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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturErlass zur Befreiung von Schülern, die der islamischen Religion angehören, vom Schulbesuch an religiösen Feiertagen des Islam

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Erlass zur Befreiung von Schülern, die der islamischen Religion angehören, vom Schulbesuch an religiösen Feiertagen des Islam

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 1978-11-02

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Erlaß zur Befreiung von Schülern, die der islamischen Religion angehören, vom Schulbesuch an religiösen Feiertagen des Islam (Vom 2. November 1978 – GMBl. Saar S. 759) Schüler, die nachweislich der islamischen Religion angehören, können auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten am Fest des Fastenbrechens (Seker Bayram) sowie am Opferfest (Kurban Bayram) einen Tag beurlaubt werden. Die Befreiung vom Schulbesuch ist vom Schulleiter zu erteilen und mit der Auflage zu verbinden, den versäumten Unterrichtsstoff in eigener Verantwortung nachzuarbeiten.


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