Zum Inhalt springen
JunodaJunoda
VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturErlass über die Zusammenlegung der Gemeinschaftsschule Großrosseln, Robert-Schuman-Schule, und der Graf-Ludwig-Gemeinschaftsschule, Völklingen-Ludweiler, zur Gemeinschaftsschule Warndt sowie über Regelungen, die Erweiterte Realschule Großrosseln betreffend

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Erlass über die Zusammenlegung der Gemeinschaftsschule Großrosseln, Robert-Schuman-Schule, und der Graf-Ludwig-Gemeinschaftsschule, Völklingen-Ludweiler, zur Gemeinschaftsschule Warndt sowie über Regelungen, die Erweiterte Realschule Großrosseln betreffend

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 2015-08-01

Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text steht unten als Fließtext, ohne die sonst übliche Absatz-Feingliederung.

Erlass über die Zusammenlegung der Gemeinschaftsschule Großrosseln, Robert-Schuman-Schule, und der Graf-Ludwig- Gemeinschaftsschule, Völklingen-Ludweiler, zur Gemeinschaftsschule Warndt sowie über Regelungen, die Erweiterte Realschule Großrosseln betreffend Vom 11. März 2015 A 4 / B2 / C 3–VII–108/ C3–VII–117/ C3–V–105 1. Gemäß §§ 9 Absatz 3 und 40 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997, S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 25. Juni 2014 (Amtsbl. I S. 296), werden im Einvernehmen mit dem Regionalverband Saarbrücken als Schulträger im Rahmen der Schulentwicklungsplanung nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarbrücken sowie der Schulkonferenzen der Gemeinschaftsschule Großrosseln, Robert-Schuman-Schule, und der Graf-Ludwig-Gemeinschaftsschule, Völklingen-Ludweiler, diese beiden Schulen zusammengelegt und als Folge die Gemeinschaftsschule Warndt am Standort der bisherigen Graf-Ludwig-Gemeinschaftsschule, VölklingenLudweiler, neu errichtet. 2. Zur Beschulung der Schülerinnen und Schüler der auslaufenden Erweiterten Realschule Großrosseln und der Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule Warndt, die im Schuljahr 2014/2015 bereits Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule Großrosseln waren, steht bis einschließlich des Schuljahres 2016/2017 vorübergehend auch das Schulgebäude der bisherigen Erweiterten Realschule/Gemeinschaftsschule Großrosseln in Emmersweiler zur Verfügung. Dieses wird bis zum Ende des Schuljahres 2016/2017 als Dependance der Gemeinschaftsschule Warndt geführt. 3. Dieser Erlass tritt am 1. August 2015 in Kraft. Saarbrücken, den 11. März 2015 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Forster


Erlass über die Zusammenlegung der Gemeinschaftsschule Großrosseln, Robert-Schuman-Schule, und der Graf-Ludwig-Gemeinschaftsschule, Völklingen-Ludweiler, zur Gemeinschaftsschule Warndt sowie über Regelungen, die Erweiterte Realschule Großrosseln betreffendKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen