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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturErlass zur Änderung von Verwaltungsvorschriften über außerunterrichtliche Schulveranstaltungen

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Erlass zur Änderung von Verwaltungsvorschriften über außerunterrichtliche Schulveranstaltungen

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 2004-11-30

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Erlass zur Änderung von Verwaltungsvorschrift en über außerunterrichtliche Schulveranstal tu ngen Vom 18. März 2005 Az .: F 1/ B 8 - 3.6.1.0 I. In Nummer 1.1 der Anlage 2 zum Erlass über Genehmigungsverfahren und Kostentragung bei außerunterrichtlichen Schulveranstaltungen an öffentlich en Schulen vom 9. Juli 1996 (GMB!. Saar S. 157) werden nach den Worten "Jugendherberge Dreisbach "Zur Saarsch le ife" in Mettlach-Dreisbach" und dem nachfolgenden Kom ma ein weiterer Spiegelstrich mit de n Worten "Schullandheim "S pohns Haus" in Gersheim" und ein Komma eingefügt. 11. Der Erlass über die Reisekostenvergütung und die Festsetzung von Aufwandsund Pauschvergütungen gemäß §§ 17, 18 des Saarländischen Reisekostengesetzes (SRKG) bei außerunterrichtlichen Schulveranstaltungen vom 9. Juli 1996 (GMB!. Saar S. 161 ) wird wie folgt geändert: 1. In Nummer 2.1 werden nach den Worten "Jugendherberge Dreisbach "Zur Saarschleife" in Meltlach-Dreisbach" und dem nachfolgenden Komma ein weiterer Spiegelstrich mit den Worten "Schullandheim "Spohns Haus" in Gersheim" und ein Komma e ing efügt. 2. Nummer 2.4 .1 wird wie folgt geändert: a) Nach dem ersten Spiegelstrich wird die Angabe "von 80 v.H. der Übernachtungsgelder gemäß § 10 Abs. 2 SRKG" durch die Angabe "des Üb ernachtungsgeldes gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 SRKG" ersetzt. b) Nach dem zweiten Spiegelstrich wird die Angabe ,,25 Deutsche Ma rk " durch die Angabe" 12,80 Euro" ersetzt. 3. Die Tabelle der Anlage 2 wird wie folgt geändert: a) In der Spalte 5 a wird die Angabe ,,0,7" durch die Ang abe ,,70" und das Wort "Nach" durch das Wort "n ach" ersetzt. b) In der Spalte 5 b wird die Angabe ,,0,8 v.H. nach § 10 Ab s. 2 SRKG" durch die Angabe "der Betrag nach § 10 Abs. 2 Satz 1 SRKG" ersetzt. 4. In den Anlagen 1 und 2 wird die Angabe "DM" jeweils durch die Angabe ,,€" erset zt. 111, Die Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Schülerinnen und Schüler zu den Kosten von Schullandheimaufenthalten vom 9. Juli 1996 (GMBI. Saar S. 167) werden wie folgt geändert. 1. In Nummer 1.1 werden nach den Worten "Jugendherberge Dreisbach "Zur Saarschleife" in Mettlach-Dreisbach" und dem nachfolgenden Komma ein weiterer Spiegelstrich mit den Worten "Schullandheim "Spohns Haus" in Gersheim" und ein Komma eingefügt. 2. In den Nummern 3.2.1 Satz 1, 3.2.2 Satz 1 und 3.2.3 Satz 1 werden nach dem Wort "Tagessatzes" jeweils die Worte "für Unterkunft und Verpflegung" eingefügt. 3. In Nummer 3.1 Satz 2 und in Anlage 1 Zeile 11 des Antragstextes wird die Angabe ,,350 Deutsche Mark" beziehungsweise ,,350 DM" jeweils durch die Angabe" 179 Euro" ersetzt. 4. In den Nummern 3.2.1 Satz 2, 3.2.2 Satz 2 und 3.2.3 Satz 2 wird die Angabe ,,30 Deutsche Mark" jeweils durch die Angabe" 15,35 Euro" ersetzt. 5. In Nummer 3.2.1 Satz 3 wird die Angabe" 150 Deutsche Mark" durch die Angabe ,,76,50 Euro" ersetzt. 6. In Nummer 3.2.2 Satz 3 wird die Angabe ,,120 Deutsche Mark" durch die Angabe ,,61,50 Euro" ersetzt. 7. In Nummer 3.2.3 Satz 3 wird die Angabe ,,80 Deutsche Mark" durch die Angabe ,,40,90 Euro" ersetzt. 8. In den Anlagen 1 und 2 wird die Angabe "DM" jeweils durch die Angabe ,,€" ersetzt. IV. Dieser Erlass tritt mit Wirkung vom 30. November 2004 in Kraft. Ministe r ium für Bildung, K ultur und Wissenschaft Im Auftrag Mohr


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