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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturErlass zur Einrichtung eines Schulversuchs „Schwerpunkt Sport“ an der Ganztagsgemeinschaftsschule Neunkirchen – Haspelstraße

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Erlass zur Einrichtung eines Schulversuchs „Schwerpunkt Sport“ an der Ganztagsgemeinschaftsschule Neunkirchen – Haspelstraße

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 2025-01-31

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28 Erlass zur Einrichtung eines Schulversuchs „Schwerpunkt Sport“ an der Ganztagsgemeinschaftsschule Neunkirchen – Haspelstraße Vom 21. Januar 2025 Aufgrund des § 5 Absatz 1 des Schulordnungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997 S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 10. Juli 2024 (Amtsbl. I S. 570; 610), wird an der Ganztagsgemeinschaftsschule Neun kirchen – Haspelstraße ein Schulversuch zur verstärk ten Förderung sportlich talentierter Schülerinnen und Schüler eingerichtet: 1. Allgemeines 1.1. Ziel des Schulversuchs Im Rahmen eines Schulversuchs wird die Mög lichkeit erprobt, in einem Schwerpunkt Sport an der Ganztagsgemeinschaftsschule Neunkirchen – Haspelstraße und in Zusammenarbeit mit dem Landessportverband für das Saarland, dem Deut schen Fußballbund und der Spielvereinigung 07 Elversberg e. V. sportlich talentierte Schülerin nen und Schüler unabhängig von ihrem Wohnort in eigens eingerichteten Sportklassen besonders zu fördern. 1.2. Struktur Dem Fachunterricht im Schwerpunkt Sport liegt die Stundentafel der Gemeinschaftsschule für die Sekundarstufe I gemäß der Gemeinschafts (Amtsbl. I S. 948) in der jeweils geltenden Fas sung zugrunde, um sicherzustellen, dass die teil nehmenden Schülerinnen und Schüler sowie die Schülerinnen und Schüler der Parallelklassen eine gleichwertige Ausbildung erhalten. 1.3. Aufnahmebedingungen In Abweichung des in § 63 Absatz 1 Satz 4 des Schulordnungsgesetzes in Verbindung mit § 4 Absatz 2 Satz 3 der Aufnahmeverordnung gere gelten Einzugsbereichs der Gemeinschaftsschu len werden in die Sportklasse bevorzugt die im Saarland schulpflichtigen Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen, die den sportmotori schen Eignungstest des Landessportverbands für das Saarland erfolgreich absolviert haben. Sollte die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber mit erfolgreich bestandenem Sporttest die Anzahl der Plätze in der Sportklasse übersteigen, erfolgt die Aufnahme in der Reihenfolge des vom Lan dessportverband für das Saarland nach Auswer tung des Sporttests erstellten Rankings anhand der gezeigten sportlichen Leistungen. Für die Aufnahme in die Sportklasse muss ne ben den allgemeinen Voraussetzungen für die Aufnahme auch die Bestätigung der sportlichen Eignung durch den Landessportverband für das Saarland vorliegen. Die Aufnahme in die Sportklasse setzt in den Klassenstufen 6 bis 10 einen durch den Landes sportverband für das Saarland zu bestätigenden Nachweis der sportlichen Eignung voraus, ab Klassenstufe 9 darüber hinaus auch die Verset zung in die jeweilige Klassenstufe. Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens findet das Auswahlverfahren für die übrigen Eingangs klassen der Ganztagsgemeinschaftsschule nach Abschluss des Auswahlverfahrens für die Sport klasse statt. 2. Organisatorisches 2.1 Unterricht Dem Fachunterricht im Schwerpunkt Sport liegt die Stundentafel der Gemeinschaftsschule für die Sekundarstufe I zugrunde. Alle Schülerinnen und Schüler nehmen am Regelunterricht teil. Im Fach Sport erhalten die Sportklassen in Klas senstufe 5 und 6 neben den in der Stundentafel ausgewiesenen zwei Wochenstunden Sport vier zusätzliche Sportstunden. Mit der Aufnahme in die Sportklasse ist die Wahl der Projektstunden „Talentförderung Sport“ verbunden. Hieraus er geben sich wöchentlich zwei Sportstunden. Wei tere zwei Wochenstunden finden während der Lernzeiten des Ganztagsbetriebs statt. In den Klassenstufen 7 bis 10 erhalten die Sport klassen neben den zwei in der Stundentafel aus gewiesenen Wochenstunden Sport zwei weitere Sportstunden infolge der verpflichtenden Teil nahme an den Projektstunden „Talentförderung Sport“. Der nach dem Lehrplan erteilte Sportunterricht wird von der Sportlehrkraft der Klasse erteilt. Die zusätzlichen Wochenstunden werden von einer Sportlehrkraft der Schule gemeinsam mit einer Sporttrainerin oder einem Sporttrainer er teilt. Die Note im Fach Sport wird aufgrund der Be wertung der beiden Regelstunden erteilt. 2.2 Abmeldungsmöglichkeit Der Wechsel aus der Sportklasse in eine Paral lelklasse ist nur zum Schuljahresende möglich. Schülerinnen und Schülern, die aus gesund heitlichen oder sonstigen von ihnen nicht zu vertretenden Gründen das Schwerpunktfach Sport nicht mehr wahrnehmen können, wird der Wechsel in eine Parallelklasse ermöglicht. 2.3 Gesamtleitung Die Gesamtleitung des Schwerpunkts Sport ob liegt der Schulleiterin oder dem Schulleiter. 3. Inkrafttreten Dieser Erlass tritt am Tag nach der Ver kündung in Kraft und gilt erstmals für das Aufnahmeverfahren für das Schul jahr 2025/2026. Saarbrücken, den 21. Januar 2025 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Krüger


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