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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturErlass über die Zusammenlegung der Grundschulen Dorf im Warndt, Großrosseln und St. Nikolaus, die Errichtung einer neuen "Grundschule der Gemeinde Großrosseln" und die Änderung von Schulbezirken in der Gemeinde Großrosseln

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Erlass über die Zusammenlegung der Grundschulen Dorf im Warndt, Großrosseln und St. Nikolaus, die Errichtung einer neuen "Grundschule der Gemeinde Großrosseln" und die Änderung von Schulbezirken in der Gemeinde Großrosseln

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 2005-06-29

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Erlass über die Zusammenlegung der Grundschulen Dorf im Warndt, Großrosseln und St. Nikolaus, die Errichtung einer neuen „Grundschule der Gemeinde Großrosseln“ und die Änderung von Schulbezirken in der Gemeinde Großrosseln Vom 29. Juni 2005 F 2/B-2.1.5 I.1.1.0 I.1.1.1 I.1.1.2 1. Gemäß §§ 9 und 40 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997, S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 11. Mai 2005 (Amtsbl. S. 687), werden im Benehmen mit der Gemeinde Großrosseln als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarbrücken und der Schulkonferenzen der betroffenen Schulen die Grundschulen Dorf im Warndt, Großrosseln und St. Nikolaus zusammengelegt und als Folge die „Grundschule der Gemeinde Großrosseln“ am Standort der bisherigen Grundschule Großrosseln neu errichtet. Dabei wird das Schulgebäude der bisherigen Grundschule St. Nikolaus als dauerhafte Dependance genutzt, in der die von der Schulleitung zugewiesenen Schüler und Schülerinnen der neu errichteten „Grundschule der Gemeinde Großrosseln“ unterrichtet werden. Der Standort der bisherigen Grundschule Dorf im Warndt wird nach Maßgabe der Nummer 3 als eine ab dem Schuljahr 2005/2006 auslaufende Dependance weitergeführt. 2. Gemäß § 19 Abs. 1 SchoG wird im Benehmen mit der Gemeinde Großrosseln und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarbrücken das Gebiet der bisherigen Schulbezirke der Grundschulen Dorf im Warndt, Großrosseln und St. Nikolaus als Schulbezirk der neu errichteten Grundschule festgelegt. 3. Dieser Erlass tritt am 1. August 2005 in Kraft mit der Maßgabe, dass ab dem Schuljahr 2005/2006 neben den bisher an den vormaligen Grundschulen Großrosseln und St. Nikolaus vorhandenen alle neu einzuschulenden Schüler und Schülerinnen der Gemeinde Großrosseln im Schulgebäude der bisherigen Grundschule Großrosseln oder – entsprechend der Zuweisung durch die Schulleitung – im Schulgebäude der bisherigen Grundschule St. Nikolaus beschult werden. Im Schuljahr 2005/2006 können die Schüler und Schülerinnen der künftigen Klassenstufen zwei bis vier, im Schuljahr 2006/2007 die Schüler und Schülerinnen der künftigen Klassenstufen drei und vier der bisherigen Grundschule Dorf im Warndt noch in deren Schulgebäude (auslaufende Dependance) beschult werden. Ab dem Schuljahr 2007/2008 werden alle Grundschüler und Grundschülerinnen der Gemeinde Großrosseln im Schulgebäude der „Grundschule der Gemeinde Großrosseln“ oder – entsprechend der Zuweisung durch die Schulleitung – im Schulgebäude der bisherigen Grundschule St. Nikolaus unterrichtet. Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft Im Auftrag ( Arend )


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