Zum Inhalt springen
JunodaJunoda
VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturErlass über die Zusammenlegung der Grundschulen Fürth und Lehbesch sowie der Grundschulen Neumünster und Steinbach, die Errichtung der neuen Grundschule Lehbesch und Neumünster und die Änderung von Schulbezirken in der Stadt Ottweiler

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Erlass über die Zusammenlegung der Grundschulen Fürth und Lehbesch sowie der Grundschulen Neumünster und Steinbach, die Errichtung der neuen Grundschule Lehbesch und Neumünster und die Änderung von Schulbezirken in der Stadt Ottweiler

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 2005-06-29

Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text steht unten als Fließtext, ohne die sonst übliche Absatz-Feingliederung.

Erlass über die Zusammenlegung der Grundschulen Fürth und Lehbesch sowie der Grundschulen Neumünster und Steinbach, die Errichtung der neuen Grundschulen Lehbesch und Neumünster und die Änderung von Schulbezirken in der Stadt Ottweiler Vom 29. Juni 2005 Az.: F 2/B-2.1.5 I.4.4.0 bis .3 I. 1. Gemäß §§ 9 und 40 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997, S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 11. Mai 2005 (Amtsbl. S. 687), werden im Benehmen mit der Stadt Ottweiler als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Neunkirchen und der Schulkonferenzen der betroffenen Schulen die Grundschulen Fürth und Lehbesch mit Wirkung vom 1. August 2005 zusammengelegt und als Folge die Grundschule Lehbesch am Standort der bisherigen Grundschule Lehbesch neu errichtet. Dabei wird das Schulgebäude der bisherigen Grundschule Fürth als dauerhafte Dependance genutzt, in der die von der Schulleitung zugewiesenen Schüler und Schülerinnen der neu errichteten Grundschule Lehbesch unterrichtet werden. 2. Gemäß § 19 Abs. 1 SchoG wird im Benehmen mit der Stadt Ottweiler und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Neunkirchen das Gebiet der bisherigen Schulbezirke der Grundschulen Fürth und Lehbesch mit Wirkung vom 1. August 2005 als Schulbezirk der neu errichteten Grundschule festgelegt. II. 1. Gemäß §§ 9 und 40 SchoG werden im Benehmen mit der Stadt Ottweiler als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Neunkirchen und der Schulkonferenzen der betroffenen Schulen die Grundschulen Neumünster und Steinbach mit Wirkung vom 1. August 2005 zusammengelegt und als Folge die Grundschule Neumünster am Standort der bisherigen Grundschule Neumünster neu errichtet. 2. Gemäß § 19 Abs. 1 SchoG wird im Benehmen mit der Stadt Ottweiler und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Neunkirchen das Gebiet der bisherigen Schulbezirke der Grundschulen Neumünster und Steinbach mit Wirkung vom 1. August 2005 als Schulbezirk der neu errichteten Grundschule festgelegt. Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft Im Auftrag ( Arend )


Erlass über die Zusammenlegung der Grundschulen Fürth und Lehbesch sowie der Grundschulen Neumünster und Steinbach, die Errichtung der neuen Grundschule Lehbesch und Neumünster und die Änderung von Schulbezirken in der Stadt OttweilerKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen