Erlass zum Trigonometrischen Festpunktfeld (TP-Erlass)
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U 21543 , GEMEINSAMES' MINISTERIALBLATT SAARLAND HERAUSGEGEBEN VOM MINISTER DES INNERN . SAARBRüCKEN, DEN 15. JANUAR 1969 2. JAHRGANG SONDERNUMMER PREIS 1,35 DM Erlaß zum trigonometrischen Festpunktfeld (fP-Erlaß) Vom 30. Oktober 1968 Anlagen 1 Deutsches Hauptdreiecksnetz (DHDN) 2 Festlegung der Bodenpunkte 3 Turmbolzen (Tb) 4 Schlüsselzahlen für die Festlegung von TP 5 Erläuterungen zu den TP-Netzbildern , . • I .1 I .\ . ~~ :.1 , 1 , .",.' . . ., , Erlaß zum trigonometrischen Festpunktfeld (TP...Erlaß) , Vom 30. Oktober 1968 Az.: m/E/III -700/68 - Vm 2000 A Inhalt 1. Allgemeines 2. GeOdätische Grundlagen und Koordinatensysteme 3. Aufbau des TP-Feldes 4. Genauigkeit der TP . . 5. Festlegung der TP 6. Bezeichnung der TP 7. Koordinaten und Höhen 8. Nachweis der TP 9. überwachung und Erhaltung der TP Anlagen 1 Deutsches Hauptdreiecksnetz (DHDN) 2 Festlegung der Bodenpunkte 3 Turmbolzen (Tb) 4 Schlüsselzahlen für die Festlegung von TP 5 Erläuterungen zu den TP-Netzbildern Das trigonometrische Festpunktfeld ist nach den folgenden Bestimmungen einzurichten und fortzuführen 1 Allgemeines 11 (1) Das trigonometrische Festpunktfeld (TP-Feld) umfaßt alle trigonometrischen Punkte (TP). Die TP sind Vermessungspunkte, die in dem amt. lichen Nachweis der TP geführt'werden.
Das TP-Feld ist nach Ordnungen und nach Gebieten unterteilt. Teile des TP-Feldes heißen TP-Netze oder Dreiecksnetze. 12 Das TP-Feld ist die Grundlage der amtlichen Lagevermessungen. 2 Geodätische Grundlagen und Koordinatensysteme 21 Die Grundlage für das TP-Feld ist das Deutsche Hauptdreiecksnetz (DHDN). . 22 Das DHDN ist aus einzelnen Netzteilen (Anlage 1) zusammengefügt. Dabei ist der 1895 fertiggestellte Schreibersehe Block zwischen EIbe, Main und deutscher Westgrenze in seiner geographischen Koordinierung unverändert beibehalten worden. 23 (1) Das DHDN ist bezogen auf das ErdelJipsoid von Bessel. Zentralpunkt ist der Punkt Rauenberg. Das Netz ist mit der Dreiecksseite Rauenberg-Berlin, Marienkirche astronomisch orientiert. Dieses System wird nuch als Potsdam Datum bezeichnet.
Der Maßstab des DHDN ist gewonnen aus den auf das legale Meter umgerechneten Grundlinienmessungen bei Berlin (1846), Braak (1871), Göttingen (1880), Meppen (1883) und .Bonn (1892). Infolge unvermeid'lieher übertragungsfehler ist der Maßstab des DHDN nicht völlig einheitlich.
Ausgehend vom Zentralpunkt sind die AUU',,"''''- ten der übrigen Hauptdreieckspunkte gC'KlIlU5\;;~1 Hilfe des Azimuts und der ausgeglichenen Rjc:htQnl~en und Strecken übertragen worden. 24 (1) Das DHDN ist ein Gebrauchsnetz, das in gegenwärtigen Koordinierung möglichst erhalten blei:- ben soll •
Das DHDN kann dem allgemeinen ....... ,,,,,...,,.... Fortschritt angepaßt werden durch ergänzende Winkelbeobachtungen, neue Grundlinienmessungen, direkte Messung der Länge von Ha.uptdr'eieckl;s,iten und von Netzdiagonalen, astronomisch-geodätische Beobachtungen, neue Ausgleichungen und großräumige Zusammenschlüsse mit netzen benachbarter Staaten. 25 Für die TP werden durch unmittelbare Abbildung des Erdellipsoids ebene rechtwinklige dinaten im stimmt. Ferner sollen für sie Höhen über Null ermittelt werden. 26 (1) Die Hauptmeridiane (Mittelmeridiane) in verwendenden je 3 Längengrad breiten lV~C::U~lIaI15":CI fen sind die Meridiane 6°, 9°. 12° und 15° ost:wi,rts Greenwich.
Die Abszissenachse ist das Bild des dians. Abszissenanfangspunkt ist der Schnitt· Abszissenachse mit dem Bild des Äquators. positive Zweig der Abszissenachse weist nach Norae:n. Der Verjüngungsfaktor ist gleich eins.
Di~ Ordinaten werden nach Osten hin gezählt. Die Abszissenachse jedes Meridianstreifens den Ordinatenwert 500 000 m. Hierdurch erhalten Ordinaten der einzelnen Punkt~ stets positive Den Ordinaten wird außerdem noch eine Kennl~it(I~r vorangesetzt, die gleich dem dritten Teil der ......,"&"1"- gradzahl des Hauptmeridians ist.
Die Orc;linaten werden Rechtswerte, die .l'U::'l>ZIIiIi~n Hochwerte genannt. 3 Aufbau des TP-Fetdes 31 Das DHDN hat Seitenlängen von etwa30 bis 70 und reicht über die Ländergrenzen hinweg. 32 Zum TP-Netz 1. Ordnung zählen die für die grundlegende Ausgleichung verwelrldetel1 Hauptdreieckspunkte, die Punkte der Grundlinienvergrößerungsnetze und die Zwischenpunkte 1. Ordnung, die in der gleichzeitig mit. dem Hauptdreiecksnetz und c ähnlichen Methoden beobacht~t und als Einzel- oder Mehrpunkte berechnet sind. . 33 (1) Das TP-Netz 1. Ordnung wird in drei Stufen durch die TP-Netze 2.; 3. und '4. Ordnung verdichtet. ·Durch die Netzverdichtungsoll bei möglichst gleichmäßiger Verteilung der TP folgende Punktdichte . erreicht werden: TP-Netz 2. Ordnung etwa 1 TP auf 50 bis 100 kmll TP-Netz 3. Ordnung etwa 1 TP auf S kmll TP-Netz 4. Ordnung mindestens 1 TP auf 1 kml Die TP höherer Ordnung .werden jeweils mitgezählt.
Als Kurzbezeichnungen werden verwendet: TP (1) für TP 1. Ordnung TP (2) für TP 2. Ordnung TP (3) für TP 3. Ordnung TP (4) für TP 4. Ordnung 34 Die TP sind entweder Bodenpunkte, die auf dem Erdboden ausgewählt und besonders festgelegt werden, oder· Hochpunkte, die durch hochgelegene Bauwerksteile dargestellt oder durch Marken auf Bauwerken • festgelegt sind. 3S (1) Die TP sind so auszuwählen. daß der Netzaufbau übersichtlich ist, die Bestimmungsstücke günstig liegen, überschüssige Bestimmungsstücke oder andere durch~ greifende Messungsproben vorhanden sind, möglichst eine Anschlußsicht· vorn Boden aus nach einem Hochpunkt oder nahe gelegenen Bodenpunkt besteht und bereits vorhandene Dreiecks- und Polygonnetze sowie weitere Vermessungen einfach angeschlossen werden können. '
Die Bodenpunkte sollen· leicht auffindbar und luftsichtbar sein. , (3) Fehlt eine Anschlußsicht, so soll insbesondere .im Walde ein wenigstens 100m entfernter Zwillingspunkt (Zw) bestimmt werden, der als exzentrische Festlegung gilt. 36 Dem TP 4. Ordnung nachgeordnete Punkte werden in dem Nachweis der PP geführt, auch wenn sie zusammen mit TP eingeschaltet werden. 4 Genauigkeit der TP 41 (1) Die TP werden bestimmt durch Messung von Winkeln und von Strecken. Es können entweder nur Verfahren der Winkel- oder der Streckenmessung oder beide Verfahren gemeinsam angewandt werden.
Polygonale Züge, die der TP-Bestimmung dienen, werden als TP-Züge bezeichnet; ihre Seiten sollen möglichst lang sein. . 42 (1) Das DHDN entspricht im allgemeinen hinsichtlich der Anlage und der Genauigkeit den Empfehlungen der Internationalen Assoziation für Geodäsie vorn Jahre 1963. . I " ',' .
Soweit das DHDNdiesen Anforderungen . nicht genügt, sind· Ergänzungsbeobachtungen' ....,~~"L-' • führen.
Die Empfehlungen der Internationalen Assoziation ::~ für Geodäsie stellen folgende Minimalforderungen : :. ; der mittlere Fehler der auf der Station ausgeglich~nen; . Richtung soll kleiner als 0,4" sein, . . der Dreieckswiderspruch kleiner als 2,5", der mittlere relative Längenfehler . der Endseite eines Grundlinienvergrößerungsnetzes kleiner als 1 :400 000.. der mittlere relative Fehler von Streckenmessungen als Ersatz für Grundlinien und Grundliriienvergrößerungsnetze kleiner als 1 :300 000, der mittlere relative Fehler von Streckenmessungen in ' Traversen und Trilaterationen kleiner als 1 : 200 000" der mittlere relative Lagefehler benachbarter Hauptdreieckspunkte kleiner als 1: 100 000 Ys/30 (wobei' s gleich der Punktentfernung in Kilometer), , der mittlere Fehler des Ausdrucks A :... L • sin B auf Laplace-Punkten kleiner als I" und der mittlere Azimutfehler der Dreiecksseiten kleiner als 2". 43 (1) Die Meßverfahren zur Netzverdichtung sollensicherstellen, daß für den mittleren Koordinatenfehler die Fehlergrenze von ± 0,07 m eingehalten wird. Außerdem soll die Abweichung der aus den endgülti~ gen Koordinaten abgeleiteten Strecken oder Richtungswinkel gegen· die unmittelbar gemessenen Strecken oder die aus der Winkel~essung hervorgegangenen endgültig orientierten Richtungen - letztere als Querabweichung - je 0,15 m nicht überschreiten.
TP-Züge sollen folgende Fehlergrenzen nicht überschreiten: ' Winkelschlußfehler in Neusekunden ~ß TP = 60 + 20 Yn Längsfehler in Metern Al TP = 0,10 + 0,10 y' n - 1 Querfehler in Metern ~w TP = 0,10·+ 0,07 S ' wobei n gleich der Anzahl der Brechpunkte einschließlich Anfangs- und Endpunkt und S gleich der Strecke zwischen Anfangs- und Endpunkt in Kilo-'· metern ist.
Bei nur einseitig polar angeSchlossenen TP dürfen die mittleren Fehler der arithmetischen Mittel der ' 'Strecken- und Winkelmessung - letztere als Querabweichung - je ± 0.03 m nicht überschreiten. 44 (1) Die Höhen der TP werden durch geometrisches Nivellement im Anschluß an nahegelegene Nivellementpunkte oder durch trigonometrische Höhenübertragung ermittelt.· . .
Beim geometrischen Nivelle'ment beträgt die ~ehlergrenze ' '. "', für den Widerspruch ~wischen Hin- und RückM~s~"':"': sung in m ± 0.01 y'R, ". :~ 't • _ ! -', , \ I' 1-', • .' ·~A.:."" ",'.... " .für den Widerspruch zwischen gemessenen und gegebenem Höhenunterschied zweier Anschlußnivellementpunkte in m ± (0,01 +. 0,01 }IR). Hierin ist R die Länge des einfachen Meßweges in km.
Die trigonometrische Höhenbestimmung ist so anzulegen, daß der mittlere Fehler der TP-Höh'en ± 0,07 m nicht übersteigt. '5 Festlegung der TP 51(1) Die Bodenpunkte werden in der Regel durch eine unterirdische Granitplatte mit eingemeißeltem Kreuz und einem unmittelbar darauf gesetzten Granitpfeiler als Tagesmarke festgeJegt. Diese Festlegungen haben die in der Anlage 2 angegebenen Abmessungen. Abweichungen von diesen Maßen sind bei besonderen : Geländeverhältnissen zugelassen.
Das Einbringen der pfeiler und Platten richtet sich . nach dem Muster der Anlage 2.
Soweit TP durch Pfeiler älterer Art festgelegt sind, sollen diese nach und nach durch Pfeiler und Platten' nach Anlage 2 ersetzt werden. 52 Zwillingspunkte (Nr. 35 (3» sind wie TP 4. Ordnung, , festzulegen. In Ortschaften können auch Turmbolzen , , (Nr. 55) an geeigneten günstig gelegenen Bauwerken als Festlegung für Zwillingspunkt<: dienen. ' '53 Abweichungen von den in Nr. 51 (I) und 51 (2) vorgeschriebenen Festlegungen sind in der Kartei der. TP . und der TP-Beschreibungnäher zu bezeichnen. 54 Für jeden TP sind als Sicherungsmarken weitere Fest. legungen so einzubringen, daß mit 'ihrer Hilfe die zentrische Festlegung 1m Falle einer Zerstörung scharf 'wieder~ergestellt werden kann. 55 Hochpunkte sind folgendermaßen zu sichern: 1. tu ebener Erde ist ein exzentrischer Punkt mit Pfeiler und Platte (Nr. 51) oder einer anderen Tagesmarke festzulegen, von dem aus möglichst eine Anschlußsicht nach einem anderen TP besteht. . 2. Am Fuß des Bauwerks ist im festen Mauerwerk ein Turmbolzen (Tb) nach Anlage 3 mit der Aufschrift TP einzubringen. Bereits vorhandene Bolzen ähnlicher Art und mit anderer Aufschrift können benutzt werden, wenn eine vertikale Bohrung angebracht ist. 3. Die Beobachtungs- und Zielpunkte im oberen Teil des Bauwerkes sind in der Regel durch Bolzen oder Schrauben mit scharfer Punktbezeichnung oder sonstige geeignete Marken festzulegen. 56 Die Art der Sicherungsmarken und ihre Tiefe im Erd.boden oder ihre Höhe über dem Erdboden oder einer . anderen A~sgangsfläche sind in der TP-Beschreibung (Nr. 83) zu vermerken. ' 57 Zur Kurzbezeichnung der Art der Festlegung der TP, insbesondere im Zusammenhang mit der automatischen Datenverarbeitung, dienen die in der Anlage 4 angegebenen Schlüsselzahlen. 6 Bezeichnung der TP 61 Die TP sind durch Nummern und Namen zu bezeichnen. 62 (1) Die TP werden innerhalb jeden Blattes der TK 25 numeriert. ~s erhalten in der Regel die . TP (1) und TP (2) die Nummern 1 bis 10 TP (3) die Nummern 11 bis 50 und TP (4) die Nummern ab 51. In den Gruppen sollen die TP nach steigenden Hochwerten geordnet werden. Neupunkte sollen die nächste freie Nummer erhalten.
Ein in der Lage unveränderter TP behält seine . Nummer stets bei. Änderungen in der Höhe allein bedingen keine Neunumerierung eines TP. Umnumerierungen sind nicht statthaft, auch dann nicht, wenn der Punkt infolge von Ergänzungs- oder Erneuerungsmessungen beobachtungstechnisch später zu einer anderen Ordnung gehö~. Ausnahmen sind möglich, wenn das gesamte trigonometrische Festpunktfeld in einem größeren Gebiet erneuert wird.
Zwillingspunkte und exzentrische Festlegungen werden unter der Nummer des Zentrums nachgewie, sen und erhalten Unternummern. Wenn si.ch die Lage der Festlegung geändert hat, ist eine neue 'Unternummer zu vergeben. 63 (1) Der TP-Name besteht in der Regel aus dem Namen der Gemeinde oder der Gemarkung und einem unterscheidenden Zusatz.
Der TP-Name kann auch nach einer allgemein bekannten geographischen Bezeichnung gebildet werden, ohne den Namen der Gemeinde voranzusetzen.
Zwillingspunkte erhalten denselben Namen wie das Zentrum, aber mit dem Zusatz ZwiIlingspunkt (Zw); auch wenn sie nicht in derselben Gemeinde oder Gemarkung liegen. 64 Der Zusatz (Nr. 63 (1» kann bestehen aus 1. dem Namen der Gewanne, des Wohnplatzes (Ge-, meindeteils) oder der topographischen Bezeichnung 2. einer Zahl 3. der auf den Ortsmittelpunkt bezogenen Himmelsrichtung 4. dem Namen des Bauwerks und gegebenenfalls des ßauwerkteils. '7 Koordinaten und Höhen 71 Bei der Berechnung der TP sind erforderlichenfalls die durch die Abbildung bedingten Entfernungs- und Richtungsverzerrungen zu berücksichtigen und die Messungswidersprüche auszugleichen . 72 Die Gauß-Krüger-Koordinaten werden auf volle cm angegeben . 73 Beiderseits des Grenzmeridians zweier Meridianstreifen sollen die Gauß-Krüger-Koordinaten in einem Bereich von mindestens je fünf Längenminuten in heiden Streifen ermittelt werden. ".}~ , S/.· _bts ..... --...~_ ..... " ~ '. ,I ::; " i .7-4-F-ür-Ha-U-p-:t::-d-re-i-ec-k-s-P-u;"'nk-te-si-n-d-g-e-O-g-ra-p-h-is-c-h-e-K-o-o-r-d-i_-.::s---o-r-d-n-U-n-g---------------.:..~"-, • ;t~ naten zu ermitteln. ",~, ';~j Art und Schlüsselzahl der Festlegung , 75 Soweit notwendig, werden Koordinaten in älteren Gauß-Krüger-Koordinaten Systemen in der Kartei der TP weitergeführt. Höhe über Normal-Null 76 (i) Bei der Berechnung der Höhen aus trigono- Hinweis auf Entstehung' metrischen Messungen sind die Krümmung der Erd- Stand der Fortführung oberfläche und die Strahlenbrechung zu berücksich- Punktidentitäten tigen. Höhenbestimmung durch Einwägung
Die Höhen der TP sind anzugeben bergbauliche Einwirkungen. bei Bodenpunkten sowohl für die Tagesmarke als auch Zum Ergänzen der Kartei können Stammbogen geführt für die unterirdische Festlegung und werden. bei Hochpunkten für den als Zielpunkt dienenden Bauwerksteil und für die Festlegung zu ebener Erde.
Die Höhen werden auf volle cm ermittelt.
Die trigonometrisch bestimmten Höhen der TP in älteren Netzteilen sollen bei jeder sich bietenden Gelegenheit durch Anschluß an das Nivellementsnetz überprüft werden. 77 (1) Ist das alte Zentrum eines TP neu zu berechnen oder neu einzumessen, so sind dabei die für die Netzverdichtung maßgebenden Grundsätze zu beachten. Neue Koordinaten und Höhen sind in der Regel nur dann einzuführen, wenn 83 (1) Die TP-Beschreibung soll enthalten:, 1. die Nummer und den Namen des TP sowie die Nummer der TK 25, 2. die Art der Festlegung, soweit sie von der 'Norm der Ziffer 51 abweicht, 3. eine nach Norden orientierte topographische Ein~ , messung (Lageskizze), die nach Möglichkeit auf luftsichtbare Gegenstände bezogen sein soll, 4. eine Einmessung der exzentrischen Festlegungen und ' der Sicherungs marken, 5. eine katastermäßige Einmessung, . "'. -'" ,/ i .••.... . " .. !.,'" , die neue Bestimmung w~sentlich besser als die alte ist, die neu berechnete Punktlage oder Höhe um mehr als 0,10 m von der alten abweicht und 6. bei Hochpunkten eine Ansicht des Zielp~nktes und ."-i die alten Werte bei Anschlußmessungen noch nicht verwendet worden sind. Bei Abweichung von der letzgenannten Forderung sind die in Frage kommenden Vermessungsstellen zu hören.
Bei der Überprüfung von Hochpunkten von ihren exzentrischen Bodenfestlegungen aus können die hochgelegenen Zentren und die exzentrischen Festlegungen in den oberen Bauwerkteilen auch dann neue Koordinaten und Höhen erhalten, wenn die Abweichungen kleiner als 0,10 m sind. 8 Nachweis der TP 81 (1) Der Nachweis der TP besteht aus 1. der Kartei der TP 2. den TP-Beschreibungen und 3. den TP-Übersichten.
Die Einzelnachweise sind nach Blättern der TK 25 zu ordnen.
Der Nachweis der TP umfaßt nur die TP, die auf dem Gebiet des betreffenden Landes liegen. 82 (1) Die Kartei der TP wird in Listen oder als Einzel- ' punktkartei geführt. Sie kann außerdem auf einen maschinellen Datenträger niedergelegt werden.
In der Kartei der TP sind für jeden TP anzugeben: Nummer des TP Nummer der TK 25 Name 7. Angaben über Landkreis, Katasterilmt, Ge~einde . und Gemarkung.
Die Angaben zu Absatz (1) sollen in der Regel auf einem Blatt vereinigt sein.
Für einen TP können die Beschreibung und' die· Karteiangaben auf einem Blatt zusammengefaßt werden, \ 84 (1) Den TP"Übersichten als kartenmäßigen Nachweis der TP ist die TK 25 zugrunde zu 'legen. ' ' i ··r··!;....:
In den TP-Übersichten sind die TP durch Kreise:, , ',;;i dargestellt, denen die Punktnummer beigefügt ist. : ":t':",~
Bergbaulichen Einwirkungen ausgesetzte TP wer- , den in der TP-Übersicht durch ein schrägliegendes Kreuz vor der Nummer gekennzeichnet. '; ::::<~, 85 (1) Für den 1;)ienstgebrauch innerhalb der Laßdes~ • vermessung werden geführt: -.1,:';: " 1. TP-Netzbilder, getrennt nach TP-Netzen 1. bis 4. , .. -' 2. ~~d;::r:; der Veränderungen an TP. ,i;~,J}... ,.1
Für die TP-Netzbilder sind folgende Maßstäbe': I '.~ anzuhalten: 1., und 2. Ordnung 1 :200000 3. Ordn~ng 1 : 100 000 4. Ordnung 1: 25 000 Die TP-Netzbilder weisen die TP mit ihren ßestim-, mungsstücken nach. Sie sind bei Neuanfertigung entsprechend dem Muster in der Anlage 5 auszuarbeiten und fortzuführen. , . " ~ , t. .. f , , .' . ~ .. • i.~: I ", ~.' :' - -- _. ti _ ....,. "- '-, . :.' ,"1" y' • " . ,.-:' . .':' . -:>-- ',r'.:,," ',: .
Die Kartei der Veränderungen an TP enthält Angaben über Art und Zeitpunkt der Veränderungen derTP. 86 (1) Erhaltung, Erneuerung und Verdichtung des . Dreiecksnetzes sind Aufgabe des Landesvermessungsamtes. Sonstige Vermessungsstellen haben Wünsche . auf Verdichtung des Dreiecksnetzes frühzeitig beim 1 Landesvermessungsamt anzuzeigen.
Der Nachweis der TP wird von dem Landes. vermessungsamt geführt.
Für die von der Landesgrenze durchschnittenen Blätter der TI< 25 wird der Nachweis der TP in Zusammenarbeit mit dem Landesvermessungsamt 'Rheinland-Pfalz aufgestellt und fortgeführt. Auf ein und demselben Blatt. der TI< 25 darf zwei verschiedenen TP nicht dieselbe Be~eichnung (Nummer und Name) zugeteilt werden. . 87(1) Das Landesvermessungsamt gibt Vervielfältigungen des Nachweises der TP an. die Wehrbereichskommandos (Abt. Mil.Geo.) ab.
Vermessungsstellen im Sinne des § 6 des Katastergesetzes (ABI. 1962 S. 562) erhalten Auszüge aus dem Nachweis' der TP auf Antrag für das jeweilige Arbeitsvorhaben. (3LAndere Stellen und Personen können Auszüge aus dem Nachweis der TP erhalten, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. 88 (1) Die Nachweisunterlagen der TP sind vor Verlust oder Zerstörung zu schützen. I. .. ,'
An einem geeigneten Ort sind Sicherungsstücke aufzubewahren und durch Fortführungsstücke zu ergänzen. 9 Überwachung und Erhaltung der TP 91 (1) Das TP-Feld ist vor seinem Verfall zu schützen•
Es ist unbedingt notwendig, die Hauptdreiecks~ punkte an ihrem ursprünglichen Standort zu erhalten, um auch für die fernere Zukunft alle Ergänzungsbeobachtungen im DHDN (Nr. 24) eindeutig zuordnen zu können.
Die Katasterämter überwachen die TP und berichten darüber dem Landesvermessungsamt. Jährlich ist dabei etwa 1/5 bis 1/10 aller TP zu erfassen.
Die sonstigen behördlichen Vermessungsstellen und die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sollen jede zu ihrer Kenntnis gelangende Gefährdung oder Veränderung einer TP-Festlegung dem Landesvermessungsamt anzeigen. 92 Verlorengegangene TP sind mit Hilfe ihrer Sicherungs- ~ I marken oder von benachbarten in ihrer Genauigkeit hierfür ausreichenden Polygon- und sonstigen Vermessungspunkten aus wieder herzustellen. Ist das nicht möglich, so ist ein Ersatzpunkt gegebenenfalls im Anschluß an die nächstgelegenen TP zu bestimmen, wenn es die örtlichen Verhältnisse zulassen. 93 Gefährdete TP sind vom alten Zentrum aus zu verlegen, sofern dieses noch einwandfrei festliegt. Hierbei ist darauf zu achten, daß die in der Umgebung . der neuen Festlegung ~efindlichen Vermessungspunkte angeschlossen werden. GMB!. Saar 1~ .' ~i. - '~)'Lr Anlagen 1 ~eutsches Hauptdreiecksnetz (DHDN) 2 Festlegung der Bodenpunkte 3 Turmbolzen (Tb) 4 Schlüsselzahlen für die Fesdegung von TP 5 Erläuterungen zu den TP-Nettbildem "- ..10· r 84" I- Oll" I- 01" I- 80"1- .1- ... f• .,. L .. + - Deutsches Hauptdreiecksnetz (DHDN) + + .,. T + SCHREIBERSCHER BLOCK und spätere Anderungen .J.. 11" .J.. 10" ..L. 11" ." ......... _.. 111" T 13' T U· T + + "., + I &S" ~I .; + .; eo" .J.. 111" .J.. 10" ..L. U' Die dan Hauptdreleckapunkten belge.atzten Zahlani gaben die zugehOrigen Blattnummam der TI< 25 an.i .;' .J 111" " I &0"- zu Anlage 1 Der Schreibersche Block urnfaßt die N~eile Nördlicher und südlicher Teil der Elbe-Hauptdreieckskette (1874-1875) westlicher "Teil der Schieswig-Hoisteinischen Hauptdreieckskette (1869) Hannoversch-Sächsische Hauptdreieckskette (1880- 1881) Hannoversche Hauptdreieckskette (1882-1885) Rheinisch-Hessische Hauptdreieckskette (1889-1892) mit den von ihnen eingeschlossenen Füllnetzen Sächsisches Hauptdreiecksnetz (1881-1882) Weser"Hauptdreiecksnetz (1886-1887) Niederrheinisches Hauptdreiecksnetz (1893-1895) sowie das Thüringische Hauptdreiecksnetz (1888) den nördliche~ Niederländischen Anschluß (1884-1888) den südlichen Niederländischen Anschluß (1889-1892) den Belgischen Anschluß (1894) --- ..... ------- Anlage- 2 zu Nr. 51 Festlegung der Bodenpunkte , Pfeiler und Platte bestehen aus Granit und haben die aus der Zeichnung ersichtlichen Formen, Kennzeich~n und Maße_ Der würfdförmige Kopf und die Randflächen des Pfeilers sowie die Oberseite der Platte werdell glatt bearb~itet. Die übrigen Flächen sind bossiert oder bruchrauh gespalten. Der Fuß des PEeilers ist so zu bearbeiten, daß der Pfeiler fest und lotrecht auf der ebenen Fläche der horizontalen Platte steht. In der Mitte der Kopffläche des ~feile*s una der Oberseite der Platte ist parallel zu den Kanten je ein Kreuz so eingehauen, daß der Kreuzschnitt auf mm scharf ansprechbar ist. Auf zwei gegenüberliegenden Seitenflächen des Pfeilers sind die Buchstaben TP und ein Dreieck eingemeißelt. Kreuz, Buchstaben und Dreieck sind' mit schwarzer Farbe ausgezogen. Die Platte wird waagrecht so in ein etwa 0,90 m tiefes Loch gelegt, daß ihre Kanten in die HaupthimJllelsrichtungeri zeigen. Der Pfeiler wird zentrisch unmittelbar auf die Platte gestellt, Pfeilerkreuz genau lotrecht über dem Kreuz der Platte. Zwischen Pfeiler und Platte ist kein Erdreich einzubringen. Der Pfeiler ist so zu drehen, daß seine Kanten parallel mit den ~anten der Platte verlaufen' und die Buchstaben TP auf die Südseite kommen. Vor dem Einfüllen der Erde ist der Höhenunterschied zwischen den Oberflächen von Pfeiler' und Platte zu bestimmen. Die eingefüllte Erde soll möglichst frei von Steinen sein, damit die Lage der Platte durch einen Plattensucher untersucht werden kann. Die Kopffläche des Pfeilers soll 0,16 m aus dem Boden ragen. - Zur neuen Festlegung 1. Ordnung gehört ein Würfel aus Granit, in den oben ein mit einem Deckel geschützter Tonkegel eingesetzt ist. Der Steinwürfel wird unter der Platte so eingebracht, daß die Oberfläche des Würfels 0,20 m unter der Platte liegt. i " :v . M= 1:10 Fest/egung I. Ordnung I I TiP-I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I 1 I .... ""--+--..1 ,,' : I I - ....... _ tI' 1 I I - .... _ J .... )..--1-- ""';"..,,,.----J. __ - ,,:-:,,'" ~ zu Anlage 2 Festlegung 3. und t. Ordnung Maße der Pfeiler und Platten: pfefler ,. ordnung Pfeiler 2. bis t.Ordnung platten 1. und 2. ordnung p'atten 3. und 1..0rdnung Würfel mit Tonkegel 'li • 0,30 Je 0,30 Je o,90m 0,16 Je 0.16. Je O,90m 0,60 Je 0,60 Je O,TOm 0,30 x 0,30 x O,tOm 0,20 x 0,20 x O,20m -- -- fJ7 l Turmbolzen :i: ~-------1S4-------,~~1 ~--"",_1.. - - - - - - - .......__ I I 38-: Maße in Millimeter Die nicht angegebenen Maße sind frei wählbar. Die Turmbolzen slnd so in das Bauwerk einzusetzen, daß ein in die Ausbohrung gesteckter Stift senkrecht steht. Anlage J zu Nr. 55 Anlage 4 zu Nr. 57 Schlüsselzahlen für die Fesdegung von trigonometrischen Punkten A. Bodcnpunkte und Beobachtungspunkte Einhei tsfesdegungen 11 pfeiler 1. Ordnung Pfeiler 2. bis 4. Ordnung Kopf 30 x 30 cm Kopf 16 x 16 cm 14 Plattformbolzen, mit Aufschrift TP 15 Turmbolzen, mit Aufschrift TP 16 Leuchtschrauben oder -bolzen 17 Bolzen verschiedener Art abweichende Festlegungen 20 Pfeiler, mit Aufschrift AP 21 Plattformbolzen, mit Aufschrift AP 22 Turmbolzen, mit Aufschrift AP 74 Stein Grenzstein, Niveaustein, Kilometerstein usw. aus Basalt, Granit, Kalkstein, Sandstein u.a. mit und ohne Bolzen, Kreuzschnitt, Loch oder Rohr 75 Steinpfeiter Steinpfeiler, Beobachtungspfeiler, Turmpfeiler (zum Aufstellen des Instrumentes) aus Sandstein, Ziegelstein usw. mit Bolzen, Kreuzschnitt oder Loch 76 Betoßpfeiler Betonpfeiler, Betonblock, Betonstein, Betonsockel unter Eisenmasten usw. mit Bolzen, Kreuzschnitt, Loch oder Rohr· 77 Kreuzschnitt Kreuzschnitt und/oder Loch in Brüstung, Felsen, Plattform, Sockel usw. 78 Nagel Nagel, Schraube oder Metallstift aus Eisen, Messing usw. in Brüstung, Balken, Plattform, Sockel usw. 79 Rohr (bodengleich) Eisenrohr, Stahlrohr, Kunststoffrohr, mit und ohne Kappe .", B. Festlegungen der Hochpunkte Die Zahlen 80 bis 83 sind nur zu verwenden, wenn sie nicht in Verbindung mit den Zielbezeichnungen unter 84 bis 89 auftreten 80 Knopf 81 Mitte 82 Spitze 83 Kreuz 84 Helmstange 85 Fahnenstange 86 Wetterfahne 87 Blitzableiter 88 Antenne 89 Rohrstange Turmknopf, Giebelknopf Turmmitte, Schornsteinmitte, Laternenmitte usw. Turmspitze, Giebelspitze, Helmlipitze, Dachspitze, Mastspitze usw. Turmkreuz, Kreuzblume, Rosette, auch: Kreuzspitze, Kreuzmitte, Kreuzfuß Helmstange, Kreuzstange, Kreuzschaft, auch: ... unter Kreuz, ... unter/über Knopf, ... unter/über Stern usw. Fahnenstange, auch: Fahnenstangenspitze, -knopf, ~fuß usw. Wetterfahne, Wetterhahn, Windrose, Windmesser usw. auch: .spitze, -knopf, -mitte, ·fuß Blitza bleiter, auch: -spitze, -fuß Fernsehantenne, Funkantenne, Rundfunkantenne usw. auch: -spitze; -mast, -fuß Abzugsrohr, Sirenenstange, Rohrstange an Masten,Türmen, Schornsteinen . C. Unterirdische Fesdegungen 90 Platte Platte aus Granit in verschiedenen Größen mit Kreuzschnitt oder Leuchtbolzen 91 Steinwürfel Steinwürfel aus Granit mit Tonkegel und Tondeckel 92 Steinplatte Platte aus Sandstein, Kalkstein, Beton usw. mit Bolzen, ~reuzschnitt, Loch oder Rohr 93 Drainrohr Drainrohr, Tonrohr, Zementrohr, .Hohlziegel, Glasrohr 94 Rohr Eisenrohr, Stahlrohr, Kunststoffrohr Anlage S zu Nr. 8S Erläuterung zu den TP-Netzbildcm Einteilung: Randlinien und Nummern der TK 2S Grenzen und Namen der (Land)kreise Trigonometrische 'Punkte: Die TP werden durch Kreise von 2 oder 3 mm. Durchmesser dargestellt. Bei Kirchtürmen ist der Signatur ein Kreuz und bei sonstigen Türmen ein Fähnchen aufzusetzen. Bestimmungsstücke : Die auf einem Punkt beobachtete Richtung wird durch voll ausgezogenen Strich der halben Verbindungslinie zum Zielpunkt, . die beobachtete Strecke durch einen Querstrich auf der Verbindungslinie und die beobachtete Zenitdistanz durch einen kurzen Strich parallel zur Verbindungslinie nachgewiesen. Die Richtung als Bestimmungsstück ist durch einen Pfeil mit Spitze zum gegebenen Punkt, die Strecke durch einen Querstrich vor oder an Stelle der Pfeilspitze zu kennzeichnen. Kontrollstrecken werden durch Querstrieh .in der Mitte der Strecke, Kontrollrichtungen durch offenen Pfeile bezeiehnet. gegenseitige Richtung äußere Richtung innere Richtung und Strecke Strecke (ohne Richtung) Kontrollstrecke (nicht zur Berechnung benutzt) Kontrollrichtung (nicht zur Berechnung benutzt) gebrochener Strahl und gebrochene Strecke TP-Zug trigonometrische Höhenbestimmung mit einseit~ger und gegenseitiger Zenit~istanzbeobachtung Höhenbestimmung durch Einwägung Gegebener Punkt o zu Anlage 5 ' Neupunkt ~o 0----- - - -+<) 0- - - - ----+1.....1-0 0-- -- - -f-o o----t----o 0-- -- ~o 0-------~~--+1~.~0 .1 0- ._._. _. _.-t+o+f._-- <>-- -- .1/·) 't ~ O'~. .i' I TP- NETZBILD 4. ORDNUNG 34 00 _-----~ .. j< :a.,straße ----- / " -:?rf:t::••tel /', 71'-'zw' ~/'/ '/ 'I / ' , I / ' " r/-w / / " ',~. // ..,..v. -" ",,/#~;:;GF;r::'Shagener ,," I I '.' orst I , "" / , \', I I ." f\,. \ " -'/' i I , ' , Ma .,Eberg I -r" I I • 'U ! '. /Ma"ForI8thau~~w"~'i!a;:~ i "1-.'-": .. - . . Kreis Bi". I\ Ma," \ St!~ ~~~!1!4!.'!. . ---- --~--~~~----~~--~ Ma., KaIsbach ~ ),Ia .,strick I I i ,. ,,;;~. 1\ Ma., \ Löbweide \. KreisA 4911 6UMMERSBACH "mAn' 34 06 56 62 [MUSTER' AbkUrzungen: Gi" Gi_born . Ki .. Kierspe Kl = KIUppelberi Li .. Lieberhausen Ma = Marienheide Mei= Meinerzhagen Rö = Rönsahl .".. ...-.. "'" -- "...-0 _."" Mei., Hellsiepen Li., Friedhof -=---_ At. 1.1'1 ~Ll.,RoseDtfial I~ , "~~." S A·A' R LA N D Der MinIster der Flnanzon Verme88ungs- und Katasterweaen 'E/III 11ÖO/Z6 -'Vm 2000 A An das Landosvermessungsamt des Snarlandes Nachr!chtlicha An dio Kataatorßwtor 6600 SAARBROCKEN, don 26. Oktober 1;976 Am .Stodtgroben 6~ 8 Tolohm 3000·1 Durc11wahl 30 00 App, Postfach 1010 (mli Hehraustertigung &n die Abw.Stelleri) ~B.trifftl TP-Deacbreibung Bezugs 1) Empfehlung der AdV .nl~ßlich der 58. Tagung vom iO. b~.· 2).Nr. 8) Abs. (1) Nr. ) d03 TP-ErlaßBcs Aufgrund der vorgenannton AdV-Elllpfehlung wird .zur TP-Beschreibung ,folgendes bestimmt: Die TP-Beschroibu~g soll u.a. eine nach Norden orientierte topographisc.le EinllloBsung (Lag~skizze) ~nthalten~ die nach M~gl~chkeit auf die Darstellung in der TK 50, in der TK 25 und auf luftsichtbare Gegen.t~nde bezogen sein aoll. Eine .nt.p~echendo Novelliorung dea TP-Erlassos ist b~i nächster Gelegen~. heit vorgesehen. 1m Auftrag goz. Leonhard Ltd. Hin i ster.i BI ra t •