Erlass zur Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe der Integrierten Gesamtschule Dillingen, der Erweiterten Realschule Dillingen, der Erweiterten Realschule Rehlingen-Siersburg, der Erweiterten Realschule Nalbach und der Erweiterten Realschule Wallerfangen
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Erlass zur Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe der Integrierten Gesamtschule Dillingen, der Erweiterten Realschule Dillingen, der Erweiterten Realschule RehlingenSiersburg, der Erweiterten Realschule Nalbach und der Erweiterten Realschule Wallerfangen Vom 20. Juli 2015 Az.: A 4/C 3 – VII.8/ V.126/V.128/V. 129/ V. 136 A 4/C 3 – VII. 135/ VII. 134/ VII. 137/ VII. 138/ VII. 146 Aufgrund des § 3 Absatz 4 Satz 2 der Verordnung über die Grundsätze der Schulentwicklungsplanung im Saarland (Schulentwicklungsplanungsverordnung) vom 21. Dezember 2012, in der jeweils geltenden Fassung, wird im Benehmen mit dem Landkreis Saarlouis als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarlouis und der Schulkonferenzen der Integrierten Gesamtschule Dillingen, der Erweiterten Realschule Dillingen, der Erweiterten Realschule Rehlingen-Siersburg, der Erweiterten Realschule Nalbach sowie der Erweiterten Realschule Wallerfangen folgende Regelung getroffen: 1. Es wird eine gemeinsame gymnasiale Oberstufe mit der Bezeichnung „Gemeinsame Gymnasiale Oberstufe Dillingen“ eingerichtet. Für sie gelten die Vorschriften der Verordnung — Schul- und Prüfungsordnung— über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung im Saarland (GOS-VO) vom 2. Juli 2007 (Amtsbl. S. 1315), geändert durch die Verordnung vom 26. März 2010 (Amtsbl. I S. 47), in ihrer jeweils geltenden Fassung. Bei Eintritt in die gemeinsame gymnasiale Oberstufe bleiben die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich Schülerinnen und Schüler ihrer Schule. Jede Schule hat die Berechtigung ihre Abiturzeugnisse selbst auszustellen. 2. Über die Angelegenheiten der gemeinsamen gymnasialen Oberstufe entscheiden die Schulleitungen der genannten Schulen gemeinsam. Sollte dies nicht möglich sein, entscheidet in inneren Schulangelegenheiten die Schulaufsicht, in äußeren Schulangelegenheiten der Schulträger. Die Unterrichtserteilung erfolgt insbesondere am Standort Dillingen durch Lehrkräfte der Kooperationsschulen. Der Wechsel der Schülerinnen und Schüler der vorgenannten Schulen in die gymnasiale Oberstufe wird durch eine bereits in vorhergehenden Klassenstufen der Sekundarstufe I einsetzende Zusammenarbeit der Schulen vorbereitet. 3. Ab dem 1. August 2017 wird die gymnasiale Oberstufe der auslaufenden Erweiterten Realschulen und der auslaufenden Gesamtschule gemäß Artikel 4 Absatz 2 Satz 3 des Gesetzes zur Änderung schulrechtlicher Gesetze 2011 gymnasiale Oberstufe der Gemeinschaftsschule. Insofern gelten die zuvor getroffenen Regelungen für die gemeinsame gymnasiale Oberstufe für die dann bestehenden Gemeinschaftsschulen fort. 4. Dieser Erlass tritt am 1. August 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Erlass zur Einrichtung einer gemeinsamen gymnasialen Oberstufe der Integrierten Gesamtschule Dillingen und der Erweiterten Realschule Dillingen vom 21. Mai 2010 außer Kraft. Saarbrücken, den 20. Juli 2015 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Forster