Erlass über die Zusammenlegung der Grundschulen Niederlinxweiler und Oberlinxweiler, der Grundschulen Bliesen und Winterbach sowie der Grundschulen Nikolaus -Obertreis und Urweiler, die Errichtung der neuen Grundschulen Oberlinxweiler, Bliesen und Nikolaus-Obertreis und die Änderung von Schulbezirken in der Kreisstadt St. Wendel
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Erlass über die Zusammenlegung der Grundschulen Niederlinxweiler und Oberlinxweiler, der Grundschulen Bliesen und Winterbach sowie der Grundschulen Nikolaus-Obertreis und Urweiler, die Errichtung der neuen Grundschulen Oberlinxweiler, Bliesen und Nikolaus-Obertreis und die Änderung von Schulbezirken in der Kreisstadt St. Wendel Vom 29. Juni 2005 Az.: F 2/B-2.1.5 I.6.6.0 bis .4 I.6.6.6 I. 1. Gemäß §§ 9 und 40 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997, S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 11. Mai 2005 (Amtsbl. S. 687), werden im Benehmen mit der Kreisstadt St. Wendel als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz St. Wendel und der Schulkonferenzen der betroffenen Schulen die Grundschulen Niederlinxweiler und Oberlinxweiler zusammengelegt und als Folge die Grundschule Oberlinxweiler am Standort der bisherigen Grundschule Oberlinxweiler neu errichtet. Der Standort der bisherigen Grundschule Niederlinxweiler wird nach Maßgabe des Abschnitts IV Nummer 1 als eine ab dem Schuljahr 2006/2007 auslaufende Dependance weitergeführt. 2. Gemäß § 19 Abs. 1 SchoG wird im Benehmen mit der Kreisstadt St. Wendel und nach Anhörung der Schulregionkonferenz St. Wendel das Gebiet der bisherigen Schulbezirke der Grundschulen Oberlinxweiler und Niederlinxweiler als Schulbezirk der neu errichteten Grundschule Oberlinxweiler festgelegt. II. 1. Gemäß §§ 9 und 40 SchoG werden im Benehmen mit der Kreisstadt St. Wendel als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz St. Wendel und der Schulkonferenzen der betroffenen Schulen die Grundschulen Bliesen und Winterbach zusammengelegt und als Folge die Grundschule Bliesen am Standort der bisherigen Grundschule Bliesen neu errichtet. Der Standort der bisherigen Grundschule Winterbach wird nach Maßgabe des Abschnitts IV Nummer 2 als eine ab dem Schuljahr 2005/2006 auslaufende Dependance weitergeführt. 2. Gemäß § 19 Abs. 1 SchoG wird im Benehmen mit der Kreisstadt St. Wendel und nach Anhörung der Schulregionkonferenz St. Wendel das Gebiet der bisherigen Schulbezirke der Grundschulen Bliesen und Winterbach als Schulbezirk der neu errichteten Grundschule Oberlinxweiler festgelegt. III. 1. Gemäß §§ 9 und 40 SchoG werden im Benehmen mit der Kreisstadt St. Wendel als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz St. Wendel und der Schulkonferenzen der betroffenen Schulen die Grundschulen Nikolaus-Obertreis und Urweiler zusammengelegt und als Folge die Grundschule Nikolaus-Obertreis am Standort der bisherigen Grundschule Nikolaus-Obertreis neu errichtet. Der Standort der bisherigen Grundschule Urweiler wird nach Maßgabe des Abschnitts IV Nummer 3 als eine ab dem Schuljahr 2005/2006 auslaufende Dependance weitergeführt. 2. Gemäß § 19 Abs. 1 SchoG wird im Benehmen mit der Kreisstadt St. Wendel und nach Anhörung der Schulregionkonferenz St. Wendel das Gebiet der bisherigen Schulbezirke der Grundschulen Nikolaus-Obertreis und Urweiler als Schulbezirk der neu errichteten Grundschule Nikolaus-Obertreis festgelegt. IV. Dieser Erlass tritt am 1. August 2005 in Kraft, für die unter den Abschnitten I, II und III getroffenen Regelungen mit folgenden Maßgaben: 1. Ab dem Schuljahr 2006/2007 werden neben den bisher an der vormaligen Grundschule Oberlinxweiler vorhandenen alle neu einzuschulenden Schüler und Schülerinnen des neuen Schulbezirks im Schulgebäude der Grundschule Oberlinxweiler beschult. Im Schuljahr 2005/2006 können die Schüler und Schülerinnen der künftigen Klassenstufen eins bis vier, im Schuljahr 2006/2007 die Schüler und Schülerinnen der künftigen Klassenstufen zwei bis vier, im Schuljahr 2007/2008 die Schüler und Schülerinnen der künftigen Klassenstufen drei und vier der bisherigen Grundschule Niederlinxweiler noch in deren Schulgebäude (auslaufende Dependance) beschult werden. Ab dem Schuljahr 2008/2009 werden alle Grundschüler und Grundschülerinnen des neuen Schulbezirks im Schulgebäude der Grundschule Oberlinxweiler beschult. 2. Ab dem Schuljahr 2005/2006 werden neben den bisher an der vormaligen Grundschule Bliesen vorhandenen alle neu einzuschulenden Schüler und Schülerinnen des neuen Schulbezirks im Schulgebäude der Grundschule Bliesen beschult. Im Schuljahr 2005/2006 können die Schüler und Schülerinnen der künftigen Klassenstufen zwei bis vier, im Schuljahr 2006/2007 die Schüler und Schülerinnen der künftigen Klassenstufen drei und vier der bisherigen Grundschule Winterbach noch in deren Schulgebäude (auslaufende Dependance) beschult werden. Ab dem Schuljahr 2007/2008 werden alle Grundschüler und Grundschülerinnen des neuen Schulbezirks im Schulgebäude der Grundschule Bliesen beschult. 3. Ab dem Schuljahr 2005/2006 werden neben den bisher an der vormaligen Grundschule Nikolaus-Obertreis vorhandenen alle neu einzuschulenden Schüler und Schülerinnen des neuen Schulbezirks im Schulgebäude der Grundschule Nikolaus-Obertreis beschult. Im Schuljahr 2005/2006 können die Schüler und Schülerinnen der künftigen Klassenstufen zwei bis vier, im Schuljahr 2006/2007 die Schüler und Schülerinnen der künftigen Klassenstufen drei und vier der bisherigen Grundschule Urweiler noch in deren Schulgebäude (auslaufende Dependance) beschult werden. Ab dem Schuljahr 2007/2008 werden alle Grundschüler und Grundschülerinnen des neuen Schulbezirks im Schulgebäude der Grundschule Nikolaus-Obertreis beschult. Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft Im Auftrag ( Arend )