Zum Inhalt springen
JunodaJunoda
VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturErlass über die Zusammenlegung der Grundschulen Hermann-Röchling-Höhe und Bergstraße, der Grundschulen Luisenthal und Heidstock sowie der Grundschulen Wehrden (Regenbogen-Grundschule) und Geislautern (Schlossparkschule), die Errichtung der neuen Grundschulen Bergstraße/Hermann-Röchling-Höhe, Luisenthal/Heidstock sowie Wehrden/Geislauter der Mittelstadt Völklingen und die Änderung von Schulbezirken in der Mittelstadt Völklingen

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Erlass über die Zusammenlegung der Grundschulen Hermann-Röchling-Höhe und Bergstraße, der Grundschulen Luisenthal und Heidstock sowie der Grundschulen Wehrden (Regenbogen-Grundschule) und Geislautern (Schlossparkschule), die Errichtung der neuen Grundschulen Bergstraße/Hermann-Röchling-Höhe, Luisenthal/Heidstock sowie Wehrden/Geislauter der Mittelstadt Völklingen und die Änderung von Schulbezirken in der Mittelstadt Völklingen

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 2005-06-29

Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text steht unten als Fließtext, ohne die sonst übliche Absatz-Feingliederung.

Erlass über die Zusammenlegung der Grundschulen Hermann-Röchling-Höhe und Bergstraße, der Grundschulen Luisenthal und Heidstock sowie der Grundschulen Wehrden (Regenbogen-Grundschule) und Geislautern (Schlossparkschule), die Errichtung der neuen Grundschulen Bergstraße/Hermann-Röchling-Höhe, Luisenthal/Heidstock sowie Wehrden/Geislautern der Mittelstadt Völklingen und die Änderung von Schulbezirken in der Mittelstadt Völklingen Vom 29. Juni 2005 F 2/B-2.1.5 I.1.8.0 I.1.8.3 I.1.8.6 bis . 9 I. 1. Gemäß §§ 9 und 40 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997, S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 11. Mai 2005 (Amtsbl. S. 687), werden im Benehmen mit der Mittelstadt Völklingen als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarbrücken und der Schulkonferenzen der betroffenen Schulen die Grundschulen Bergstraße und Hermann-RöchlingHöhe mit Wirkung vom 1. August 2005 zusammengelegt und als Folge die Grundschule Bergstraße/Hermann-Röchling-Höhe am Standort der bisherigen Grundschule Bergstraße neu errichtet. Dabei wird das Schulgebäude der bisherigen Grundschule Hermann-Röchling-Höhe als dauerhafte Dependance genutzt, in der die von der Schulleitung zugewiesenen Schüler und Schülerinnen der neu errichteten Grundschule Bergstraße/Hermann-RöchlingHöhe unterrichtet werden. 2. Gemäß § 19 Abs. 1 SchoG wird im Benehmen mit der Mittelstadt Völklingen und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarbrücken mit Wirkung vom 1. August 2005 das Gebiet der bisherigen Schulbezirke der Grundschulen Bergstraße und Hermann-Röchling-Höhe als Schulbezirk der neu errichteten Grundschule Bergstraße/Hermann-Röchling-Höhe der Mittelstadt Völklingen festgelegt. II. 1. Gemäß §§ 9 und 40 SchoG werden im Benehmen mit der Mittelstadt Völklingen als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarbrücken und der Schulkonferenzen der betroffenen Schulen die Grundschulen Luisenthal und Heidstock mit Wirkung vom 1. August 2005 zusammengelegt und als Folge die Grundschule Luisenthal/Heidstock am Standort der bisherigen Grundschule Heidstock neu errichtet. 2. Gemäß § 19 Abs. 1 SchoG wird im Benehmen mit der Mittelstadt Völklingen und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarbrücken das Gebiet der bisherigen Schulbezirke der Grundschulen Luisenthal und Heidstock mit Wirkung vom 1. August 2005 als Schulbezirk der neu errichteten Grundschule Luisenthal/Heidstock der Mittelstadt Völklingen festgelegt. III. 1. Gemäß §§ 9 und 40 SchoG werden im Benehmen mit der Mittelstadt Völklingen als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarbrücken und der Schulkonferenzen der betroffenen Schulen die Grundschulen Wehrden (Regenbogen-Grundschule) und die Grundschule zusammengelegt und als Folge die Grundschule Wehrden/Geislautern am Standort der bisherigen Grundschule Wehrden (Regenbogen-Grundschule) neu errichtet. Dabei wird das Schulgebäude der bisherigen Grundschule Geislautern (Schlossparkschule) als dauerhafte Dependance genutzt, in der die von der Schulleitung zugewiesenen Schüler und Schülerinnen der neu errichteten Grundschule Wehrden/Geislautern unterrichtet werden. 2. Gemäß § 19 Abs. 1 SchoG wird im Benehmen mit der Mittelstadt Völklingen und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarbrücken das Gebiet der bisherigen Schulbezirke der Grundschulen Wehrden (RegenbogenGrundschule) und Geislautern (Schlossparkschule) als Schulbezirk der neu errichteten Grundschule Wehrden/Geislautern der Mittelstadt Völklingen festgelegt. Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft Im Auftrag ( Arend )


Erlass über die Zusammenlegung der Grundschulen Hermann-Röchling-Höhe und Bergstraße, der Grundschulen Luisenthal und Heidstock sowie der Grundschulen Wehrden (Regenbogen-Grundschule) und Geislautern (Schlossparkschule), die Errichtung der neuen Grundschulen Bergstraße/Hermann-Röchling-Höhe, Luisenthal/Heidstock sowie Wehrden/Geislauter der Mittelstadt Völklingen und die Änderung von Schulbezirken in der Mittelstadt VölklingenKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen