Erlass über die Zusammenlegung der Grundschulen St. Barbara und Viktoria, die Errichtung der neuen Grundschule St. Barbara der Gemeinde Püttlingen und die Änderung von Schulbezirken in der Gemeinde Püttlingen
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Erlass über die Zusammenlegung der Grundschulen St. Barbara und Viktoria, die Errichtung der neuen Grundschule St. Barbara der Gemeinde Püttlingen und die Änderung von Schulbezirken in der Gemeinde Püttlingen Vom 29. Juni 2005 F 2/B-2.1.5 I.1.4.1 I.1.4.2 1. Gemäß §§ 9 und 40 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997, S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 11. Mai 2005 (Amtsbl. S. 687), werden im Benehmen mit der Gemeinde Püttlingen als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarbrücken und der Schulkonferenzen der betroffenen Schulen die Grundschulen St. Barbara und Viktoria zusammengelegt und als Folge eine neue Grundschule am Standort der bisherigen Grundschule St. Barbara neu errichtet. Der Standort der bisherigen Grundschule Viktoria wird nach Maßgabe der Nummer 3 im Schuljahr 2005/2006 als vorübergehende Dependance für die Klassenstufen eins bis vier weitergeführt. 2. Gemäß § 19 Abs. 1 SchoG wird im Benehmen mit der Gemeinde Püttlingen und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarbrücken das Gebiet der bisherigen Schulbezirke der Grundschulen St. Barbara und Viktoria als Schulbezirk der neu errichteten Grundschule festgelegt. 3. Dieser Erlass tritt am 1. August 2005 in Kraft mit der Maßgabe, dass im Schuljahr 2005/2006 die bisher an den vormaligen Grundschulen St. Barbara und Viktoria vorhandenen Schüler und Schülerinnen in ihrem bisherigen Schulgebäude unterrichtet werden. Die neu einzuschulenden Schüler und Schülerinnen des neuen Schulbezirks werden nach Zuweisung durch die Schule unter Berücksichtigung der bisher geltenden Schulbezirksgrenzen im Schulgebäude der bisherigen Grundschulen St. Barbara bzw. Viktoria beschult. Ab dem Schuljahr 2006/2007 werden alle Grundschüler und Grundschülerinnen des neuen Schulbezirks im Schulgebäude der neu errichteten Grundschule unterrichtet. Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft Im Auftrag ( Arend )