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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturErlass über die Zusammenlegung der Gemeinschaftsschule Namborn-Oberthal und der Gemeinschaftsschule St. Wendel zur Gemeinschaftsschule St. Wendel sowie die Zusammenlegung der Erweiterten Realschule Namborn-Oberthal und der Erweiterten Realschule St. Wendel zur Erweiterten Realschule St. Wendel

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Erlass über die Zusammenlegung der Gemeinschaftsschule Namborn-Oberthal und der Gemeinschaftsschule St. Wendel zur Gemeinschaftsschule St. Wendel sowie die Zusammenlegung der Erweiterten Realschule Namborn-Oberthal und der Erweiterten Realschule St. Wendel zur Erweiterten Realschule St. Wendel

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 2013-08-01

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Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 18. Juli 2013 707 A. Amtliche Texte Erlasse 906 Erlass über die Änderung der Fachoberschule — Fachbereich Wirtschaft — am Kaufmännischen Berufsbildungszentrum Neunkirchen zu Beginn des Schuljahres 2013 / 2014 Vom 4. Juli 2013 Az.: A 8/C 1 — III.5.0 Gemäß § 40 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 !"#$%&'()'(*+,-(.//01()'(.+021(34&5#3#(657895:#(94:;<( 9=$(>5$5#3(?@"(AB'(C48D(AB.A( !"#$%&'(E()'(A.B21(FD:9( im Einvernehmen mit dem Landkreis Neunkirchen als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Neunkirchen sowie der zuständigen Schulkonferenz am Kaufmännischen Berufsbildungszentrum Neunkirchen die Fachoberschule — Fachbereich Wirtschaft — am Kaufmännischen Berufsbildungszentrum G548HD:;<58(D8(95:(I@:"(5:F5D#5:#1(9=$$(85%58(95"(%5- stehenden nicht fachrichtungsgebundenen Schulangebot im Fachbereich Wirtschaft die Fachrichtung Französisch in Wirtschaft und Verwaltung geführt wird. Sie beginnt im Schuljahr 2013 / 2014 mit der Klassenstufe 11 und umfasst ab dem Schuljahr 2014 / 2015 die Klassenstufen 11 und 12. )==:%:J;H581(958(+'(C4&D(AB.K Der Minister für Bildung und Kultur Im Auftrag Biewen 911 Erlass über die Zusammenlegung der Gemeinschaftsschule Namborn-Oberthal und der Gemeinschaftsschule St. Wendel zur Gemeinschaftsschule St. Wendel sowie die Zusammenlegung der Erweiterten Realschule Namborn-Oberthal und der Erweiterten Realschule St. Wendel zur Erweiterten Realschule St. Wendel Vom 9. Juli 2013 Az.: A 4 / S / B – V.144 V.146 1. Gemäß § 9 Absatz 3 Satz 2 und § 40 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. )'(*+,-(.//01()'(.+021(34&5#3#(657895:#(94:;<(9=$(>5- $5#3(?@"(AB'(C48D(AB.A( !"#$%&'(E()'(A.B21(F5:958( im Einvernehmen mit dem Landkreis St. Wendel als Schulträger im Rahmen der Schulentwicklungsplanung nach Anhörung der Schulregionkonferenz St. Wendel sowie der Schulkonferenzen der Gemeinschaftsschule Namborn-Oberthal und der Gemeinschaftsschule St. Wendel beide Schulen zusammengelegt und als Folge die Gemeinschaftsschule St. Wendel am Standort der bisherigen Gemeinschaftsschule St. Wendel neu errichtet. Dabei wird das Schulgebäude der bisherigen Gemeinschaftsschule Namborn-Oberthal in den Schuljahren 2013 / 2014 und 2014 / 2015 nach Maßgabe von Nummer 4 von den bisher an diesem Standort beschulten Schülerinnen und Schülern als vorübergehende Außenstelle genutzt. 2. Gemäß § 9 Absatz 3 Satz 2 und § 40 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amts%&'( )'( *+,-( .//01( )'( .+021( 34&5#3#( 657895:#( 94:;<( 9=$(>5$5#3(?@"(AB'(C48D(AB.A( !"#$%&'(E()'(A.B21( werden im Einvernehmen mit dem Landkreis St. Wendel als Schulträger im Rahmen der Schulentwicklungsplanung nach Anhörung der Schulregionkonferenz St. Wendel sowie der Schulkonferenzen der auslaufenden Erweiterten Realschule Namborn-Oberthal und der auslaufenden Erweiterten Realschule St. Wendel beide Schulen zur auslaufenden Erweiterten Realschule St. Wendel am Standort der bisherigen Erweiterten Realschule St. Wendel zusammengelegt. 3. Die Gemeinschaftsschule St. Wendel wird ab dem Schuljahr 2014 / 2015 als Gebundene Ganztags$;<4&5(65LJ<:#'(MD5(34(9D5$5"(N5D#O48H#(D8(P=&%- tagsform bestehenden Klassen 6 und 7 werden auslaufend fortgeführt. 4. Dieser Erlass tritt am 1. August 2013 in Kraft mit 95:(Q=R6=%51(9=$$(D"();<4&S=<:(AB.K(T(AB.+(9D5(D8( U&=$$58$#4L5(V(D8(P=&%#=6$L@:"(854(=4L658@""5- nen Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude der bisherigen Gemeinschaftsschule NambornOberthal beschult werden. Die Schülerinnen und );<J&5:1(9D5(D"();<4&S=<:(AB.K(T(AB.+(9D5(U&=$$58- $#4L5(,(D8(P=&%#=6$L@:"(%5$4;<581($@&&58(D8(9D5$5"( Schuljahr letztmalig in der Außenstelle Namborn beschult werden. Ab dem Schuljahr 2014 / 2015 werden alle neu aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler ausschließlich an dem Standort St. Wendel beschult. )==:%:J;H581(958(/'(C4&D(AB.K Der Minister für Bildung und Kultur Im Auftrag Krüger-Jacob


Erlass über die Zusammenlegung der Gemeinschaftsschule Namborn-Oberthal und der Gemeinschaftsschule St. Wendel zur Gemeinschaftsschule St. Wendel sowie die Zusammenlegung der Erweiterten Realschule Namborn-Oberthal und der Erweiterten Realschule St. Wendel zur Erweiterten Realschule St. WendelKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen