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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturErlass zur Einrichtung eines Schulversuchs „Implementierung des Faches Informatik in der Klassenstufe 7 an den Gemeinschaftsschulen im Saarland“

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Erlass zur Einrichtung eines Schulversuchs „Implementierung des Faches Informatik in der Klassenstufe 7 an den Gemeinschaftsschulen im Saarland“

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 2023-07-07

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140 Erlass zur Einrichtung eines Schulversuchs „Implementierung des Faches Informatik in der Klassenstufe 7 an den Gemeinschaftsschulen im Saarland“ Vom 27. Juni 2023 Aufgrund des § 5 Absatz 1 des Schulordnungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997 S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. März 2023 (Amtsbl. I S. 300), wird an allen Gemeinschaftsschulen im Saarland ein Schulversuch „Implementierung des Faches Informatik in der Klassenstufe 7 an den Gemeinschaftsschulen im Saarland“ eingerichtet: I. Ziel des Schulversuchs Dieser Erlass dient der Steuerung des Modellvorhabens „Implementierung des Faches Informatik in der Klassenstufe 7 an den Gemeinschaftsschulen im Saarland“. Das Modellvorhaben soll Aufschluss darüber geben, unter welchen Rahmenbedingungen und in welchen Organisationsformen innerhalb der Gemeinschaftsschulen ein fachübergreifender und handlungs- und projektorientierter Informatikunterricht mit einer optimalen Kompetenzentwicklung für alle Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Leistungsfähigkeit gestaltet werden kann. Zentraler Bestandteil des Modellvorhabens soll die Erarbeitung und Umsetzung sowie Erprobung einer standortspezifischen Unterrichtsorganisation sein, die den Empfehlungen der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission sowie des saarländischen Expert:innen-Forums Informatik folgt und fachübergreifende Lehr- und Lernprozesse organisiert, die projektorientiertes selbstwirksames Lernen, Kooperation und Austausch im Unterricht ermöglichen, statt einzelne losgelöste Unterrichtsstunden zu innerfachlichen Informatikkonzepten. II. Arbeitsfelder, Organisation Zur Verwirklichung ihrer Aufgaben und Bildungsziele erhielten die Gemeinschaftsschulen von Beginn an ein hohes Maß an Selbstständigkeit, um durch Individualisierung von Lernprozessen die Begabungs- und Leistungsschwerpunkte ihrer Schülerinnen und Schüler zu unterstützen. Dazu erhalten die Gemeinschaftsschulen Kontingentstunden, die für Profilbildung, Individualisierung und differenzierende Angebote je nach pädagogischem Konzept der Schule genutzt sowie für pädagogische Neuerungen eingesetzt werden können. Das Fach Informatik wird mit zwei Wochenstunden an allen saarländischen Gemeinschaftsschulen implementiert. Dabei ist der Lehrplan Informatik für Klassenstufe 7 zu berücksichtigen. Die Schulen können im Schulversuch bei der Ausgestaltung des Informatikunterrichts in der Klassenstufe 7 ihre Gestaltungsspielräume und Freiheiten zur Erprobung innovativer methodisch-didaktischer Ansätze nutzen und selbst entscheiden, aus welchem Kontingent der Fächergruppen Deutsch, Mathematik und Naturwissenschaften (NW) die Stunden generiert werden. Konkrete Ausgestaltungen können so auf Schulebene bedarfs- und ressourcengerecht erfolgen und je nach Schülerschaft auf den unterschiedlichen Anforderungsniveaus verwirklicht werden. Folgende Optionen stehen den Gemeinschaftsschulen bei der Implementierung des Faches Informatik in Klassenstufe 7 zur Wahl: Organisationsmodell 1 (Kernfächermodell): Es werden zwei Wochenstunden aus dem Kontingent der Kernfächer (je eine Deutsch- und Mathematikstunde) für die Implementierung des Faches Informatik verwendet. Organisationsmodell 2 (NW-Modell): Es werden zwei NW-Stunden für die Implementierung des Faches Informatik verwendet. Organisationsmodell 3 (Kombinationsmodell): Es wird je eine NW- und Mathematikstunde für die Implementierung des Faches Informatik verwendet. Organisationsmodell 4 (standortspezifisches Modell) Im Einzelfall kann ein standortspezifisches Organisationsmodell, das den Leitideen der jeweiligen Gemeinschaftsschule folgt und ihrem Profil entspricht oder dieses stärkt, nach Absprache mit der Schulaufsichtsbehörde implementiert werden. Die Schulkonferenz entscheidet auf Vorschlag der Gesamtkonferenz, welches der genannten Organisationsmodelle für die Schule gelten soll. Die Unterrichtung kann fächerverbindend oder in Form übergreifender Projekte erfolgen. Die Leistungsbewertung im Fach Informatik in Klassenstufe 7 erfolgt anhand gestufter Kompetenzraster als Verbalbeurteilung, die Auskunft über das erreichte Kompetenzniveau gibt; auf eine Bewertung nach Notenstufen und Punktzahlen wird abweichend von den §§ 12 und 13 der Gemeinschaftsschulverordnung vom 1. August 2012 (Amtsbl. I S. 268), zuletzt geändert durch Artikel 252 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 1629), in der jeweils geltenden Fassung verzichtet. Zur Unterstützung der Implementierung des Faches Informatik und zur Vermeidung von Nachteilen in prüfungsrelevanten Fächern sollen alle Gemeinschaftsschulen zeitlich angemessene Fördermaßnahmen zur individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler umsetzen. Die Schülerinnen und Schüler nehmen grundsätzlich an den zusätzlichen Fördermaßnahmen teil. Die pädagogische Verantwortung für die Umsetzung des Modellvorhabens auf Schulebene sowie die Gestaltung der Fördermaßnahmen liegt bei der Schulleitung. Das Modellvorhaben wird von der Schulaufsichtsbehörde begleitet und während der Laufzeit des Schulversuchs evaluiert. III. Teilnehmende Schulen An dem Schulversuch „Implementierung des Faches Informatik in der Klassenstufe 7 an den Gemeinschaftsschulen im Saarland“ nehmen alle saarländischen Gemeinschaftsschulen teil. Durch Beschluss der Schulkonferenz wird an jeder Gemeinschaftsschule eines der in Nummer II genannten Organisationsmodelle in der Klassenstufe 7 an der jeweiligen Gemeinschaftsschule erprobt. Der Beschluss der Schulkonferenz ist der Schulaufsichtsbehörde vorzulegen. IV. Laufzeit des Schulversuchs Der Schulversuch wird für das Schuljahr 2023/2024 an allen Gemeinschaftsschulen im Saarland in Klassenstufe 7 eingerichtet. Saarbrücken, den 27. Juni 2023 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Dr. Andres


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