Erlass zur Einrichtung eines Schulversuchs Französisch-plus in den Klassenstufen 5 bis 10 an dem Gymnasium Wendalinum in St. Wendel
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257 Erlass zur Einrichtung eines Schulversuchs „Französisch-plus“ in den Klassenstufen 5 bis 10 an dem Gymnasium Wendalinum in St. Wendel Vom 3. November 2025 Aufgrund des § 5 Absatz 1 des Schulordnungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997 S. 147), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Juni 2025 (Amtsbl. I S. 566) geändert worden ist, wird an dem Gymnasium Wendalinum in St. Wendel ein Schulversuch zur Förderung der Mehrsprachigkeit eingerichtet: 1. Zielsetzung Im Rahmen des Schulversuchs „Französisch-plus“ werden sprachlich begabte und interessierte Schülerinnen und Schüler schon ab der Klassenstufe 5 in den beiden Fremdsprachen Französisch und Englisch unterrichtet. Durch eine enge Abstimmung des Unterrichts in den beiden modernen Fremdsprachen soll das Erlernen beider Sprachen insbesondere in den Klassenstufen 5 bis 7 nachhaltig gefördert werden. Vor dem Hintergrund der kommunikativen Ausrichtung der beiden Fremdsprachen erfolgt dabei eine frühe Schwerpunktsetzung auf plurilingualer und interkultureller Kompetenz. 2. Stundentafel Der Schulversuch „Französisch-plus“ setzt in Klassenstufe 5 ein. Der Unterricht in den Klassenstufen 5 bis 10 erfolgt gemäß den in der Anlage beigefügten Stundentafeln. Im Übrigen gelten für den Unterricht in den Klassenstufen 5 bis 10, soweit nachfolgend nicht ausdrücklich davon abgewichen wird, die Regelungen der Verordnung – Schulordnung – über die Stundentafeln des neunjährigen Gymnasiums (Klassenstufe 5 bis 10) vom 27. Juni 2023 (Amtsbl. I S. 468) in der jeweils geltenden Fassung. 995 Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 13. November 2025 3. Unterricht Das Fach Französisch ist erste Fremdsprache und Profilfach. Das Fach Englisch ist zweite Fremdsprache und wird ab der Klassenstufe 5 durchgängig als schriftliches Fach unterrichtet. Die Note im Fach Englisch wird auf den Halbjahres- und den Jahreszeugnissen ausgewiesen. In den Klassenstufen 5 und 6 erhalten die Schülerinnen und Schüler zusätzlichen Unterricht im Umfang von insgesamt mindestens zwei Wochenstunden in einer verpflichtenden Arbeitsgemeinschaft mit landeskundlichem Schwerpunkt betreffend französischsprachige Länder und Kulturen. Die Teilnahme wird im Zeugnis vermerkt. In den Klassenstufen 8 bis 10 belegen die Schülerinnen und Schüler entweder als weiteres schriftliches Fach eine dritte Fremdsprache oder Physik als weiteres schriftliches Fach und erhalten erweiterten Unterricht im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeld. In der Klassenstufe 10 wird in den künstlerischen Fächern (Bildende Kunst und Musik) Unterricht im Gesamtumfang von zwei Wochenstunden erteilt. Dabei wählen die Schülerinnen und Schüler gemäß dem Angebot der Schule, ob sie beide Fächer im Umfang von jeweils einer Wochenstunde oder eines der beiden Fächer im Umfang von zwei Wochenstunden belegen. 4. Festlegungen Am Ende der Klassenstufe 10 werden der Versetzungsentscheidung die Zeugnisnoten je nach gewähltem Profilbereich zugrunde gelegt: 1. Ist in den Klassenstufen 8 bis 10 eine dritte Fremdsprache analog zum Sprachenzweig belegt worden, werden der Versetzungsentscheidung die Zeugnisnoten von zwei der drei Fremdsprachen als Noten im Sinne von schriftlichen Fächern zugrunde gelegt. Die Zeugnisnote in der hierbei nicht berücksichtigten Fremdsprache wird dann als Note im Sinne eines schriftlichen Fachs bei der Versetzungsentscheidung herangezogen, wenn sie zum Erreichen des Ausgleichs nach den besonderen Grundsätzen zur Versetzung gemäß der Zeugnisund Versetzungsordnung – Schulordnung – für die Klassenstufen 5 bis 10 des neunjährigen Gymnasiums beitragen kann; ansonsten wird diese Note als Note im Sinne eines nichtschriftlichen Faches gewertet. 2. Ist in den Klassenstufen 8 bis 10 ein naturwissenschaftliches Profil analog zum Naturwissenschaftlichen Zweig (MINT) belegt worden, werden der Versetzungsentscheidung die Zeugnisnoten des Faches Physik und einer der beiden Fremdsprachen oder die Zeugnisnoten der beiden Fremdsprachen als Noten im Sinne von schriftlichen Fächern zugrunde gelegt. Die Zeugnisnote des hierbei nicht berücksichtigten Faches wird dann als Note im Sinne eines schriftlichen Faches bei der Versetzungsentscheidung herangezogen, wenn sie zum Erreichen des Ausgleichs nach den besonderen Grundsätzen zur Versetzung gemäß der Zeugnisund Versetzungsordnung – Schulordnung – für die Klassenstufen 5 bis 10 des neunjährigen Gymnasiums beitragen kann; ansonsten wird diese Note als Note im Sinne eines nichtschriftlichen Faches gewertet. 5. Teilnahme Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens für die Klassenstufe 5 des Gymnasiums werden die Schülerinnen und Schüler für die Teilnahme an dem Schulversuch „Französisch-plus“ angemeldet. Vor der Aufnahme sind die Erziehungsberechtigten über die besonderen Modalitäten zu informieren. Die Erziehungsberechtigten bestätigen die Kenntnisnahme dieser Regelungen. Über die Einrichtung entsprechender Klassen entscheidet die Schulleitung. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter über ein Verlassen des Schulversuchs in den Klassenstufen 5 bis 7. 6. Inkrafttreten Dieser Erlass tritt mit Wirkung vom 1. August 2025 in Kraft. Er findet erstmals auf die Schülerinnen und Schüler Anwendung, die für einen Eintritt in den Schulversuch „Französisch-plus“ zum Schuljahr 2025/26 angemeldet wurden. Saarbrücken, den 3. November 2025 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Krüger Anlage 1 Stundentafel „Französisch-plus“ mit Sprachenprofil Klassenstufe 5 6 7 8 9 10 Stunden/ Fach Kernfächer Naturwissenschaftliche Fächer/Informatik Gesellschaftswissenschaftliche Fächer Künstlerische Fächer/Religion bzw. allgemeine Ethik/Sport (7/9) Musik 2 2 2 1 8 (7/9) Verpflichtende Sprachen-AG (Landeskunde und Kultur) 23 (2) Gesamtwochenstunden/Klassenstufe 1 Das Fach Naturwissenschaft wird in den Klassenstufen 5 und 6, das Fach Biologie ab Klassenstufe 7 unterrichtet. 2 In der Klassenstufe 10 wird in den künstlerischen Fächern (Bildende Kunst und Musik) Unterricht im Gesamtumfang von zwei Wochenstunden erteilt. Dabei wählen die Schülerinnen und Schüler gemäß dem Angebot der Schule, ob sie beide Fächer im Umfang von jeweils einer Wochenstunde oder eines der beiden Fächer im Umfang von zwei Wochenstunden belegen. 3 In den Klassenstufen 5 und 6 erhalten die Schülerinnen und Schüler Unterricht im Umfang von insgesamt mindestens zwei Wochenstunden in einer verpflichtenden Arbeitsgemeinschaft mit landeskundlichem Schwerpunkt betreffend französischsprachige Länder und Kulturen. Anlage 2 Stundentafel „Französisch-plus“ mit naturwissenschaftlichem Profil Klassenstufe 5 6 7 8 9 10 Stunden/ Fach Kernfächer Naturwissenschaftliche Fächer/Informatik Gesellschaftswissenschaftliche Fächer Künstlerische Fächer/Religion bzw. allgemeine Ethik/Sport 2 2 (7/9) Musik 2 2 2 1 8 (7/9) Verpflichtende Sprachen-AG (Landeskunde und Kultur) 23 (2) Gesamtwochenstunden/Klassenstufe 1 Das Fach Naturwissenschaft wird in den Klassenstufen 5 und 6, das Fach Biologie ab Klassenstufe 7 unterrichtet. 2 In der Klassenstufe 10 wird in den künstlerischen Fächern (Bildende Kunst und Musik) Unterricht im Gesamtumfang von zwei Wochenstunden erteilt. Dabei wählen die Schülerinnen und Schüler gemäß dem Angebot der Schule, ob sie beide Fächer im Umfang von jeweils einer Wochenstunde oder eines der beiden Fächer im Umfang von zwei Wochenstunden belegen. 3 In den Klassenstufen 5 und 6 erhalten die Schülerinnen und Schüler Unterricht im Umfang von insgesamt mindestens zwei Wochenstunden in einer verpflichtenden Arbeitsgemeinschaft mit landeskundlichem Schwerpunkt betreffend französischsprachige Länder und Kulturen.