Erlass über die Zusammenlegung der Grundschulen Perl und Besch, die Errichtung einer neuen Grundschule Dreiländereck - Schule der Gemeinde Perl und die Änderung von Schulbezirken in der Gemeinde Perl
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Erlass über die Zusammenlegung der Grundschulen Perl und Besch, die Errichtung einer neuen Grundschule Dreiländereck - Schule der Gemeinde Perl und die Änderung von Schulbezirken in der Gemeinde Perl Vom 29. Juni 2005 F 2/B-2.1.5 I.3.4.0 I.3.4.1 1. Gemäß §§ 9 und 40 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997, S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 11. Mai 2005 (Amtsbl. S. 687), werden im Benehmen mit der Gemeinde Perl als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Merzig-Wadern und der Schulkonferenzen der betroffenen Schulen die Grundschulen Perl und Besch mit Wirkung vom 1. August 2005 zusammengelegt und als Folge die Grundschule Dreiländereck – Schule der Gemeinde Perl am Standort der bisherigen Grundschule Perl neu errichtet. Dabei wird das Schulgebäude der bisherigen Grundschule Besch als dauerhafte Dependance genutzt, in der die von der Schulleitung zugewiesenen Schüler und Schülerinnen der neu errichteten Grundschule Dreiländereck – Schule der Gemeinde Perl unterrichtet werden. 2. Gemäß § 19 Abs. 1 SchoG wird im Benehmen mit der Gemeinde Perl und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Merzig-Wadern das Gebiet der bisherigen Schulbezirke der Grundschulen Perl und Besch mit Wirkung vom 1. August 2005 als Schulbezirk der neu errichteten Grundschule Dreiländereck – Schule der Gemeinde Perl festgelegt. Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft Im Auftrag ( Arend )