Erlass über die Zusammenlegung der Grundschulen Scheib und Steinwald, Kohlhof und Furpach sowie Hangard und Wiebelskirchen, über die Errichtung der neuen Grundschule Steinwald, Furpach und Wiebelskirchen und über die Änderung von Schulbezirken in der Stadt Neunkirchen
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Erlass über die Zusammenlegung der Grundschulen Scheib und Steinwald, Kohlhof und Furpach sowie Hangard und Wiebelskirchen, über die Errichtung der neuen Grundschulen Steinwald, Furpach und Wiebelskirchen und über die Änderung von Schulbezirken in der Stadt Neunkirchen Vom 29. Juni 2005 Az.: F 2/B-2.1.5 I.4.3.2 I.4.3.4 I.4.3.6 I.4.3.8 bis .10 I. 1. Gemäß §§ 9 und 40 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997, S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 11. Mai 2005 (Amtsbl. S. 687), werden im Benehmen mit der Stadt Neunkirchen als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Neunkirchen und der Schulkonferenzen der betroffenen Schulen die zusammengelegt und als Folge die Grundschule Steinwald am Standort der bisherigen Grundschule Steinwald neu errichtet. Der Standort der bisherigen Grundschule Scheib wird als ab dem Schuljahr 2006/07 auslaufende Dependance weitergeführt. Die Klassenbildung erfolgt bereits ab dem Schuljahr 2005/2006 im neuen Schulbezirk. 2. Gemäß § 19 Abs. 1 SchoG wird im Benehmen mit der Stadt Neunkirchen und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Neunkirchen das Gebiet der bisherigen Schulbezirke der Grundschulen Scheib und Steinwald mit Wirkung vom 1. August 2005 als Schulbezirk der neu errichteten Grundschule festgelegt. II. 1. Gemäß §§ 9 und 40 SchoG werden im Benehmen mit der Stadt Neunkirchen als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Neunkirchen und der Schulkonferenzen der betroffenen Schulen die Grundschulen Kohlhof und Furpach mit Wirkung vom 1. August 2005 zusammengelegt und als Folge die Grundschule Furpach am Standort der bisherigen Grundschule Furpach neu errichtet. Der Standort der bisherigen Grundschule Kohlhof wird nach Maßgabe der Nummer 3 als ab dem Schuljahr 2005/06 auslaufende Dependance weitergeführt, da dies keine Klassenmehrbildung bewirkt und dem Schulträger Fahrtkosten erspart. 2. Gemäß § 19 Abs. 1 SchoG wird im Benehmen mit der Stadt Neunkirchen und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Neunkirchen das Gebiet der bisherigen Schulbezirke der Grundschulen Kohlhof und Furpach mit Wirkung vom 1. August 2005 als Schulbezirk der neu errichteten Grundschule Furpach festgelegt. 3. Ab dem Schuljahr 2005/2006 werden neben den bisher an der vormaligen Grundschule Furpach vorhandenen alle neu einzuschulenden Grundschüler und Grundschülerinnen des neuen Schulbezirks im Schulgebäude der Grundschule Furpach beschult. Im Schuljahr 2005/2006 können die Schüler und Schülerinnen der künftigen Klassenstufen zwei bis vier, im Schuljahr 2006/2007 die Schüler und Schülerinnen der künftigen Klassenstufen drei und vier der bisherigen Grundschule Kohlhof noch in deren Schulgebäude (auslaufende Dependance) beschult werden. Ab dem Schuljahr 2007/2008 werden alle Grundschüler und Grundschülerinnen des neuen Schulbezirks im Schulgebäude der Grundschule Furpach unterrichtet. III. 1. Gemäß §§ 9 und 40 SchoG werden im Benehmen mit der Stadt Neunkirchen als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Neunkirchen und der Schulkonferenzen der betroffenen Schulen die Grundschulen Hangard und Wiebelskirchen mit Wirkung vom 1. August 2005 zusammengelegt und als Folge die Grundschule Wiebelskirchen am Standort der bisherigen Grundschule Wiebelskirchen neu errichtet. Das Schulgebäude der bisherigen Grundschule Hangard wird als dauerhafte Dependance genutzt, in der die von der Schulleitung zugewiesenen Schüler und Schülerinnen der neu errichteten Grundschule Wiebelskirchen unterrichtet werden. 2. Gemäß § 19 Abs. 1 SchoG wird im Benehmen mit der Stadt Neunkirchen und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Neunkirchen das Gebiet der bisherigen Schulbezirke der Grundschulen Hangard und Wiebelskirchen mit Wirkung vom 1. August 2005 als Schulbezirk der neu errichteten Grundschule Wiebelskirchen festgelegt. Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft Im Auftrag ( Arend )