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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturErlass über die Zusammenlegung der Grundschulen Braunshausen, Kastel, Otzenhausen, Primstal und Sitzerath, die Errichtung der neuen Grundschule für die Gemeinde Nonnweiler und die Änderung von Schulbezirken in der Gemeinde Nonnweiler

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Erlass über die Zusammenlegung der Grundschulen Braunshausen, Kastel, Otzenhausen, Primstal und Sitzerath, die Errichtung der neuen Grundschule für die Gemeinde Nonnweiler und die Änderung von Schulbezirken in der Gemeinde Nonnweiler

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 2005-06-29

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Erlass über die Zusammenlegung der Grundschulen Braunshausen, Kastel, Otzenhausen, Primstal und Sitzerath, die Errichtung der neuen Grundschule für die Gemeinde Nonnweiler und die Änderung von Schulbezirken in der Gemeinde Nonnweiler Vom 29. Juni 2005 Az.: F 2/B-2.1.5 I.6.4.0 bis .4 1. Gemäß §§ 9 und 40 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997, S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 11. Mai 2005 (Amtsbl. S. 687), werden im Benehmen mit der Gemeinde Nonnweiler als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz St. Wendel und der Schulkonferenzen der betroffenen Schulen die Grundschulen Braunshausen, Kastel, Otzenhausen, Primstal und Sitzerath mit Wirkung vom 1. August 2005 zusammengelegt und als Folge die Grundschule der Gemeinde Nonnweiler am Standort des Schulgebäudes in Nonnweiler neu errichtet. Dabei wird das Schulgebäude der bisherigen Grundschule Primstal als dauerhafte Dependance genutzt, in der die von der Schulleitung zugewiesenen Schüler und Schülerinnen der neu errichteten Grundschule der Gemeinde Nonnweiler unterrichtet werden. Die Standorte der bisherigen Grundschulen Braunshausen und Kastel werden nach Maßgabe von Nummer 3 jeweils als ab dem Schuljahr 2005/2006 auslaufende Dependancen weitergeführt. 2. Gemäß § 19 Abs. 1 SchoG wird im Benehmen mit der Gemeinde Nonnweiler und nach Anhörung der Schulregionkonferenz St. Wendel das Gebiet der Gemeinde Nonnweiler mit Wirkung vom 1. August 2005 als Schulbezirk der neu errichteten Grundschule festgelegt. 3. Dieser Erlass tritt am 1. August 2005 in Kraft mit der Maßgabe, dass ab dem Schuljahr 2005/2006 neben den bisher an den vormaligen Grundschulen, Otzenhausen, Primstal und Sitzerath vorhandenen alle neu einzuschulenden Schüler und Schülerinnen des neuen Schulbezirks im Schulgebäude der Grundschule der Gemeinde Nonnweiler oder – entsprechend der Zuweisung durch die Schulleitung – im Schulgebäude der bisherigen Grundschule Primstal beschult werden. Im Schuljahr 2005/2006 können die Schüler und Schülerinnen der künftigen Klassenstufen zwei bis vier, im Schuljahr 2006/2007 die Schüler und Schülerinnen der künftigen Klassenstufen drei und vier der bisherigen Grundschulen Braunshausen und Kastel noch in deren jeweiligem Schulgebäude (auslaufende Dependancen) beschult werden. Ab dem Schuljahr 2007/2008 werden alle Grundschüler und Grundschülerinnen des neuen Schulbezirks im Schulgebäude der Grundschule der Gemeinde Nonnweiler oder – entsprechend der Zuweisung durch die Schulleitung – im Schulgebäude der bisherigen Grundschule Primstal beschult. Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft Im Auftrag ( Arend )


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