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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und VerbraucherschutzErlass zum Werkvertrag - Rücken - Unternehmereinsatz v. 19.01.2000

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Erlass zum Werkvertrag - Rücken - Unternehmereinsatz v. 19.01.2000

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz · vom 2000-01-01

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A. MASCHINENBRINGUNG * Bringung im gelösten/integrierten Verfahren * Weiterrücken mit Maschine (gebrochener Transport) A 1 Stücksatz-Grundpreistabelle mittl. A 2.1 mittl. einf. A 2.2 Hangneigung Stückm. Stückm.- Stücksatz Fahrentfernung (fm o.R.) bereich (Euro / fm) 0,10 (<0,08-0,11) 25,30 > 300m + 5% 25 - 35% +6% 0,12 0,12 22,45 > 400m +10% 36 - 45% +10% 0,15 (0,13-0,17) 19,88 > 500m +15% 46 - 55% +16% 0,20 (0,18-0,22) 17,45 > 600m +20% > 55% +25% 0,25 (0,23-0,27) 14,80 0,30 (0,28-0,32) 13,93 A 2.3 Beizug 0,35 (0,33-0,37) 12,88 (nicht im Fall der Vorlastbildung Pferd) 0,40 (0,38-0,42) 12,22 mittl. Beizugs0,45 (0,43-0,47) 11,82 entfernung eben/ bergauf bergab 0,50 (0,48-0,54) 10,74 1 - 10m 0% 5% 0,60 (0,55-0,64) 9,98 11 - 20m 5% 10% 0,70 (0,65-0,74) 9,26 21 - 30m 10% 20% 0,80 (0,75-0,84) 8,68 31 - 40m 15% 0,90 (0,85-0,94) 8,30 > 40m 20% 1,00 (0,95-1,09) 7,79 Gewogener Zuschlag 1,20 (1,10-1,29) 7,26 Massenanteil eben/bergauf in % x Zuschlag: 1,65 (1,30-1,99) 6,75 2,00 (2,00 u. >) 7,53 x = Massenanteil bergab in % x Zuschlag: x = Summe (1+2) : 100 = A 3 Sonstige Zuschläge/Abschläge A 3.1 Sortenvielfalt > 4 Sorten 4% > 7 Sorten 7% A 3.2 Integrierter Schleppereinsatz 6% A 3.3 Kostensätze Ziehstundenvergabe I. Landwirtschaftlicher Schlepper II. Universalschlepper III. Forstspezialschlepper A 4 Besondere Erschwernisse Diesen Zuschlag bis zu 15% kann der Revierleiter nach besonderer Vereinbarung vergeben; eine Begründung erfolgt auf dem Formular "Besondere Erschwernisse". Erläuterungen: zu A 1: Die Grundpreise werden grundsätzlich ohne Veränderung vereinbart! Die Stücksatz-Grundpreistabelle geht von einer betonten Pfleglichkeit aus, d.h. ein Schadprozent von max. 10 wird erwartet. Die Werte basieren auf einem Zeitgrad von 120. Eine mittlere Fahrentfernung bis 300m sowie eine Hangneigung bis 25% sind eingerechnet. Der Einsatz von Breitreifen >=500 mm ist Pflicht. zu A 2.1: Errechnete mittlere Fahrentfernung aus Leer- und Lastfahrt zu A 2.2: Die durchschnittliche Hangneigung ist in Anlehnung an den EST-Anlage 3 Punkt 3.3.1 herzuleiten. zu A 2.3: Beizugsentfernungen > 30m bergab können durch Zuschlag in weiteren 5%-Stufen abgegolten werden, sofern diese unbedingt notwendig sind. Der Zuschlag darf nicht bei der Vorlastbildung Pferd vergeben werden. zu A 3.1: Jede Sorte muss mindestens 10% der Hiebsmasse betragen. zu A 3.2: Mindestens 90% der Hiebsmasse müssen im integrierten Verfahren gerückt werden. RAL-Zertifizierung für alle bei der Holzernte eingesetzen Maschinen (Rückemaschinen, Forwarder), auch beim Einsatz von Subunternehmern, ist zwingend erforderlich. A 2 Zuschlagstabelle in % des Grundpreises Beizugsrichtung Stand: 01.06.2016 67,38 75,79 85,92


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