Erlass über die Zusammenlegung der Gemeinschaftsschule Großrosseln, Robert-Schuman-Schule, und der Graf-Ludwig-Gemeinschaftsschule, Völklingen-Ludweiler, zur Gemeinschaftsschule Warndt sowie über Regelungen, die Erweiterte Realschule Großrosseln betreffend
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Erlass über die Zusammenlegung der Gemeinschaftsschule Großrosseln, Robert-Schuman-Schule, und der Graf-Ludwig- Gemeinschaftsschule, Völklingen-Ludweiler, zur Gemeinschaftsschule Warndt sowie über Regelungen, die Erweiterte Realschule Großrosseln betreffend Vom 11. März 2015 A 4 / B2 / C 3–VII–108/ C3–VII–117/ C3–V–105 1. Gemäß §§ 9 Absatz 3 und 40 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997, S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 25. Juni 2014 (Amtsbl. I S. 296), werden im Einvernehmen mit dem Regionalverband Saarbrücken als Schulträger im Rahmen der Schulentwicklungsplanung nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarbrücken sowie der Schulkonferenzen der Gemeinschaftsschule Großrosseln, Robert-Schuman-Schule, und der Graf-Ludwig-Gemeinschaftsschule, Völklingen-Ludweiler, diese beiden Schulen zusammengelegt und als Folge die Gemeinschaftsschule Warndt am Standort der bisherigen Graf-Ludwig-Gemeinschaftsschule, VölklingenLudweiler, neu errichtet. 2. Zur Beschulung der Schülerinnen und Schüler der auslaufenden Erweiterten Realschule Großrosseln und der Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule Warndt, die im Schuljahr 2014/2015 bereits Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule Großrosseln waren, steht bis einschließlich des Schuljahres 2016/2017 vorübergehend auch das Schulgebäude der bisherigen Erweiterten Realschule/Gemeinschaftsschule Großrosseln in Emmersweiler zur Verfügung. Dieses wird bis zum Ende des Schuljahres 2016/2017 als Dependance der Gemeinschaftsschule Warndt geführt. 3. Dieser Erlass tritt am 1. August 2015 in Kraft. Saarbrücken, den 11. März 2015 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Forster