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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Inneres, Bauen und SportErlass zur Durchführung des Fünften Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften

Verwaltungsvorschrift

Erlass zur Durchführung des Fünften Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport · vom 1990-07-06

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M. J. - 2 - I RechlBbehelrtbelehrung Gegen �Iesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe schriflllch. oder zur Niederschrift bel de... ....w.J"�.,""..,._.,� ...,,,..,,, ..._._...,_""_.,,...,, ......_�....".�..__...._,.,.,._�.."_.,._,..__,__,, in .".. _....__.__........_ ........"....._....___,...__"..__._.__.........___..-str. __..,....", Wid8r$�ru(;h erhoben werden. I, ' Sollte .über den Widerspruch ohne %urelchenden Grund In angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann .Klage beim ._.._...............,,,...._ ...,.,,.......,,.._.,�.. _.,_......_..._...__........."......,_ ..__...,_.__...................__............_.� ...,..,._ . .__._._._____..."_.._ .._....::.,,._..�,,__._.__...................,.,.. . . schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der GeschilIssteIle dieses Gerichts erheben werden. Oie Klege kann nlchl vor Ablauf von 3 Monaten seit der Elnlegung des Widerspruchs erhobon wurden. auSer wenn wegen besonderer UmstAnde des Falles eine kürZere Frist geboten ist. Oie Klage muB den Kl1ger, den Beklagten und den StreItgegensland b02:eichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. 01" zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel soUen angegeben, der angefochtene Bescheid Boll In Urschrift oder Abschrift be'getügt werden. Oer Klage und allen Schriftsätzen sellsn Absd1rilten fGr dia übrigen Beteiligten befgefOgt werden. Im Aurtr�g ! , ·.." ·-···· ..--'T"..··H..-..M.-.".... ----.--.-.-.. ...� -_ ... . " - i Fortsetzung: Berechnung des Hinausschiebens. wenn maßgebendes Lebensjahr , , 1.: bei der Ernennung usw. überschritten war Am Tag der Ernennung usw. war das'31. Lebensjahr1) überschritten um2) Hiervon ab, Zeit nach Vollendung �es 35. LebenSjahres (zu übertragen nach Nr. 8) zeit nach Nr. 10 (Zusammenstellung) - Summe 1 bleibt für das Hinausschieben maßgebende zeit hiervon ein Viertel (zu übertragen nach Nr. 9) 8. , Am Tag der Ernennung usw. war das o 3 5 . / 0 40. Lebensjahr überschritten um 2') Hiervon ab Zeit nach Nr. 10 '(Zusammenstellung) - Summe 2 - " bleibt für das Hinausschieben maßgebende zeit hiervon die Hälfte (zu übertragen nach Nr. 9) 1) ,INr. 7 nur ausfüllen. wenn der Beamte/Soldat einer LaUfbahn T. T. T. T. T. T. T. T. T. ,mit Eingangsamt I-dienstgrad bis einschl. BesGr. A 12 angehört. M. M. M. M� M. M. M. M. M. 2) iRechnet vom Tag nach der VOllendung des maßgebenden Lebensjahres bis zum Tag YQE der Ernennung bzw. Dienstaufnahme. J. J. J. J. J. J. J. J. J. c C : '-' '-' - 3 - , 9. : Das BOA ist hinauszuschieben um Zeit nach Nr. 7 Zeit nach Nr. 8 Zusanunen auf volle Monate abgerundet (zu übertragen nach Nr. 5) T. T. T. M. M . M. M. 10. Zusammenstellung von Zeiten. die nicht zum Hinausschieben de s BDA führen nach Vollendung des 31. bis nach Vollendung J. J. J. J. ---zur Vollendung�es 35. Lj. des 35. Lebensjahres zeilten mit Anspruch , aU'fi Besoldung (von .. . .. bis . ...... ) · , Gern. § 28 Abs. 3 6BesG · , anerkannte Beurlaubungs! zel!ten (von bis . .. ... .) · i Kinäerbetreuungszeiten , (fr� hes tens ab Gebur:t des ersten Kindes)') (von bis .. .. ... von bis ... .... von bis .. . .... ) Zusammen (= von .......... bis ........) (= ab ..........) T. M. J. T . M. J. T. M. J .. T. M. J. T. M. J. T. M. J. T. M. J. T. M. J. (Summe 1, (Summe 2) maximal 4 Jahre) ') . Zeiten·eines Erziehungsurlaubs, einer Beurlaubung nach § 79a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a BOO, § 4Ba Abs. 1 Nr. 2 Buchst. aDRiG oder entsprechendem Landesrecht sowie sonstige Zeiten ohne Berufstätigkeit. in denen Kinder in häuslicher Gemeinschaft betreut wurden. f I ........ . .... ... . . . . . .. . . . .. . ... . . .. ........ , (Eehörde, Dienststelle) (Ort) (Datum) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Übergangs fälle des Art. 20 § 5 des G vom 28.5.1990 (EGBl. I S. 967): Fr�u / Herrn Neuberechnunq eines am 31.12.1989 maßgebenden BDA .. + . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Anitsbezeichnung/Dienstgrad, Vorname, Name (Dienststelle/Einheit) Eetr.: Berechnung und Festsetzung Ihres Besoldungs dienstalters nach dem BundesbeSOldungsgesetz Ihr;BeSoldungsdienstalter (BOA) wird wie folgt berechnet: , 1. : Geburtstag 2. ,Tag der Dienstaufnahme (z.B. nach Beurlaubung) 3.1:Tag der VOllendung des • D 31. / D 35. / D 40. Lebensjahres Das maßgebende Lebensjahr wurde ,vor dem 1.1.1990 vollendet (weiter Nr. 7 oder 8) Dienstaufnahme war das o.a. Lebensjahr (Ort) 4. 'Am Tag der D nicht überschritten (weiter Nr. 5) 0 überscbritten (we i ter Nr.7 oder B) 5. "Berechnung des BDA "Am 31.12.19B9 nach § § 2B bis 31, 36 BBesG ;a.f. maßgebendes BDA Hinausschieben des BDA gern. Nr. 9 6. iDas BDA wird mh Wirkung vom . . . . . • . . . . festgesetzt auf den i Sac'hlich richtig und rechnerisch richtig • • • '.! • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • (Amts-, Dienstbezeichnung, Verg.-Gruppe)

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Aechtfbvhellebelehrun" Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Beiner Bekanntgabe SChriftlich oder zur Niederschrift Mi de""'�""'''''�'''�'''k'''''V''''''''''''_''''_''__''''_''__••. _ .." ._.".,•••_•••••",•••,.""....."••_.".�,••'_•••• In ....." ... ___.........._ .... "".. ..........." .."'..N.....�..._.___•__.•_.•_____._..._-str. .._........" ..,Wldersprllch erhoben werden. $ollte übar den Widerspruch ohna zureichenden Grund In angemessener Frist sachlich nicht �ntschi8den werden. so kann Klage beim ......f......., ..........-.... ..-....---.----..- --- - ..- ..-.:..._........ .-:_.......�_ ..._.,__'_........... _...H••.."_.....,,"M'••••.""..."'...... ":•••,••••,••••_...._••�" .".,_•.•�..... �.-••-.-.------�.�---_.,__• 8chrllUich oder zur NIederschrift des Urkundsbeamten der Goschäftsslelle dieses GeriChts erhoben ward.n. Oie Klage kann nicht vor Ablauf von 3 Monaten seit der Einlogung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstande des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klagt muS den Kläger. den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen und aoll einen bestimmten Antrag enthalten. Oie zur Begründung dienenden Tatsachen und Bewelsmlltel sollen angegeben, der angefochlene 8escheld 8011 in Urschrltt oder Abschritt beigefügt werden. Der Klage und allen Schrlftsätz.en sollen Abscnriften für die (ibrlgen Beteiligten betgofOgt werden. Im Autrr8� Fortsetzung: Berechnung des Hinausschiebens, wenn der 31.12.1989 oder ma�gebendes Lebensjahr bei d�r Dienstaufnahme USW. über schrieten war ; 1� Am Tag der Dienstaufnahme w�r1) � der 31.12.1989 (Nr. 3.2 angekreuzt)/ � das 31. Lebensjahr/überschritten um2) Hier"on ab: Zeit nach VOllendung des 35. Lebensjahres (zu übertragen'nachNr. 8) Zeit nach Nr. 10 (Zusammenstellung) - summe 1 - bleibt für das Hinausschieben maßgebende Zeit hiervon ein Viertel (zu übertragen nach Nr. 9) 8; Am Tag der Dienstaufnahme war , " ; � der 31.12.1989 (Nr. 3.2 angekreuzt)/ D 35. / 0 40. Lebensjahr überschritten um 2) Hiervon ab Zeit nachNr. 10 (Zusammenstellung) - Summe 2 - bleibt für das Hinausschieben ma�gebende Zeit hiervon die Hälfte (zu übertragen nach Nr. 9) T. T. T. T. T. T. T. T. T. U' Nr. 7 nur ausfüllen, wenn der Beamte/Soldat einer Laufbahn mit Eingangsamt I-dienstgrad bis einsehl. BesGr. A 12 angehört. M. M. M. M. M. M. M. M. M. J. J. J. J. J. J. J. J. J. 2) Rechnet vom 1.1.1990 (Nr. 3.2 angekreuzt) oder vom Tag nach der VOllendung des maßgebenden Lebensjahres bis zum Tag vor der Ernennung bzw. Dienstaufnahme. ( f .I �·l. __",:)i: 9. Das BDA ist hinauszuschieben um Zeit nach Nr. 7 Zeit nach Nr. 8 Zusall'/llen - 3 - auf volle Monate abgerundet (zu über tragen nach Nr. S) T. M. T. M. T. M. M. 10. Zusammenstellung von Zeiten. die nicht zum Hinausschieben des BDA führen J. J. J. J. nach dem 31'.12.1989 oder !lach dem 31..12.1989 oder Zeiten mit Anspruch a*f Besoldung nach VOllendung des 31. bis nach Voll endung zur Vollendung des 35. Lj. des 35. Lebensjahres 1= von . . . • . . . . bis- . . . . . . . • ) (= ab ..........) (�onl) .. ... bis .......) T. M. J. T. M. ; G�m. § 28 Abs. 3 BBesG , a�erkannte Beurlaubungszeiten J. (! 1) . yon • .... b,S ....... ) T. M. J. T. M. J. Klnderbetreuungszeiten , ((rühes tens ab Ge- , . bUrt des ers ten Kindes) 2) . (�on1) bis ....... von bis von bis ...... , ) Zusammen T. M. J. T. M. T. M. J. T. M. J. J. (SUlIIIl\e 1: maximal 4 Jahre) (Summe 2) 1)' Frühestens vom 1.1.1990 an 2)' Zeiten eines Erziehungsurlaubs. einer Beur1aubung nach § 79a Abs. 1 Nr. 2 Buchs t . a BBG. § 4Ba Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a DRiG oder ent sprechendem Landesrecht sowie sonstige Zeiten ohne Berufstätigkeit. in denen Kinder in häuslicher Gemeinschaft betreut wurden. !. I PräsiGent des Landtage3 des Silar1andes , Minis�erium der Finan zen I . ' • I , d J t' MlnlS�erlUGI er us lZ �inis �erium fGr Bildung und S9�rt Minis�erium fOr kissenscllaft Ufld Kultur ,r'ünisiter ium für Gesundheit und Sozis.les 1"1i n is�ter i u;.;\ ii.:r Arbeit uuc Frauen , lViinisiterium I für �niirtschaft i�!ini$\er ium für Um\vel t Saarland _ MINISTERIUM DES INNERN 9.1.1991 Bearbeiter: 21 25 Durchwahl: Dienstgebäude-Nr. : � 2 22 OS - 02 Aktenzeichen: prls �dent des Rechnungshofes des Saarlandes 6:500 �.saarbrücken Abteilungen C, D und Z Amt des Ministers Kabi�etts- und Parlamentsreferat Refe�ate A 1, A 3 und A 4 G€sc�§ftsstelle des Lan(lespersonalausschusses i m H a u s e Dienstgebäude: Nr. 1 Franz-Josef-Röder-Str. 2 1 Nr. 2 MainzerStraße 1:36 Nr. 3.Hellwigstraße 14 Nr.4 MainzerStraße 109-111 Nr. 5 Fritz-Dobisch-Str. 12 �r. 6 Ursulinenstr.ße67 Telefon: SOH

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