Erlass über die Zusammenlegung der Gemeinschaftsschule Mandelbachtal, Mandelbachtalschule, und der Gemeinschaftsschule St. Ingbert, Schmelzerwaldschule, zur Gemeinschaftsschule Mandelbachtal-Schmelzerwald des Saarpfalz-Kreises sowie über die Zusammenlegung der Erweiterten Realschule Mandelbachtal, Mandelbachtalschule, und der Erweiterten Realschule St. Ingbert, Schmelzerwaldschule, zur Erweiterten Realschule Mandelbachtal- Schmelzerwald des Saarpfalz-Kreises
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99 Erlass über die Zusammenlegung der Gemeinschaftsschule Mandelbachtal, Mandelbachtalschule, und der Gemeinschaftsschule St. Ingbert, Schmelzerwaldschule, zur Gemeinschaftsschule Mandelbachtal-Schmelzerwald des Saarpfalz-Kreises sowie über die Zusammenlegung der Erweiterten Realschule Mandelbachtal, Mandelbachtalschule, und der Erweiterten Realschule St. Ingbert, Schmelzerwaldschule, zur Erweiterten Realschule MandelbachtalSchmelzerwald des Saarpfalz-Kreises Vom 8. April 2016 Az.: A4 / B2 / C3 VII.153/ C3 VII.154/ C3 V1.40/ C3 V.141 1. Gemäß §§ 9 Absatz 3 und 40 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulord nungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekannt machung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997, S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 27. Juni 2015 (Amtsbl. I S. 446), werden im Einvernehmen mit dem Saarpfalz Kreis als Schul träger im Rahmen der Schulentwicklungsplanung nach Anhörung der Schulregionkonferenz des Saarpfalz Kreises sowie der Schulkonferenzen der Gemeinschaftsschule Mandelbachtal, Mandel bachtalschule, und der Gemeinschaftsschule St. Ingbert, Schmelzerwaldschule, diese beiden Schu len zusammengelegt und als Folge die Gemein schaftsschule Mandelbachtal Schmelzerwald des Saarpfalz Kreises am Standort der bisherigen Ge meinschaftsschule Mandelbachtal, Mandelbachtal schule, neu errichtet. 2. Gemäß § 9 Absatz 3 und § 40 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulord nungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekannt machung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997, S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Juni 2015 (Amtsbl. I S. 446), werden im Einvernehmen mit dem Saarpfalz Kreis als Schul träger im Rahmen der Schulentwicklungsplanung nach Anhörung der Schulregionkonferenz des Saarpfalz Kreises sowie der Schulkonferenzen der auslaufenden Erweiterten Realschule Mandelbach tal, Mandelbachtalschule, und der auslaufenden Erweiterten Realschule St. Ingbert, Schmelzer waldschule, diese beiden Schulen zusammengelegt und die auslaufende Erweiterte Realschule Man delbachtal Schmelzerwald am Standort der bis herigen Erweiterten Realschule Mandelbachtal, Mandelbachtalschule, neu errichtet. 3. Zur Beschulung der Schülerinnen und Schüler der auslaufenden Erweiterten Realschule Mandel bachtal Schmelzerwald und der Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule Mandelbach tal Schmelzerwald, die im Schuljahr 2015/2016 bereits Schülerinnen und Schüler der Erweiter ten Realschule/Gemeinschaftsschule St. Ingbert, Schmelzerwaldschule, waren, steht bis einschließ lich des Schuljahres 2018/2019 vorübergehend auch das Schulgebäude der bisherigen Erweiter ten Realschule/Gemeinschaftsschule St. Ingbert, Schmelzerwaldschule, in St. Ingbert zur Verfü gung. Dieses wird bis zum Ende des Schuljahres 2018/2019 als Dependance der Gemeinschafts schule Mandelbachtal Schmelzerwald geführt. 4. Dieser Erlass tritt am 1. August 2016 in Kraft. Saarbrücken, den 8. April 2016 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Forster