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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturErlass über die Zusammenlegung der Grundschulen Dirminigen und Wiesbach, die Errichtung einer neuen Grundschule Wiesbach-Dirmingen und die Änderung von Schulbezirken in der Gemeinde Eppelborn

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Erlass über die Zusammenlegung der Grundschulen Dirminigen und Wiesbach, die Errichtung einer neuen Grundschule Wiesbach-Dirmingen und die Änderung von Schulbezirken in der Gemeinde Eppelborn

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 2007-07-12

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Erlass über die Zusammenlegung der Grundschulen Dirmingen und Wiesbach, die Errichtung einer neuen Grundschule Wiesbach-Dirmingen und die Änderung von Schulbezirken in der Gemeinde Eppelborn Vom 12. Juli 2007 A 3/B-2.1.5 I.4.0.1 I.4.0.4 1. Gemäß §§ 9 und 40 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997, S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 6. September 2006 (Amtsbl. S. 1694; 1730), werden im Benehmen mit der Gemeinde Eppelborn als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Neunkirchen und der Schulkonferenzen der betroffenen Schulen die Grundschulen Dirmingen und Wiesbach mit Wirkung vom 1. August 2007 zusammengelegt und als Folge die Grundschule Wiesbach-Dirmingen am Standort der bisherigen Grundschule Wiesbach neu errichtet. Dabei wird das Schulgebäude der bisherigen Grundschule Dirmingen als dauerhafte Dependance genutzt, in der die von der Schulleitung zugewiesenen Schüler und Schülerinnen der neu errichteten Grundschule Wiesbach-Dirmingen unterrichtet werden. 2. Gemäß § 19 Abs. 1 SchoG wird im Benehmen mit der Gemeinde Eppelborn und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Neunkirchen das Gebiet der bisherigen Schulbezirke der Grundschulen Dirmingen und Wiesbach mit Wirkung vom 1. August 2007 als Schulbezirk der neu errichteten Grundschule WiesbachDirmingen festgelegt. Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft Im Auftrag ( Arend )


Erlass über die Zusammenlegung der Grundschulen Dirminigen und Wiesbach, die Errichtung einer neuen Grundschule Wiesbach-Dirmingen und die Änderung von Schulbezirken in der Gemeinde EppelbornKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen