Zum Inhalt springen
JunodaJunoda
VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturErlass zur Einrichtung eines Schulversuchs "Sportlich bewegte Grundschule" an der Grundschule St.Wendel-Oberlinxweiler

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Erlass zur Einrichtung eines Schulversuchs "Sportlich bewegte Grundschule" an der Grundschule St.Wendel-Oberlinxweiler

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 2014-08-01

Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text steht unten als Fließtext, ohne die sonst übliche Absatz-Feingliederung.

Erlass zur Einrichtung eines Schulversuchs „Sportlich bewegte Grundschule“ an der Grundschule St. Wendel - Oberlinxweiler Vom 22. Juli 2015 Az.: A 4/ C 1 – I.6.6.1 Aufgrund des § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997 S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Juni 2015 (Amtsbl. I S. 446), wird an der Grundschule St. Wendel - Oberlinxweiler ein Schulversuch zur besonderen Sportorientierung, Bewegungs- und Gesundheitserziehung eingerichtet. 1. Allgemeines 1.1 Ziel des Schulversuchs Im Rahmen des Schulversuchs werden in Zusammenarbeit mit dem Landessportverband für das Saarland (LSVS) und der Stadt St. Wendel an der Grundschule St. Wendel - Oberlinxweiler die pädagogischen und organisatorischen Möglichkeiten einer besonderen Sportorientierung und Bewegungserziehung erprobt. Es wird in dem erarbeiteten Profil besonderen Wert darauf gelegt, Bewegung und Entspannung verstärkt zu vermitteln. Die Kinder erwerben dabei nachhaltig grundlegende Prinzipien und Strategien der Gesundheitserziehung. 1.2 Struktur, Notengebung Dem Fachunterricht liegt die Stundentafel der Grundschule gemäß Nr. 3 zu Grunde. Alle Kinder nehmen am Regelunterricht teil. Im Fach Sport erhalten sie eine zusätzliche dritte Unterrichtsstunde pro Woche. Für die Notengebung gelten die allgemeinen Vorschriften. Beginnend mit dem Schuljahr 2014/2015 nehmen die Kinder im zweiten Schuljahr an einem dreimonatigen Grundlehrgang im Schwimmen teil. Im dritten Schuljahr ist ein halbjähriger, weiterführender Kurs und im vierten Schuljahr ein dreimonatiger, vertiefender Kurs mit jeweils zweistündigem Schwimmunterricht vorgesehen. Die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 können freiwillige Fördergruppen auswählen. Diese orientieren sich an den örtlichen Begebenheiten. Die Sportarten Tischtennis, Fußball, Volleyball und Turnen werden in den freiwilligen Fördergruppen angeboten. Der Landessportverband für das Saarland stellt hierfür qualifizierte Trainerinnen und Trainer zur Verfügung. Die Förderung in den Gruppen dauert 60 Minuten und findet am Nachmittag statt. 1.3 Training und Wettkampf Training und Wettkampf in der gewählten Sportart orientieren sich an den Prinzipien des Leistungs- bzw. Hochleistungssports und den von den jeweiligen Spitzenverbänden hierfür vorgegebenen Rahmentrainingsplänen. Die Verantwortung für diesen Bereich verbleibt bei der Schule, soweit schulische Belange berührt sind (insbesondere Unterrichtsorganisation, pädagogische Grundsätze). Die sportlichen Anforderungen müssen jederzeit pädagogisch verantwortbar sein. Daher sind bei Training und Wettkampf stets die besondere Situation, Leistungsfähigkeit und Belastungsgrenze der Teilnehmerinnen und Teilnehmer entsprechend zu berücksichtigen. 2. Organisation 2.1 Aufnahmebedingungen Vorrangig werden Kinder aus dem Schulbezirk der Grundschule St. Wendel - Oberlinxweiler aufgenommen; hierbei finden die allgemeinen Grundsätze zur Klassenbildung Anwendung. Sofern nach Aufnahme der Kinder aus dem Schulbezirk noch Plätze frei sind, können auch Kinder aus anderen Stadtteilen der Stadt St. Wendel aufgenommen werden. Ist die Grundschule StWendel - Oberlinxweiler nicht die zuständige Schule, sind die Erziehungsberechtigten für die Schülerbeförderung selbst verantwortlich. 2.2 Sportliche Grundausbildung Um die günstigen Entwicklungsmöglichkeiten des Grundschulalters auszuschöpfen, soll diese Zeit optimal genutzt werden. Lernen und Üben sichern besonders in diesem Alter die psychische und motorische Entwicklung. Die koordinativen Fähigkeiten (Reaktionsfähigkeit, Rhythmusfähigkeit, Gleichgewichtsfähigkeit, Orientierungsfähigkeit, Differenzierungsfähigkeit) zeigen während der Grundschulzeit – bei sinnvollen Anforderungen – ihre größten Zuwachsraten. Das pädagogisch ausgerichtete Training orientiert sich an folgenden Grundsätzen: Es berücksichtigt die individuell verantwortbare Belastbarkeit der Kinder. Es schafft durch eine vielseitige Grundausbildung Voraussetzungen für schnelleres Erlernen motorischer Fertigkeiten und sportlicher Techniken. Trainingsinhalte werden kindgemäß und methodisch variationsreich angeboten. Vielseitige Trainingsinhalte vermeiden eine einseitig körperliche Ausbildung und minimieren Verletzungsrisiken, fördern die Motivation für den Sport und ermöglichen das Kennenlernen verschiedener Sportarten. Die auf Vielseitigkeit angelegte Grundausbildung entspricht dem Bildungsauftrag der Schule und kann daher von ihr effizient umgesetzt werden. 2.3 Gesamtleitung Die Gesamtleitung des Modellversuchs obliegt der Schulleitung, die zur Sicherung des Modells eng mit dem Landessportverband für das Saarland, dem Ministerium für Bildung und Kultur und der Stadt St. Wendel zusammenarbeitet. 2.4 Kooperation mit unterschiedlichen Einrichtungen Die Schule kann in Absprache mit Schulträger und Schulaufsicht mit weiteren Partnern (z.B. Sportwissenschaftliches Institut der Universität des Saarlandes, Klinken, Staatliches Studienseminar für die Primarstufe und Inklusion in Püttlingen) Kooperationsvereinbarungen abschließen. 3. Stundentafel der Grundschule St. Wendel - Oberlinxweiler Schulversuch „Sportlich bewegte Grundschule Oberlinxweiler“ Klassenstufen 1 und 2 Fächer Anzahl der Unterrichtsstunden pro Woche Religion 2 Grundlegender Unterricht - Deutsch - Sachunterricht - Mathematik - Bildende Kunst/Musik Sport 3 + eine Fördergruppe (freiwillig) Französisch - Förderunterricht 5 Gesamtstundenzahl 26 + eine Fördergruppe (freiwillig) Klassenstufen 3 und 4 Fächer Anzahl der Unterrichtsstunden pro Woche Religion 2 Grundlegender Unterricht - Deutsch - Sachunterricht - Mathematik - Bildende Kunst/Musik Sport 3 + eine Fördergruppe (freiwillig) Französisch 2 Förderunterricht 2 Gesamtstundenzahl 27 + eine Fördergruppe (freiwillig) 4. In-Kraft-Treten Dieser Erlass tritt mit Wirkung vom 1. August 2014 in Kraft. Saarbrücken, den 22. Juli 2015 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Forster


Erlass zur Einrichtung eines Schulversuchs "Sportlich bewegte Grundschule" an der Grundschule St.Wendel-OberlinxweilerKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen