Erlass über die Zusammenlegung der Grundschulen Grund- und Ganztagsgrundschule Im Vogelsang und Saarlouis-St. Ludwig sowie der Grundschulen In den Bruchwiesen und Saarlouis-Neuforweiler der Kreisstadt Saarlouis, über die Errichtung einer neuen Grund- und Ganztagsgrundschule Im Vogelsang sowie einer neuen Grundschule In den Bruchwiesen und über die Änderung von Schulbezirken in der Kreisstadt Saarlouis
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Erlass über die Zusammenlegung der Grundschulen Grund- und Ganztagsgrundschule Im Vogelsang und Saarlouis-St. Ludwig sowie der Grundschulen In den Bruchwiesen und Saarlouis-Neuforweiler der Kreisstadt Saarlouis, über die Errichtung einer neuen Grund- und Ganztagsgrundschule Im Vogelsang sowie einer neuen Grundschule In den Bruchwiesen und über die Änderung von Schulbezirken in der Kreisstadt Saarlouis Vom 29. Juni 2005 Az.: F 2/B-2.1.5 I.5.6.0 I.5.6.2 und .3 I.5.6.6 und 7. I. 1. Gemäß §§ 9 und 40 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997, S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 11. Mai 2005 (Amtsbl. S. 687), werden im Benehmen mit der Kreisstadt Saarlouis als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarlouis und der Schulkonferenzen der betroffenen Schulen die Grundschulen Grund- und Ganztagsgrundschule Im Vogelsang und Saarlouis-St. Ludwig der Kreisstadt Saarlouis zusammengelegt und als Folge die Grund- und Ganztagsgrundschule Im Vogelsang am Standort der bisherigen Grund- und Ganztagsgrundschule Im Vogelsang der Kreisstadt Saarlouis neu errichtet. Der Standort der bisherigen Grundschule Saarlouis-St. Ludwig wird nach Maßgabe von Abschnitt IV Nummer 1 als ab dem Schuljahr 2005/2006 auslaufende Dependance weitergeführt. 2. Gemäß § 19 Abs. 1 SchoG wird im Benehmen mit der Kreisstadt Saarlouis und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarlouis als Schulbezirk der neu errichteten Grund- und Ganztagsgrundschule Im Vogelsang der Kreisstadt Saarlouis das Gebiet der bisherigen Schulbezirke der Grundschulen Grund- und Ganztagsgrundschule Im Vogelsang und Saarlouis-St. Ludwig festgelegt. Dieser Schulbezirk verringert sich, beginnend mit der Klassenstufe 1 des Schuljahres 2005/2006, um die Straßen Fort-Rauch-Straße, Gatterstraße, Kreuzstraße, Admiral-Knorr-Straße, Straße Bei der Stadt, Asterstraße und Gartenreihen 1 bis 4 sowie den Straßenteil der Lisdorfer Straße bis zur Kreuzung „Von-LettowVorbeck-Straße“. II. 1. Gemäß §§ 9 und 40 SchoG werden im Benehmen mit der Kreisstadt Saarlouis als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarlouis und der Schulkonferenzen der betroffenen Schulen die Grundschulen In den Bruchwiesen und Saarlouis-Neuforweiler zusammengelegt und als Folge die Grundschule In den Bruchwiesen am Standort der bisherigen Grundschule In den Bruchwiesen neu errichtet. Der Standort der bisherigen Grundschule Saarlouis-Neuforweiler wird nach Maßgabe von Abschnitt IV Nummer 2 als ab dem Schuljahr 2006/2007 auslaufende Dependance weitergeführt. 2. Gemäß § 19 Abs. 1 SchoG wird im Benehmen mit der Kreisstadt Saarlouis und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarlouis das Gebiet der bisherigen Schulbezirke der Grundschulen In den Bruchwiesen und Saarlouis-Neuforweiler als Schulbezirk der neu errichteten Grundschule In den Bruchwiesen festgelegt. III. Gemäß § 19 Abs. 1 SchoG wird im Benehmen mit der Kreisstadt Saarlouis und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarlouis das Gebiet des bisherigen Schulbezirks der Grundschule Saarlouis-Lisdorf um die unter Abschnitt I Nummer 2 genannten Straßen, aufsteigend beginnend mit der Klassenstufe 1 des Schuljahres 2005/2006, vergrößert. Der Schulbezirk der neu errichteten Grundschule und Ganztagsgrundschule der Kreisstadt Saarlouis Im Vogelsang wird entsprechend verkleinert. IV. Dieser Erlass tritt am 1. August 2005 mit folgenden Maßgaben für die unter Abschnitt I bis III dargestellten Maßnahmen in Kraft: 1. Ab dem Schuljahr 2005/2006 werden neben den bisher an der vormaligen Grundund Ganztagsgrundschule Im Vogelsang vorhandenen alle neu einzuschulenden Grundschüler und Grundschülerinnen des neuen Schulbezirks ausschließlich im Schulgebäude der Grund- und Ganztagsgrundschule Im Vogelsang beschult. Im Schuljahr 2005/2006 können die Grundschüler und Grundschülerinnen der künftigen Klassenstufen zwei bis vier, im Schuljahr 2006/2007 die Grundschüler und Grundschülerinnen der künftigen Klassenstufen drei und vier der bisherigen Grundschule Saarlouis-St. Ludwig noch in deren Schulgebäude (auslaufende Dependance) beschult werden. Ab dem Schuljahr 2007/2008 werden alle Grundschüler und Grundschülerinnen des neuen Schulbezirks im Schulgebäude der neu errichteten Grund- und Ganztagsgrundschule Im Vogelsang beschult. 2. Im Schuljahr 2005/2006 werden alle Schulanfänger und Schulanfängerinnen des neuen Schulbezirks an den bisherigen Standorten In den Bruchwiesen und Saarlouis-Neuforweiler beschult. Ab dem Schuljahr 2006/2007 werden alle Schulanfänger und Schulanfängerinnen des neuen Schulbezirks ausschließlich an dem Standort der bisherigen Grundschule In den Bruchwiesen beschult. Im Schuljahr 2006/2007 können die Grundschüler und Grundschülerinnen der künftigen Klassenstufen zwei bis vier, im Schuljahr 2007/2008 die Grundschüler und Grundschülerinnen der künftigen Klassenstufen drei und vier der bisherigen Grundschule Saarlouis-Neuforweiler noch in deren Schulgebäude (auslaufende Dependance) beschult werden. Ab dem Schuljahr 2008/2009 werden alle Grundschüler und Grundschülerinnen des neuen Schulbezirks im Schulgebäude der neu errichteten Grundschule In den Bruchwiesen beschult. Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft Im Auftrag ( Arend )