Erlass über die Zusammenlegung der Grundschulen Bubach-Calmesweiler und Eppelborn, die Errichtung einer neuen Grundschule Eppelborn und die Änderung von Schulbezirken in der Gemeinde Eppelborn
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Erlass über die Zusammenlegung der Grundschulen Bubach-Calmesweiler und Eppelborn, die Errichtung einer neuen Grundschule Eppelborn und die Änderung von Schulbezirken in der Gemeinde Eppelborn Vom 29. Juni 2005 Az.: F 2/B-2.1.5 I.4.0.0 I.4.0.2 1. Gemäß §§ 9 und 40 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997, S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 11. Mai 2005 (Amtsbl. S. 687), werden im Benehmen mit der Gemeinde Eppelborn als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Neunkirchen und der Schulkonferenzen der betroffenen Schulen die Grundschulen Bubach-Calmesweiler und Eppelborn zusammengelegt und als Folge die Grundschule Eppelborn am Standort der bisherigen Grundschule Eppelborn neu errichtet. Dabei wird das Schulgebäude der bisherigen Grundschule Bubach-Calmesweiler als dauerhafte Dependance genutzt, in der die von der Schulleitung zugewiesenen Schüler und Schülerinnen der neu errichteten Grundschule Eppelborn unterrichtet werden. 2. Gemäß § 19 Abs. 1 SchoG wird im Benehmen mit der Gemeinde Eppelborn und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Neunkirchen das Gebiet der bisherigen Schulbezirke der Grundschulen Bubach-Calmesweiler und Eppelborn als Schulbezirk der neu errichteten Grundschule Eppelborn festgelegt. Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft Im Auftrag ( Arend )