Erlass über die Zusammenlegung der Grundschulen Dilsburg, Eiweiler und Salbach der Gemeinde Heusweiler, die Errichtung der neuen Grundschule Heusweiler und die Änderung von Schulbezirken in der Gemeinde Heusweiler
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Erlass über die Zusammenlegung der Grundschulen Dilsburg, Eiweiler und Salbach der Gemeinde Heusweiler, die Errichtung der neuen Grundschule Heusweiler und die Änderung von Schulbezirken in der Gemeinde Heusweiler Vom 29. Juni 2005 F 2/B- 2.1.5 I.1.2.0 I.1.2.1 I.1.2.3 1. Gemäß §§ 9 und 40 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997, S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 11. Mai 2005 (Amtsbl. S. 687), werden im Benehmen mit der Gemeinde Heusweiler als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarbrücken und der Schulkonferenzen der betroffenen Schulen die Grundschulen Dilsburg, Eiweiler und Salbach zusammengelegt und als Folge die Grundschule Heusweiler am Standort der bisherigen Grundschule Dilsburg neu errichtet. Dabei wird das Schulgebäude der bisherigen Grundschule Eiweiler als dauerhafte Dependance genutzt, in der die von der Schulleitung zugewiesenen Schüler und Schülerinnen der neu errichteten Grundschule der Gemeinde Heusweiler unterrichtet werden. Der Standort der bisherigen Grundschule Salbach wird nach Maßgabe von Nummer 3 als ab dem Schuljahr 2006/2007 auslaufende Dependance weitergeführt. Der Schulträger ermöglicht für das Schuljahr 2005/2006 die Einschulung von sechs Kindern aus dem Neubaugebiet „Hinter dem Krepp“ in Niedersalbach am Standort Dilsburg und gewährleistet, dass es durch die letztmalige Einschulung im Schulgebäude der auslaufenden Dependance Salbach im Schuljahr 2005/2006 nicht zu einer Klassenmehrbildung kommt. 2. Gemäß § 19 Abs. 1 SchoG wird im Benehmen mit der Gemeinde Heusweiler und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarbrücken das Gebiet der bisherigen Schulbezirke der Grundschulen Dilsburg, Eiweiler und Salbach als Schulbezirk der neu errichteten Grundschule festgelegt. 3. Dieser Erlass tritt am 1. August 2005 in Kraft mit der Maßgabe, dass ab dem Schuljahr 2006/2007 neben den bisher an den vormaligen Grundschulen Dilsburg und Eiweiler vorhandenen alle neu einzuschulenden Grundschüler und Grundschülerinnen des neuen Schulbezirks im Schulgebäude der bisherigen Grundschule Dilsburg oder – entsprechend der Zuweisung durch die Schulleitung – im Schulgebäude der bisherigen Grundschule Eiweiler beschult werden. Im Schuljahr 2005/2006 können die durch die Schulleitung unter Berücksichtigung der unter Nummer 1 Absatz 2 dargestellten Vorgabe zur Klassenbildung zugewiesenen Schüler und Schülerinnen der künftigen Klassenstufen eins bis vier, im Schuljahr 2006/2007 der künftigen Klassenstufen zwei bis vier und im Schuljahr 2007/2008 der künftigen Klassenstufen drei und vier der bisherigen Grundschule Salbach noch in deren Schulgebäude (auslaufende Dependance) beschult werden. Ab dem Schuljahr 2008/2009 werden alle Grundschüler und Grundschülerinnen des neuen Schulbezirks im Schulgebäude der bisherigen Grundschule Dilsburg oder – entsprechend der Zuweisung durch die Schulleitung – im Schulgebäude der bisherigen Grundschule Eiweiler unterrichtet. Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft Im Auftrag ( Arend )