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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturErlass über die Zusammenlegung der Grundschule Altheim der Stadt Blieskastel und der Grundschule Medelsheim der Gemeinde Gersheim, die Errichtung einer neuen gemeinsamen Grundschule Medelsheim und die Änderung von Schulbezirken in der Stadt Blieskastel und in der Gemeinde Gersheim

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Erlass über die Zusammenlegung der Grundschule Altheim der Stadt Blieskastel und der Grundschule Medelsheim der Gemeinde Gersheim, die Errichtung einer neuen gemeinsamen Grundschule Medelsheim und die Änderung von Schulbezirken in der Stadt Blieskastel und in der Gemeinde Gersheim

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 2005-06-29

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Erlass über die Zusammenlegung der Grundschule Altheim der Stadt Blieskastel und der Grundschule Medelsheim der Gemeinde Gersheim, die Errichtung einer neuen gemeinsamen Grundschule Medelsheim und die Änderung von Schulbezirken in der Stadt Blieskastel und in der Gemeinde Gersheim Vom 29. Juni 2005 Az.: F 2/B - 2.1.5 I.2.2.1 I.2.1.0 1. Gemäß §§ 9 und 40 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997, S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 11. Mai 2005 (Amtsbl. S. 687), werden im Benehmen mit der Stadt Blieskastel und der Gemeinde Gersheim als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Homburg/St. Ingbert und der Schulkonferenzen der betroffenen Schulen die Grundschule Altheim der Stadt Blieskastel und die Grundschule Medelsheim der Gemeinde Gersheim mit Wirkung vom 1. August 2005 zusammengelegt und als Folge die gemeinsame Grundschule Medelsheim am Standort der bisherigen Grundschule Medelsheim neu errichtet. Dabei werden die Stadt Blieskastel und die Gemeinde Gersheim zur gemeinsamen Erfüllung der ihnen als Schulträger obliegenden Aufgaben nach § 39 Abs. 1 SchoG verfahren. Die Räumlichkeiten der bisherigen Grundschule Altheim werden als dauerhafte Dependance genutzt, in der die von der Schulleitung zugewiesenen Grundschüler und Grundschülerinnen der neu errichteten gemeinsamen Grundschule Medelsheim unterrichtet werden. 2. Gemäß § 19 Abs. 1 SchoG wird im Benehmen mit der Stadt Blieskastel und der Gemeinde Gersheim und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Homburg/St. Ingbert das Gebiet der bisherigen Schulbezirke der Grundschulen Altheim und Medelsheim als Schulbezirk der neu errichteten gemeinsamen Grundschule Medelsheim der Stadt Blieskastel und der Gemeinde Gersheim festgelegt. Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft Im Auftrag ( Arend )


Erlass über die Zusammenlegung der Grundschule Altheim der Stadt Blieskastel und der Grundschule Medelsheim der Gemeinde Gersheim, die Errichtung einer neuen gemeinsamen Grundschule Medelsheim und die Änderung von Schulbezirken in der Stadt Blieskastel und in der Gemeinde GersheimKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen