Erlass über die Zusammenlegung der Grundschulen Bübingen und Güdingen-Halberg, der Grundschulen Bischmisheim und Schafbrücke sowie der Grundschulen Brebach-Fechingen (Hasenbergschule), Ensheim (Wickersbergschule) und Eschringen, die Errichtung der neuen Grundschulen Saarbrücken-Bübingen/Güdingen, Saarbrücken-Bischmisheim/Schafbrücke sowie Saarbrücken-Ensheim/Eschringen/Fechingen und die Änderung von Schulbezirken in der Landeshauptstadt Saarbrücken
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Erlass über die Zusammenlegung der Grundschulen Bübingen und GüdingenHalberg, der Grundschulen Bischmisheim und Schafbrücke sowie der Grundschulen Brebach-Fechingen (Hasenbergschule), Ensheim (Wickersbergschule) und Eschringen, die Errichtung der neuen Grundschulen Saarbrücken–Bübingen/Güdingen, Saarbrücken-Bischmisheim/Schafbrücke sowie Saarbrücken-Ensheim/Eschringen/Fechingen und die Änderung von Schulbezirken in der Landeshauptstadt Saarbrücken Vom 29. Juni 2005 F 2/B- 2.1.5 I.0.3 I.0.4 I.0.8 I.0.9 I.0.21 I.0.27 I.0.31 I. 1. Gemäß §§ 9 und 40 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997, S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 11. Mai 2005 (Amtsbl. S. 687), werden im Benehmen mit der Landeshauptstadt Saarbrücken als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarbrücken und der Schulkonferenzen der betroffenen Schulen die Grundschulen Bübingen und Güdingen-Halberg zusammengelegt und als Folge die Grundschule Saarbrücken–Bübingen/Güdingen am Standort der bisherigen Grundschule Bübingen neu errichtet. Dabei wird das Schulgebäude der bisherigen Grundschule Güdingen-Halberg als dauerhafte Dependance genutzt, in der die von der Schulleitung zugewiesenen Schüler und Schülerinnen der neu errichteten Grundschule Saarbrücken– Bübingen/Güdingen unterrichtet werden. 2. Gemäß § 19 Abs. 1 SchoG wird im Benehmen mit der Landeshauptstadt Saarbrücken und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarbrücken das Gebiet der bisherigen Schulbezirke der Grundschulen Bübingen und Güdingen-Halberg als Schulbezirk der neu errichteten Grundschule Saarbrücken–Bübingen/Güdingen festgelegt. II. 1. Gemäß §§ 9 und 40 SchoG werden im Benehmen mit der Landeshauptstadt Saarbrücken als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarbrücken und der Schulkonferenzen der betroffenen Schulen die Grundschulen Bischmisheim und Schafbrücke zusammengelegt und als Folge die Grundschule Saarbrücken-Bischmisheim/Schafbrücke am Standort der bisherigen Grundschule Bischmisheim neu errichtet. Der Standort der bisherigen Grundschule Schafbrücke wird nach Maßgabe des Abschnitts IV Nummer 1 als eine ab dem Schuljahr 2005/2006 auslaufende Dependance weitergeführt. 2. Gemäß § 19 Abs. 1 SchoG wird im Benehmen mit der Landeshauptstadt Saarbrücken und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarbrücken das Gebiet der bisherigen Schulbezirke der Grundschulen Bischmisheim und Schafbrücke als Schulbezirk der neu errichteten Grundschule SaarbrückenBischmisheim/Schafbrücke festgelegt. III. 1. Gemäß §§ 9 und 40 SchoG werden im Benehmen mit der Landeshauptstadt Saarbrücken als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarbrücken und der Schulkonferenzen der betroffenen Schulen die Grundschulen Brebach-Fechingen (Hasenbergschule), Ensheim (Wickersbergschule) und Eschringen zusammengelegt und als Folge die Grundschule Saarbrücken–Ensheim/Eschringen/Fechingen am Standort der bisherigen Grundschule Ensheim (Wickersbergschule) neu errichtet. Der Standort der bisherigen Grundschule Brebach-Fechingen (Hasenbergschule) wird nach Maßgabe des Abschnitts IV Nummer 2 im Schuljahr 2005/2006 als vorübergehende Dependance für die künftigen Klassenstufen zwei bis vier weitergeführt. 2. Gemäß § 19 Abs. 1 SchoG wird im Benehmen mit der Landeshauptstadt Saarbrücken und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarbrücken das Gebiet der bisherigen Schulbezirke der Grundschulen Brebach-Fechingen (Hasenbergschule), Ensheim (Wickersbergschule) und Eschringen als Schulbezirk der neu errichteten Grundschule Saarbrücken– Ensheim/Eschringen/Fechingen festgelegt. IV. Dieser Erlass tritt am 1. August 2005 in Kraft, für die unter den Abschnitten II und III getroffenen Regelungen mit folgenden Maßgaben: 1. Ab dem Schuljahr 2005/2006 werden neben den bisher an der vormaligen Grundschule Bischmisheim vorhandenen alle neu einzuschulenden Schüler und Schülerinnen des neuen Schulbezirks im Schulgebäude der Grundschule Saarbrücken-Bischmisheim/Schafbrücke beschult. Im Schuljahr 2005/2006 können die Schüler und Schülerinnen der künftigen Klassenstufen zwei bis vier, im Schuljahr 2006/2007 die Schüler und Schülerinnen der künftigen Klassenstufen drei und vier der bisherigen Grundschule Schafbrücke noch in deren Schulgebäude (auslaufende Dependance) beschult werden. Ab dem Schuljahr 2007/2008 werden alle Grundschüler und Grundschülerinnen des neuen Schulbezirks im Schulgebäude der Grundschule SaarbrückenBischmisheim/Schafbrücke beschult. 2. Ab dem Schuljahr 2005/2006 werden neben den bisher an den vormaligen Grundschulen Ensheim und Eschringen vorhandenen alle neu einzuschulenden Schüler und Schülerinnen des neuen Schulbezirks im Schulgebäude der Grundschule Saarbrücken–Ensheim/Eschringen/Fechingen beschult. Im Schuljahr 2005/2006 können die Schüler und Schülerinnen der künftigen Klassenstufen zwei bis vier der bisherigen Grundschule BrebachFechingen (Hasenbergschule) noch in deren Schulgebäude (vorübergehende Dependance) beschult werden. Ab dem Schuljahr 2006/2007 werden alle Grundschüler und Grundschülerinnen des neuen Schulbezirks im Schulgebäude der Grundschule Saarbrücken–Ensheim/Eschringen/Fechingen beschult. Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft Im Auftrag ( Arend )