Erlass über die Zusammenlegung der Grundschulen Südschule, Am Hasenfels Oberwürzbach und Schillerschule sowie der Grundschulen Rohrbach Pestalozzischule, Hassel Am Eisenberg und Rohrbach Johannesschule der Stadt St. Ingbert, über die Errichtung einer neuen Grundschule Südschule und einer neuen Grundschule Rohrbach Pestalozzischule und über die Änderung von Schulbezirken der Stadt St. Ingbert
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Erlass über die Zusammenlegung der Grundschulen Südschule, Am Hasenfels Oberwürzbach und Schillerschule sowie der Grundschulen Rohrbach Pestalozzischule, Hassel Am Eisenberg und Rohrbach Johannesschule der Stadt St. Ingbert, über die Errichtung einer neuen Grundschule Südschule und einer neuen Grundschule Rohrbach Pestalozzischule und über die Änderung von Schulbezirken in der Stadt St. Ingbert Vom 18. Juli 2005 Az.: F 2/B - 2.1.5 I.2.6.1 I.2.6.4 I.2.6.5 I.2.6.7 I.2.6.9 I.2.6.10 I. 1. Gemäß §§ 9 und 40 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997, S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 11. Mai 2005 (Amtsbl. S. 687), werden im Benehmen mit der Stadt St. Ingbert als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Homburg/St. Ingbert und der Schulkonferenzen der betroffenen Schulen die Grundschulen Südschule, Am Hasenfels Oberwürzbach und Schillerschule der Stadt St. Ingbert zusammengelegt und als Folge die Grundschule Südschule am Standort der bisherigen Grundschule Südschule neu errichtet. Dabei wird das Schulgebäude der bisherigen Grundschule Am Hasenfels Oberwürzbach als dauerhafte Dependance genutzt, in der die von der Schulleitung zugewiesenen Grundschüler und Grundschülerinnen der neu errichteten Grundschule Südschule unterrichtet werden. Der Standort der bisherigen Grundschule Schillerschule wird nach Maßgabe von Abschnitt III Nummer 1 als ab dem Schuljahr 2005/2006 auslaufende Dependance weitergeführt. 2. Gemäß § 19 Abs. 1 SchoG wird im Benehmen mit der Stadt St. Ingbert und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Homburg/St. Ingbert das Gebiet der bisherigen Schulbezirke der Grundschulen Südschule, Am Hasenfels Oberwürzbach und Schillerschule als Schulbezirk der neu errichteten Grundschule Südschule festgelegt. II. 1. Gemäß §§ 9 und 40 SchoG werden im Benehmen mit der Stadt St. Ingbert als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Homburg/St. Ingbert und der Schulkonferenzen der betroffenen Schulen die Grundschulen Rohrbach Pestalozzischule, Hassel Am Eisenberg und Rohrbach Johannesschule zusammengelegt und als Folge die Grundschule Rohrbach Pestalozzischule am Standort der bisherigen Grundschule Rohrbach Pestalozzischule neu errichtet. Dabei wird das Schulgebäude der bisherigen Grundschule Hassel Am Eisenberg als dauerhafte Dependance genutzt, in der die von der Schulleitung zugewiesenen Grundschüler und Grundschülerinnen der neu errichteten Grundschule Rohrbach Pestalozzischule unterrichtet werden. Der Standort der bisherigen Grundschule Rohrbach Johannesschule wird nach Maßgabe von Abschnitt III Nummer 2 als ab dem Schuljahr 2006/2007 auslaufende Dependance weitergeführt. Die Klassenbildung erfolgt bereits ab dem Schuljahr 2005/2006 im neuen Schulbezirk durch die Schulleitung. 2. Gemäß § 19 Abs. 1 SchoG wird im Benehmen mit der Stadt St. Ingbert und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Homburg/St. Ingbert das Gebiet der bisherigen Schulbezirke der Grundschulen Rohrbach Pestalozzischule, Hassel Am Eisenberg und Rohrbach Johannesschule als Schulbezirk der neu errichteten Grundschule Rohrbach Pestalozzischule festgelegt. III. Dieser Erlass tritt am 1. August 2005 mit folgenden Maßgaben für die unter Abschnitt I und II dargestellten Maßnahmen in Kraft: 1. Ab dem Schuljahr 2005/2006 werden neben den bisher an den vormaligen Grundschulen St. Ingbert Südschule und Am Hasenfels Oberwürzbach vorhandenen alle neu einzuschulenden Grundschüler und Grundschülerinnen des neuen Schulbezirks an den bisherigen Standorten St. Ingbert Südschule und Am Hasenfels Oberwürzbach beschult. Im Schuljahr 2005/2006 können die Grundschüler und Grundschülerinnen der künftigen Klassenstufen zwei bis vier, im Schuljahr 2006/2007 die Grundschüler und Grundschülerinnen der künftigen Klassenstufen drei und vier und im Schuljahr 2007/2008 die Grundschüler und Grundschülerinnen der künftigen Klassenstufe 4 der bisherigen Grundschule St. Ingbert Schillerschule noch in deren Schulgebäude (auslaufende Dependance) beschult werden. Ab dem Schuljahr 2008/2009 werden alle Grundschüler und Grundschülerinnen des neuen Schulbezirks an den Standorten der bisherigen Grundschulen St. Ingbert Südschule und Am Hasenfels Oberwürzbach beschult. 2. Im Schuljahr 2005/2006 werden neben den bisher an den vormaligen Grundschulen Rohrbach Pestalozzischule, Hassel Am Eisenberg und Rohrbach Johannesschule vorhandenen alle neu einzuschulenden Grundschüler und Grundschülerinnen des neuen Schulbezirks entsprechend der Zuweisung durch die Schulleitung an den bisherigen Standorten beschult werden. Ab dem Schuljahr 2006/2007 werden alle neu einzuschulenden Grundschüler und Grundschülerinnen des neuen Schulbezirks ausschließlich an den vormaligen Grundschulen Rohrbach Pestalozzischule und Hassel Am Eisenberg beschult. Im Schuljahr 2006/2007 können die Grundschüler und Grundschülerinnen der künftigen Klassenstufen zwei bis vier, im Schuljahr 2007/2008 die Grundschüler und Grundschülerinnen der künftigen Klassenstufen drei und vier der bisherigen Grundschule Rohrbach Johannesschule noch in deren Schulgebäude (auslaufende Dependance) beschult werden. Ab dem Schuljahr 2008/2009 werden alle Grundschüler und Grundschülerinnen des neuen Schulbezirks an dem Standort der bisherigen Grundschule Rohrbach Pestalozzischule und in Hassel beschult. Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft Im Auftrag ( Arend )