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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturErlass über die Zusammenlegung der Grundschulen Wadgassen-Hostenbach und Wadgassen-Schaffhausen sowie der Grundschulen Wadgassen-Differten und Wadgassen-Werbeln, die Errichtung einer neuen Grundschule Hostenbach-Schaffhausen sowie einer neuen Grundschule Differten-Werbeln und die Änderung von Schulbezirken in der Gemeinde Wadgassen

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Erlass über die Zusammenlegung der Grundschulen Wadgassen-Hostenbach und Wadgassen-Schaffhausen sowie der Grundschulen Wadgassen-Differten und Wadgassen-Werbeln, die Errichtung einer neuen Grundschule Hostenbach-Schaffhausen sowie einer neuen Grundschule Differten-Werbeln und die Änderung von Schulbezirken in der Gemeinde Wadgassen

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 2005-06-29

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Erlass über die Zusammenlegung der Grundschulen Wadgassen-Hostenbach und Wadgassen-Schaffhausen sowie der Grundschulen Wadgassen-Differten und Wadgassen-Werbeln, die Errichtung einer neuen Grundschule HostenbachSchaffhausen sowie einer neuen Grundschule Differten-Werbeln und die Änderung von Schulbezirken in der Gemeinde Wadgassen Vom 29. Juni 2005 Az.: F 2/B - 2.1.5 I.5.11.0 bis .4 I. 1. Gemäß §§ 9 und 40 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997, S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 11. Mai 2005 (Amtsbl. S. 687), werden im Benehmen mit der Gemeinde Wadgassen als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarlouis und der Schulkonferenzen der betroffenen Schulen die Grundschulen Wadgassen-Hostenbach und Wadgassen-Schaffhausen mit Wirkung vom 1. August 2005 zusammengelegt und als Folge die Grundschule HostenbachSchaffhausen am Standort der bisherigen Grundschule Wadgassen-Hostenbach neu errichtet. Dabei wird das Schulgebäude der bisherigen Grundschule Wadgassen-Schaffhausen als dauerhafte Dependance genutzt, in der die von der Schulleitung zugewiesenen Grundschüler und Grundschülerinnen der neu errichteten Grundschule Hostenbach-Schaffhausen unterrichtet werden. 2. Gemäß § 19 Abs. 1 SchoG wird im Benehmen mit der Gemeinde Wadgassen und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarlouis das Gebiet der bisherigen Schulbezirke der Grundschulen Wadgassen-Hostenbach und WadgassenSchaffhausen als Schulbezirk der neu errichteten Grundschule HostenbachSchaffhausen festgelegt. Dieser Schulbezirk verringert sich, beginnend mit der Klassenstufe 1 des Schuljahres 2005/2006, um die Hausnummern 4 bis 30 und 1 bis 7 der Provinzialstraße und die Hausnummern 2 bis 20 und 1 bis 17 der Schulstraße (von der Einmündung Provinzialstraße bis zur Einmündung der Straße „An der evangelischen Kirche“) in Schaffhausen sowie die Hausnummern 116 bis 180 und 131 bis 177 der Wadgasser Straße (von der Lindenstraße bis zur Einmündung der Hindenburgstraße) und die Straße „Am Waldwinkel“ in Hostenbach. II. 1. Gemäß §§ 9 und 40 SchoG werden im Benehmen mit der Gemeinde Wadgassen als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarlouis und der Schulkonferenzen der betroffenen Schulen die Grundschulen Wadgassenzusammengelegt und als Folge die Grundschule Differten-Werbeln am Standort der bisherigen Grundschule Wadgassen-Differten neu errichtet. Dabei wird das Schulgebäude der bisherigen Grundschule Wadgassen-Werbeln als dauerhafte Dependance genutzt, in der die von der Schulleitung zugewiesenen Grundschüler und Grundschülerinnen der neu errichteten Grundschule Differten-Werbeln unterrichtet werden. 2. Gemäß § 19 Abs. 1 SchoG wird im Benehmen mit der Gemeinde Wadgassen und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarlouis das Gebiet der bisherigen Schulbezirke der Grundschulen Wadgassen-Differten und Wadgassen-Werbeln als Schulbezirk der neu errichteten Grundschule Differten-Werbeln festgelegt. III. Gemäß § 19 Abs. 1 SchoG wird mit Wirkung vom 1. August 2005 im Benehmen mit der Gemeinde Wadgassen als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarlouis das Gebiet des bisherigen Schulbezirks der Grundschule Wadgassen aufsteigend, beginnend mit der Klassenstufe 1 des Schuljahres 2005/2006, um die unter Abschnitt I Nummer 2 bezeichneten Bereiche vergrößert. Der Schulbezirk der neu errichteten Grundschule HostenbachSchaffhausen wird entsprechend verkleinert. Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft Im Auftrag ( Arend )


Erlass über die Zusammenlegung der Grundschulen Wadgassen-Hostenbach und Wadgassen-Schaffhausen sowie der Grundschulen Wadgassen-Differten und Wadgassen-Werbeln, die Errichtung einer neuen Grundschule Hostenbach-Schaffhausen sowie einer neuen Grundschule Differten-Werbeln und die Änderung von Schulbezirken in der Gemeinde WadgassenKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen