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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturErlass zur Einrichtung eines Schulversuchs zum Sprachförderangebot im Rahmen des Modellprojekts „Startklar Deutsch — alle Chancen für alle Kinder“

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Erlass zur Einrichtung eines Schulversuchs zum Sprachförderangebot im Rahmen des Modellprojekts „Startklar Deutsch — alle Chancen für alle Kinder“

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 2026-07-10

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152 Erlass zur Einrichtung eines Schulversuchs zum Sprachförderangebot im Rahmen des Modellprojekts „Startklar Deutsch — alle Chancen für alle Kinder“ Vom 29. Juni 2026 Aufgrund des § 5 Absatz 1 des Schulordnungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997 S. 147), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Juni 2025 (Amtsbl. I S. 566) geändert worden ist, wird ab dem Schuljahr 2026/2027 ein Schulversuch eingerichtet: 1. Die sprachliche Bildung von Kindern bildet eine zentrale Grundlage für deren individuelle Entwicklung und späteren Bildungserfolg. Frühzeitig geförderte Entwicklung mit dem Schwerpunkt Sprachkompetenzen (Sprech- und Kommunikationskompetenzen) erhöht die Chancen auf einen erfolgreichen Schul- und Bildungsweg und erleichtert die gesellschaftliche Teilhabe. Die Landesregierung hat sich daher zum Ziel gesetzt, allen Kindern frühestmöglich eine lernförderliche Bildungsumgebung zu bieten, um nicht nur Entwicklungs- und Sprachentwicklungsbedarfe frühzeitig zu erkennen, sondern auch damit verbunden gezielte Fördermaßnahmen einleiten zu können. So soll sichergestellt werden, dass alle Kinder im Saarland – unabhängig von Herkunft, Familiensprache oder sozioökonomischem Status – gleiche Chancen auf erfolgreiche sprachliche Entwicklung und schulische Bildung erhalten und zum Zeitpunkt der Einschulung über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, um erfolgreich in ihre schulische Laufbahn starten zu können. 2. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde das Modellprojekt „Startklar Deutsch – alle Chancen für alle Kinder“ ins Leben gerufen. Ausgehend von einer früheren Schulanmeldung – die Schulanmeldung im Saarland wird künftig grundsätzlich ein Jahr früher als bisher (im 5. Lebensjahr) erfolgen – soll eine frühzeitige Sprachstandsfeststellung erfolgen. Des Weiteren sollen bestehende Barrieren, die den Zugang zu Kitas erschweren, abgebaut werden und die Kinder bereits im letzten Kindergartenjahr bestmöglich gefördert werden. Die Sprachförderung erfolgt ergänzend zu der bereits bestehenden Kooperation zwischen Schule und Kita (§ 17 Absatz 1a des Schulordnungsgesetzes und Erlass zum Kooperationsjahr „Kindergarten – Grundschule). 3. Die Teilnahme der Schulen am Modellprojekt „Startklar Deutsch – alle Chancen für alle Kinder“ basiert auf einem Schulkonferenzbeschluss im Einvernehmen mit dem Schulträger. Die teilnehmenden Schulen am Modellprojekt „Startklar Deutsch – alle Chancen für alle Kinder“ (Modellschulen), 1. Modellphase, ergeben sich aus der Anlage. 4. Die Umsetzung des Modellprojekts erfolgt in zwei Phasen: Die 1. Modellphase ist im Mai 2026 an 14 Grundschulen gestartet und betrifft die im Schuljahr 2027/2028 erstmals schulpflichtigen Kinder. Die 2. Modellphase startet im Herbst 2026 an weiteren 14, also insgesamt 28 Grundschulen und betrifft die im Schuljahr 2028/2029 erstmals schulpflichtigen Kinder. Die Schulen führen im Rahmen der Schulanmeldung eine Sprachstandsfeststellung derjenigen Kinder durch, für die keine Bescheinigung der Kita über einen regelmäßigen Besuch und eine entsprechende Sprachstandsfeststellung der Kita vorgelegt wird. Als Instrument zur Sprachstandsfeststellung wird von den Schulen soweit individuell möglich die sogenannte Wuschel-App der Universität des Saarlandes genutzt. Der Einsatz der Wuschel-App dient der Erfassung des authentischen Sprachverhaltens von Kindern in natürlichen Kommunikationssituationen. 5. Aufgrund des Ergebnisses der Sprachstandsfeststellung sprechen die Schulen je nach individuellem Bedarf eine dringliche Empfehlung zur Teilnahme an Sprachförderungsmaßnahmen aus. Diese finden im Rahmen des Modellprojekts grundsätzlich in einer den Modell-Schulen zugeordneten Kita (Modell-Kita) im Umfang von insgesamt 15 Wochenstunden statt, ergänzend zu der bereits bestehenden Kooperation zwischen Schule und Kita (Erlass Kooperationsjahr). 6. Steht nachweislich kein Kita-Platz zur Verfügung, stellt die Schulaufsichtsbehörde im Rahmen dieses Schulversuchs sicher, dass ein alternatives Förderangebot bereitsteht. Dieses wird an dem jeweiligen Schulstandort eingerichtet und steht in der Gesamtverantwortung der Schule auch, wenn ergänzend weiteres Personal anderer Träger zum Einsatz kommt. Während der Schulferien ist kein Einsatz der Lehrkräfte vorgesehen. Voraussetzungen zur Einrichtung des alternativen Förderangebotes sind ein bereits vorhandenes ausreichendes Platzangebot an der jeweiligen ModellSchule und das Einvernehmen des Schulträgers. Die Erziehungsberechtigten erteilen in diesem Fall ihre Zustimmung zur Teilnahme am alternativen Ersatzangebot. Das Nähere kann durch eine Vereinbarung insbesondere zwischen dem jeweiligen Träger, dem Schulträger und der Schulaufsichtsbehörde geregelt werden. 7. Dieser Erlass tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Saarbrücken, den 29. Juni 2026 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Krüger Anlage Teilnehmende Schulen am Modellprojekt „Startklar Deutsch – alle Chancen für alle Kinder“– 1. Modellphase: Grundschule Merzig – St. Josef Grundschule Neunkirchen – Wellesweiler Grundschule Neunkirchen – Bachschule Grundschule Neunkirchen – Steinwald Grundschule Lebach – St. Michael Grundschule Saarlouis – Roden Grundschule Dillingen III – Odilienschule Grundschule St. Wendel – Nikolaus-Obertreis Grundschule Saarbrücken – Rastpfuhl Gebundene Ganztagsgrundschule Saarbrücken – Dellengarten Grundschule Saarbrücken – Folsterhöhe Grundschule Saarbrücken – Dudweiler – Turmschule Grundschule Völklingen – Bergstraße/Röchlinghöhe Grundschule Homburg – Langenäcker


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