Erlass zur Einrichtung eines Schulversuchs Schwerpunkt MusiKunsTheater in den Klassenstufen 8 bis 10 am Cusanus-Gymnasium St. Wendel
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258 Erlass zur Einrichtung eines Schulversuchs „Schwerpunkt MusiKunsTheater“ in den Klassenstufen 8 bis 10 am Cusanus-Gymnasium St. Wendel Vom 3. November 2025 Aufgrund des § 5 Absatz 1 des Schulordnungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997 S. 147), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Juni 2025 (Amtsbl. I S. 566) geändert worden ist, wird am Cusanus-Gymnasium St. Wendel ein Schulversuch zur verstärkten Förderung musikalisch-künstlerisch begabter Schülerinnen und Schüler eingerichtet: 1. Zielsetzung Im Rahmen des Schulversuchs „Schwerpunkt MusiKunsTheater“ wird am Cusanus-Gymnasium St. Wendel die Möglichkeit erprobt, in einem neuen Schwerpunkt musikalisch-künstlerisch begabte und interessierte Schülerinnen und Schüler durch die Einrichtung eines die Fächer Bildende Kunst, Musik und Darstellendes Spiel umfassenden Profilbereichs „MusiKunsTheater“ in den Künsten besonders zu fördern. Durch diese Schwerpunktsetzung sollen die Künste, die eine wesentliche Rolle für die Persönlichkeitsentwicklung des einzelnen Menschen sowie für das gesellschaftliche Miteinander spielen, als integraler Bestandteil der Schulkultur gestärkt werden. Den in den künstlerischen Fächern begabten Schülerinnen und Schülern soll ermöglicht werden, vertiefte Kenntnisse und Kompetenzen zu erwerben. Ein integrativer Ansatz der Künste im Rahmen des Profilbereichs „MusiKunsTheater“ soll die Schülerinnen und Schüler zu ästhetischem Denken und Handeln über die Grenzen der einzelnen Disziplinen hinaus befähigen. Strukturelle und funktionale Verwandtschaften der Künste insbesondere vor dem Hintergrund ihrer personalen, sozialen und historischen Funktionen werden durch einen interdisziplinären Zugang erkundet, analysiert und reflektiert. Dabei sind rezeptive und produktive Kompetenzen sowohl auf das einzelne Fach bezogen als auch fächerübergreifend zu entwickeln. 2. Unterricht Der Schulversuch „Schwerpunkt MusiKunsTheater“ setzt in Klassenstufe 8 ein. Der Unterricht in den Klassenstufen 8 bis 10 erfolgt gemäß den in der Anlage beigefügten Stundentafeln, die zwecks besserer Lesbarkeit auch die Klassenstufen 5 bis 7 darstellen. Im Übrigen gelten für den Unterricht in den Klassenstufen 5 bis 10, soweit nachfolgend nicht ausdrücklich davon abgewichen wird, die Regelungen der Verordnung – Schulordnung – über die Stundentafeln des neunjährigen Gymnasiums (Klassenstufe 5 bis 10) vom 27. Juni 2023 (Amtsbl. I S. 468) in der jeweils geltenden Fassung. Die Schülerinnen und Schüler wählen in Klassenstufe 8 im Rahmen des Profilbereichs „MusiKunsTheater“ zwischen Bildender Kunst und Musik als weiterem schriftlichen Fach. Das übrige Fach bleibt nichtschriftliches Fach. 3. Teilnahme Alle interessierten Schülerinnen und Schüler können gemäß ihrer fachlichen Neigung den „Schwerpunkt MusiKunsTheater“ wählen. In Klassenstufe 7 ist ein Beratungsgespräch mit den entsprechenden Fachlehrkräften empfohlen. Mit Wahl und Eintritt in den Schulversuch ist die Teilnahme für die Schülerinnen und Schüler bis Ende der Klassenstufe 10 verbindlich. Die Möglichkeit der Wahl eines anderen Zweiges gemäß dem Angebot der Schule bei Wiederholung der Klassenstufe 8 bleibt unberührt. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität, so ist die Qualifikation der Schülerinnen und Schüler gemäß den Leistungen in den künstlerischen Fächern in den Klassenstufen 5 bis 7 ausschlaggebend. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Rücksprache mit der mit der Koordinierung des Schulversuchs betrauten Lehrkraft. Ein Anspruch auf Aufnahme in den Schulversuch besteht nicht. 4. Festlegungen Der Schulversuch „Schwerpunkt MusiKunsTheater“ wird jährlich ab dem Schuljahr 2025/26 ab Klassenstufe 8 aufsteigend nach organisatorischer Maßgabe der Schule eingerichtet.
Die Schulleitung entscheidet über die Rhythmisierung der Stunden im Profilbereich. Im Sinne einer individuellen Förderung und selbstwirksamen Vertiefung kann der sechsstündige Profilbereich nach Maßgabe schulorganisatorischer Möglichkeiten an einem Schulvormittag stattfinden. Die Schülerinnen und Schüler erhalten dadurch die Möglichkeit, sich individuell, nachhaltig, fächerübergreifend und projektbasiert mit den Lerngegenständen und den Anforderungen der verschiedenen Kompetenzbereiche auseinanderzusetzen. Gerade in den künstlerischen Fächern ist für effektive fachpraktische Phasen ein umfänglicher Zeitansatz notwendig. Durch die Ermöglichung jahrgangsübergreifenden Unterrichts ergeben sich systemische und pädagogische Ressourcen, mit welchen die Prozesse des selbstwirksamen Lernens unterstützt werden können.
Die Erteilung von Zeugnisnoten erfolgt entsprechend der Schwerpunktwahl (Musik oder Bildende Kunst als schriftliches beziehungsweise nichtschriftliches Fach) gemäß den Vorgaben der Zeugnis- und Versetzungsordnung – Schulordnung – für die Klassenstufen 5 bis 10 des neunjährigen Gymnasiums vom 27. Juni 2023 (Amtsbl. I S. 468, 479) in der jeweils geltenden Fassung. Im Profilbereich „MusiKunsTheater“ werden auf dem Zeugnis das schriftliche Fach sowie das nichtschriftliche Fach ausgewiesen. Leistungen im Bereich Darstellendes Spiel werden nicht durch eine gesonderte Zeugnisnote ausgewiesen. Am Ende der Klassenstufe 10 werden der Versetzungsentscheidung die Zeugnisnoten je nach gewähltem Schwerpunkt zugrunde gelegt: 1. Ist in den Klassenstufen 8 bis 10 Musik als schriftliches Fach im Rahmen des Profilbereichs belegt worden, werden der Versetzungsentscheidung die Zeugnisnoten des Faches Musik und einer der beiden Fremdsprachen oder die Zeugnisnoten der beiden Fremdsprachen als Noten im Sinne von schriftlichen Fächern zugrunde gelegt. Die Zeugnisnote des hierbei nicht berücksichtigten Fachs wird dann als Note im Sinne eines schriftlichen Fachs bei der Versetzungsentscheidung herangezogen, wenn sie zum Erreichen des Ausgleichs nach den besonderen Grundsätzen zur Versetzung gemäß der Zeugnis- und Versetzungsordnung – Schulordnung – für die Klassenstufen 5 bis 10 des neunjährigen Gymnasiums beitragen kann; ansonsten wird diese Note als Note im Sinne eines nicht schriftlichen Faches gewertet. 2. Ist in den Klassenstufen 8 bis 10 Bildende Kunst als schriftliches Fach im Rahmen des Profilbereichs belegt worden, werden der Versetzungsentscheidung die Zeugnisnoten des Faches Bildende Kunst und einer der beiden Fremdsprachen oder die Zeugnisnoten der beiden Fremdsprachen als Noten im Sinne von schriftlichen Fächern zugrunde gelegt. Die Zeugnisnote des hierbei nicht berücksichtigten Fachs wird dann als Note im Sinne eines schriftlichen Fachs bei der Versetzungsentscheidung herangezogen, wenn sie zum Erreichen des Ausgleichs nach den besonderen Grundsätzen zur Versetzung gemäß der Zeugnis- und Versetzungsordnung – Schulordnung – für die Klassenstufen 5 bis 10 des neunjährigen Gymnasiums beitragen kann; ansonsten wird diese Note als Note im Sinne eines nicht schriftlichen Faches gewertet.
In jedem Jahr des Schulversuchs ist eine künstlerische Präsentation als fächerübergreifender Schwerpunkt im Rahmen des Profilbereichs umzusetzen.
Für alle Schülerinnen und Schüler des „Schwerpunkts MusiKunsTheater“ ist die jährliche Teilnahme an einer mindestens einstündigen Arbeitsgemeinschaft im Bereich der künstlerischen Fächer, Theater, Film oder Tanz verpflichtend. Es ist zulässig, die Termine der Arbeitsgemeinschaft insbesondere im Zusammenhang mit der verpflichtenden jährlichen künstlerischen Präsentation zu rhythmisieren.
Die Gesamtleitung des Profilbereichs „MusiKunsTheater“ obliegt der Schulleiterin oder dem Schulleiter. Die Koordinierung der die Fächer betreffenden organisatorischen und fachlichen Angelegenheiten obliegt der Abteilungsleitung Didaktik in Absprache mit der mit der Koordination des Schulversuchs beauftragten Lehrkraft. 5. Inkrafttreten Dieser Erlass tritt mit Wirkung vom 1. August 2025 in Kraft. Der Schulversuch wird erstmals eingerichtet in Klassenstufe 8 des Schuljahres 2025/26. Saarbrücken, den 3. November 2025 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Krüger Anlage 1 Stundentafel „MusiKunsTheater“ mit Musik als schriftlichem Fach im Profilbereich 1 Das Fach Naturwissenschaft wird in den Klassenstufen 5 und 6, das Fach Biologie ab Klassenstufe 7 unterrichtet. 2 Im Profilbereich in den Klassenstufen 8 bis 10 ist das Fach Musik schriftliches, das Fach Bildende Kunst nichtschriftliches Fach. Inhalte und Methoden aus dem Fach Darstellendes Spiel sind in den Fächern Musik und Bildende Kunst integriert. 3 In den Klassenstufen 8 bis 10 erhalten die Schülerinnen und Schüler Unterricht im Umfang von jeweils mindestens einer Wochenstunde in einer verpflichtenden schulischen Arbeitsgemeinschaft mit künstlerischem Schwerpunkt (z. B. Bildende Künste, Musik, Theater, Film, Tanz). Klassenstufe 5 6 7 8 9 10 Stunden/ Fach Kernfächer Naturwissenschaftliche Fächer/Informatik Gesellschaftswissenschaftliche Fächer Künstlerische Fächer/Religion bzw. allgemeine Ethik/Sport Darstellendes Spiel2 Verpflichtende AG (künstlerischer Bereich) 13 13 13 (3) Gesamtwochenstunden/Klassenstufe Anlage 2 Stundentafel „MusiKunsTheater“ mit Bildender Kunst als schriftlichem Fach im Profilbereich 1 Das Fach Naturwissenschaft wird in den Klassenstufen 5 und 6, das Fach Biologie ab Klassenstufe 7 unterrichtet. 2 Im Profilbereich in den Klassenstufen 8 bis 10 ist das Fach Bildende Kunst schriftliches, das Fach Musik nichtschriftliches Fach. Inhalte und Methoden aus dem Fach Darstellendes Spiel sind in den Fächern Musik und Bildende Kunst integriert. 3 In den Klassenstufen 8 bis 10 erhalten die Schülerinnen und Schüler Unterricht im Umfang von jeweils mindestens einer Wochenstunde in einer verpflichtenden schulischen Arbeitsgemeinschaft mit künstlerischem Schwerpunkt (z. B. Bildende Künste, Musik, Theater, Film, Tanz). Klassenstufe 5 6 7 8 9 10 Stunden/ Fach Kernfächer Naturwissenschaftliche Fächer/Informatik Gesellschaftswissenschaftliche Fächer Künstlerische Fächer/Religion bzw. allgemeine Ethik/Sport Darstellendes Spiel2 Verpflichtende AG (künstlerischer Bereich) 13 13 13 (3) Gesamtwochenstunden/Klassenstufe