Erlass über die Zusammenlegung der Grundschulen Nalbach, Nalbach-Pisbach und Nalbach-Körprich, die Errichtung einer neuen Grundschule Nalbach und die Änderung von Schulbezirken in der Gemeinde Nalbach
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Erlass über die Zusammenlegung der Grundschulen Nalbach, Nalbach-Piesbach und Nalbach-Körprich, die Errichtung einer neuen Grundschule Nalbach und die Änderung von Schulbezirken in der Gemeinde Nalbach Vom 29. Juni 2005 Az.: F 2/B - 2.1.5 I.5.4.2 I.5.4.1 I.5.4.0 1. Gemäß §§ 9 und 40 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997, S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 11. Mai 2005 (Amtsbl. S. 687), werden im Benehmen mit der Gemeinde Nalbach als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarlouis und der Schulkonferenzen der betroffenen Schulen die Grundschulen Nalbach, Nalbach-Piesbach und Nalbach-Körprich zusammengelegt und als Folge die Grundschule Nalbach am Standort der bisherigen Grundschule Nalbach neu errichtet. 2. Gemäß § 19 Abs. 1 SchoG wird im Benehmen mit der Gemeinde Nalbach und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarlouis das Gebiet der bisherigen Schulbezirke der Grundschulen Nalbach, Nalbach-Piesbach und NalbachKörprich als Schulbezirk der neu errichteten Grundschule Nalbach festgelegt. 3. Dieser Erlass tritt mit Wirkung vom 1. August 2005 in Kraft mit der Maßgabe, dass die Schüler und Schülerinnen der bisherigen Grundschulen Nalbach, NalbachPiesbach und Nalbach-Körprich bis zur Fertigstellung des neuen Schulgebäudes, längstens jedoch bis Ende des Schuljahres 2006/2007 an ihren bisherigen Standorten beschult werden. Die Zuweisung der Schulanfänger und Schulanfängerinnen im Schuljahr 2005/2006 und gegebenenfalls 2006/2007 erfolgt durch die Schule. Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft Im Auftrag ( Arend )