Erlass über die Zusammenlegung der Grundschulen Hasborn-Dautweiler, Scheuern und Sotzweiler sowie der Grundschulen Theley und Tholey, die Errichtung der neuen Grundschulen Hasborn-Dautweiler und Theley und die Änderung von Schulbezirken in der Gemeinde Tholey
Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text steht unten als Fließtext, ohne die sonst übliche Absatz-Feingliederung.
Erlass über die Zusammenlegung der Grundschulen Hasborn-Dautweiler, Scheuern und Sotzweiler sowie der Grundschulen Theley und Tholey, die Errichtung der neuen Grundschulen Hasborn-Dautweiler und Theley und die Änderung von Schulbezirken in der Gemeinde Tholey Vom 29. Juni 2005 Az.: F 2/B-2.1.5 I.6.7.0. bis .4 I. 1. Gemäß §§ 9 und 40 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997, S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 11. Mai 2005 (Amtsbl. S. 687), werden im Benehmen mit der Gemeinde Tholey als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz St. Wendel und der Schulkonferenzen der betroffenen Schulen die Grundschulen HasbornDautweiler, Scheuern und Sotzweiler zusammengelegt und als Folge die Grundschule Hasborn-Dautweiler am Standort der bisherigen Grundschule Hasborn-Dautweiler neu errichtet. Die Standorte der bisherigen Grundschulen Scheuern und Sotzweiler werden nach Maßgabe des Abnschnittes III als ab dem Schuljahr 2007/2008 auslaufende Dependancen weitergeführt. 2. Gemäß § 19 Abs. 1 SchoG wird im Benehmen mit der Gemeinde Tholey und nach Anhörung der Schulregionkonferenz St. Wendel das Gebiet der bisherigen Schulbezirke der Grundschulen Hasborn-Dautweiler, Scheuern und Sotzweiler als Schulbezirk der neu errichteten Grundschule Hasborn-Dautweiler festgelegt. II. 1. Gemäß §§ 9 und 40 SchoG werden im Benehmen mit der Gemeinde Tholey als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz St. Wendel und der Schulkonferenzen der betroffenen Schulen die Grundschulen Theley und Tholey zusammengelegt und als Folge die Grundschule Theley am Standort der bisherigen Grundschule Theley neu errichtet. Dabei wird das Schulgebäude der bisherigen Grundschule Tholey als dauerhafte Dependance genutzt, in der die von der Schulleitung zugewiesenen Schüler und Schülerinnen der neu errichteten Grundschule Theley unterrichtet werden. 2. Gemäß § 19 Abs. 1 SchoG wird im Benehmen mit der Gemeinde Tholey und nach Anhörung der Schulregionkonferenz St. Wendel das Gebiet der bisherigen Schulbezirke der Grundschulen Theley und Tholey als Schulbezirk der neu errichteten Grundschule Theley festgelegt. III. Dieser Erlass tritt am 1. August 2005 mit der Maßgabe in Kraft, dass ab dem Schuljahr 2007/2008 neben den bisher an der vormaligen Grundschule HasbornDautweiler vorhandenen alle neu einzuschulenden Grundschüler und Grundschülerinnen aus dem Schulbezirk der bisherigen Grundschulen HasbornDautweiler, Scheuern und Sotzweiler der Gemeinde Tholey im Schulgebäude der Grundschule Hasborn-Dautweiler beschult werden. Im Schuljahr 2007/2008 können die Schüler und Schülerinnen der künftigen Klassenstufen zwei bis vier, im Schuljahr 2008/2009 die Schüler und Schülerinnen der künftigen Klassenstufen drei und vier der bisherigen Grundschulen Scheuern und Sotzweiler noch in deren Schulgebäuden (auslaufende Dependancen) beschult werden. Ab dem Schuljahr 2009/2010 werden alle Grundschüler und Grundschülerinnen aus dem Schulbezirk der bisherigen Grundschulen Hasborn-Dautweiler, Scheuern und Sotzweiler der Gemeinde Tholey im Schulgebäude der Grundschule Hasborn-Dautweiler beschult. Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft Im Auftrag ( Arend )