Erlass über die Zusammenlegung der Grundschulen Fischbach und Göttelborn, die Errichtung einer neuen Grundschule Fischbach-Göttelborn und die Änderung von Schulbezirken in der Gemeinde Quierschied
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Erlass über die Zusammenlegung der Grundschulen Fischbach und Göttelborn, die Errichtung einer neuen Grundschule Fischbach-Göttelborn und die Änderung von Schulbezirken in der Gemeinde Quierschied Vom 29. Juni 2005 Az.: F 2/B - 2.1.5 I.6.5.0 I.6.5.1 1. Gemäß §§ 9 und 40 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997, S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 11. Mai 2005 (Amtsbl. S. 687), werden im Benehmen mit der Gemeinde Quierschied als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarbrücken und der Schulkonferenzen der betroffenen Schulen die zusammengelegt und als Folge die Grundschule Fischbach-Göttelborn am Standort der bisherigen Grundschule Fischbach neu errichtet. Dabei wird das Schulgebäude der bisherigen Grundschule Göttelborn als dauerhafte Dependance genutzt, in der die von der Schulleitung zugewiesenen Schüler und Schülerinnen der neu errichteten Grundschule Fischbach-Göttelborn unterrichtet werden. 2. Gemäß § 19 Abs. 1 SchoG wird im Benehmen mit der Gemeinde Quierschied und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarbrücken das Gebiet der bisherigen Schulbezirke der Grundschulen Fischbach und Göttelborn mit Wirkung vom 1. August 2005 als Schulbezirk der neu errichteten Grundschule FischbachGöttelborn festgelegt. Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft Im Auftrag ( Arend )