und als Folge die Gemeinschaftsschule Wadgassen-Bous des Landkreises Saarlouis am Standort der bisherigen Gemeinschaftsschule Wadgassen neu errichtet. 2. Das Schulgebäude am Standort der auslaufenden Erweiterten Realschule Bous wird auch als dauerhafte Dependance der Gemeinschaftsschule Wadgassen-Bous des Landkreises Saarlouis genutzt. 3. Zur Beschulung der Schülerinnen und Schüler der auslaufenden Gesamtschule Wadgassen und der Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule Wadgassen-Bous des Landkreises Saarlouis, die im Schuljahr 2014/2015 bereits Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule Wadgassen waren, steht im Schuljahr 2015/2016 vorübergehend auch das Gebäude der Dependance der bisherigen Gemeinschaftsschule/Gesamtschule Wadgassen in Differten zur Verfügung. 4. Dieser Erlass tritt am 1. August 2015 in Kraft. Saarbrücken, den 11. Juni 2015 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Forster