Zum Inhalt springen
JunodaJunoda
VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturErlass über die Zusammenlegung der Grundschulen Reinheim und Bliesdalheim, die Errichtung einer neuen Grundschule Reinheim und die Änderung von Schulbezirken in der Gemeinde Gersheim

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Erlass über die Zusammenlegung der Grundschulen Reinheim und Bliesdalheim, die Errichtung einer neuen Grundschule Reinheim und die Änderung von Schulbezirken in der Gemeinde Gersheim

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 2005-06-26

Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text steht unten als Fließtext, ohne die sonst übliche Absatz-Feingliederung.

Erlass über die Zusammenlegung der Grundschulen Reinheim und Bliesdalheim, die Errichtung einer neuen Grundschule Reinheim und die Änderung von Schulbezirken in der Gemeinde Gersheim Vom 29. Juni 2005 Az.: F 2/B - 2.1.5 I.2.2.2 I.2.2.0 1. Gemäß §§ 9 und 40 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997, S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 11. Mai 2005 (Amtsbl. S. 687), werden im Benehmen mit der Gemeinde Gersheim als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Homburg/St. Ingbert und der Schulkonferenzen der betroffenen Schulen die Grundschulen Reinheim und Bliesdalheim zusammengelegt und als Folge die Grundschule Reinheim am Standort der bisherigen Grundschule Reinheim neu errichtet. Der Standort der bisherigen Grundschule Bliesdalheim wird nach Maßgabe von Nummer 3 als ab dem Schuljahr 2005/2006 auslaufende Dependance weitergeführt. 2. Gemäß § 19 Abs. 1 SchoG wird im Benehmen mit der Gemeinde Gersheim und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Homburg/St. Ingbert das Gebiet der bisherigen Schulbezirke der Grundschulen Reinheim und Bliesdalheim als Schulbezirk der neu errichteten Grundschule Reinheim festgelegt. 3. Dieser Erlass tritt am 1. August 2005 in Kraft mit der Maßgabe, dass ab dem Schuljahr 2005/2006 neben den bisher an der vormaligen Grundschule Reinheim vorhandenen alle neu einzuschulenden Grundschüler und Grundschülerinnen des neuen Schulbezirks ausschließlich im Schulgebäude der bisherigen Grundschule Reinheim beschult werden. Im Schuljahr 2005/2006 können die Grundschüler und Grundschülerinnen der künftigen Klassenstufen zwei bis vier, im Schuljahr 2006/2007 die Grundschüler und Grundschülerinnen der künftigen Klassenstufen drei und vier der bisherigen Grundschule Bliesdalheim noch in deren Schulgebäude (auslaufende Dependance) beschult werden. Ab dem Schuljahr 2007/2008 werden alle Grundschüler und Grundschülerinnen des neuen Schulbezirks im Schulgebäude der Grundschule Reinheim beschult. Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft Im Auftrag ( Arend )


Erlass über die Zusammenlegung der Grundschulen Reinheim und Bliesdalheim, die Errichtung einer neuen Grundschule Reinheim und die Änderung von Schulbezirken in der Gemeinde GersheimKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen