Erlass zur Einrichtung eines allgemein bildenden Zweiges der gymnasialen Oberstufe am Technisch-Wissenschaftlichen Gymnasium Dillingen
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C:\Dokumente und Einstellungen\BatzC\Lokale Einstellungen\Temporary Internet Files\OLK16\ErlassTWG08.doc Erlass zur Einrichtung eines allgemein bildenden Zweiges der gymnasialen Oberstufe am Technisch-Wissenschaftlichen Gymnasium Dillingen Vom 4. Juli 2008 Az.: A 4/B – VI.26 Aufgrund des § 40 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997, S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. November 2007 (Amtsbl. 2008, S. 75), wird im Benehmen mit dem Landkreis Saarlouis als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarlouis und der Schulkonferenz des Technisch-Wissenschaftlichen Gymnasiums Dillingen folgende Regelung getroffen: 1. An dem mit Erlass vom 10. Oktober 1977 (GMBl. Saar S. 632) zunächst als Versuchsschule errichteten Technisch-Wissenschaftlichen Gymnasium Dillingen wird ein zusätzlicher, allgemein bildender Zweig eingerichtet. Für diesen Zweig ohne berufliches Profilfach gelten die Vorschriften der Verordnung – Schul- und Prüfungsordnung – über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung im Saarland (GOS-VO) vom 02. Juli 2007 (Amtsbl. S. 1315) in ihrer jeweils geltenden Fassung ohne die dort getroffenen Regelungen für die gymnasiale Oberstufe mit berufsbezogenen Fachrichtungen unmittelbar. Schülerinnen und Schüler des Technisch-Wissenschaftlichen Gymnasiums können bei Eintritt in die Schule zwischen dem allgemein bildenden Zweig (in Einführungsphase und Hauptphase jeweils mindestens 34 Jahreswochenstunden) und dem bisherigen Zweig mit Betonung des technischen Profils (Einführungsphase mindestens 34 Jahreswochenstunden, Hauptphase mindestens 36 Jahreswochenstunden) wählen; der bisherige Zweig gilt nach § 1 Abs. 1 Satz 2 GOS-VO weiterhin als gymnasiale Oberstufe mit berufsbezogener Fachrichtung. 2. Das Technisch-Wissenschaftliche Gymnasium Dillingen kooperiert, insbesondere im Rahmen des Lehrereinsatzes, mit der Gesamtschule Dillingen. Es schließt Kooperationsvereinbarungen mit den benachbarten Erweiterten Realschulen ab. Die Schulaufsichtsbehörde ist vorab und umfassend zu informieren. 3. Dieser Erlass tritt am 1. August 2008 in Kraft. Ministerium für Bildung, Familie, Frauen und Kultur Im Auftrag ( Arend )