Erlass zur Bestimmung einer öffentlich-rechtlichen Stelle zur Veranlassung der Freischaltung eines besonderen elektronischen Bürger- und Organisationspostfachs
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Erlass zur Bestimmung einer öffentlich-rechtlichen Stelle zur Veranlassung der Freischaltung eines besonderen elektronischen Bürger- und Organisationenpostfachs Vom I. Als öffentliqh-rechtliche Stelle gemäß § 'l 1 Abs. 1 der Elektronischer-RechtsverkehrVerordnung, die die Freischaltung eines besonderen elektronischen Bürger: und Organisationenpostfachs veranlasst, wird das Mifüsterium der Justiz des Saarlandes bestimmt. II Dieser Erlass tritt am 1 . Januar 2022 in Kraft. Saarbrücken, den ='p,y 3?T T Der Minister der Justiz Peter Strobel