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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturErlass über die Zusammenlegung der Gemeinschaftsschule Friedrichsthal, Edith-Stein-Schule, und der Gemeinschaftsschule Quierschied, Schule im Taubenfeld, zur Gemeinschaftsschule Quierschied sowie die Zusammenlegung der Erweiterten Realschule Friedrichsthal und der Erweiterten Realschule Quierschied zur Erweiterten Realschule Quierschied

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Erlass über die Zusammenlegung der Gemeinschaftsschule Friedrichsthal, Edith-Stein-Schule, und der Gemeinschaftsschule Quierschied, Schule im Taubenfeld, zur Gemeinschaftsschule Quierschied sowie die Zusammenlegung der Erweiterten Realschule Friedrichsthal und der Erweiterten Realschule Quierschied zur Erweiterten Realschule Quierschied

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 2015-08-01

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Erlass über die Zusammenlegung der Gemeinschaftsschule Friedrichsthal, Edith-Stein-Schule, und der Gemeinschaftsschule Quierschied, Schule im Taubenfeld, zur Gemeinschaftsschule Quierschied sowie die Zusammenlegung der Erweiterten Realschule Friedrichsthal und der Erweiterten Realschule Quierschied zur Erweiterten Realschule Quierschied Vom 11. März 2015 A 4 / B2 / C 3–VII–112/ C 3–VII–107/ C 3–V–109/ C 3–V–104 1. Gemäß §§ 9 Absatz 3 und 40 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997, S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 25. Juni 2014 (Amtsbl. I S. 296), werden im Einvernehmen mit dem Regionalverband Saarbrücken als Schulträger im Rahmen der Schulentwicklungsplanung nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarbrücken sowie der Schulkonferenzen der Gemeinschaftsschule Friedrichsthal, Edith-Stein-Schule, und der Gemeinschaftsschule Quierschied, Schule im Taubenfeld, diese beiden Schulen zusammengelegt und als Folge die Gemeinschaftsschule Quierschied am Standort der bisherigen Gemeinschaftsschule Quierschied, Schule im Taubenfeld, neu errichtet. 2. Gemäß § 9 Absatz 3 und § 40 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997, S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 25. Juni 2014 (Amtsbl. I S. 296), werden im Einvernehmen mit dem Regionalverband Saarbrücken als Schulträger im Rahmen der Schulentwicklungsplanung nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarbrücken sowie der Schulkonferenzen der auslaufenden Erweiterten Realschule Quierschied und der auslaufenden Erweiterten Realschule Friedrichsthal diese beiden Schulen zusammengelegt und die auslaufende Erweiterte Realschule Quierschied am Standort der bisherigen Erweiterten Realschule Quierschied, Schule im Taubenfeld, neu errichtet. 3. Dieser Erlass tritt am 1. August 2015 in Kraft. Saarbrücken, den 11. März 2015 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Forster


Erlass über die Zusammenlegung der Gemeinschaftsschule Friedrichsthal, Edith-Stein-Schule, und der Gemeinschaftsschule Quierschied, Schule im Taubenfeld, zur Gemeinschaftsschule Quierschied sowie die Zusammenlegung der Erweiterten Realschule Friedrichsthal und der Erweiterten Realschule Quierschied zur Erweiterten Realschule QuierschiedKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen