Erlass zur Einrichtung eines Schulversuchs zur Anwendung der Inklusionsverordnung auf die noch nicht von der Inklusionsverordnung erfassten Klassenstufen an Gemeinschaftsschulen
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224 Erlass zur Einrichtung eines Schulversuchs zur Anwendung der Inklusionsverordnung auf die noch nicht von der Inklusionsverordnung erfassten Klassenstufen an Gemeinschaftsschulen Vom 19. August 2016 Aufgrund des § 5 Absatz 1 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997, S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. Januar 2016 (Amtsbl. I S. 120), wird im Bereich der Gemeinschaftsschulen ab dem Schuljahr 2016/2017 ein Schulversuch zur Anwendung der Inklusionsverordnung vom 3. August 2015 (Amtsbl. I S. 540; 2016 I S. 217), geändert durch die Verordnung vom 8. August 2016 (Amtsbl. I 678 Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 25. August 2016 S. 656), in der jeweils geltenden Fassung, auf die noch nicht von der Inklusionsverordnung erfassten Klassenstufen der teilnehmenden Schulen eingerichtet: 1. Ziel des Schulversuchs Hintergrund des Schulversuchs ist, dass alle Gemeinschaftsschulen ab dem Schuljahr 2016/2017 inklusive Schulen sind (§ 4 a Absatz 1 Schulordnungsgesetz) und die Inklusionsverordnung vom 3. August 2015 (Amtsbl. I S. 540; 2016 I S. 217), geändert durch die Verordnung vom 8. August 2016 (Amtsbl. I S. 656), in der jeweils geltenden Fassung, ab dem Schuljahr 2016/2017 auf alle Gemeinschaftsschulen, aufsteigend beginnend mit Klassenstufe 5, Anwendung findet. Im Rahmen dieses Schulversuchs wird den teilnehmenden Schulen, die an dem mit Ende des Schuljahres 2015/2016 ausgelaufenen Pilotprojekt zur Entwicklung eines inklusiven Förderkonzepts an Regelschulen im Saarland vom 14. Juni 2011 (Amtsbl. II S. 502), zuletzt geändert durch Erlass vom 17. Juli 2014 (Amtsbl. II S. 631), teilgenommen haben, die Möglichkeit eingeräumt, die Regelungen der Inklusionsverordnung bereits ab dem Schuljahr 2016/2017 auf sämtliche Klassenstufen anzuwenden. Diese Schulen haben bereits im Rahmen des zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Erlasses ausgelaufenen Pilotprojekts inklusive Konzepte für sämtliche Klassenstufen entwickelt und wesentliche Elemente der Inklusionsverordnung vorbereitet. Durch den vorliegenden, von den Schulen des Pilotprojekts angeregten Schulversuch wird ihnen ermöglicht, nahtlos an das bereits Erreichte anzuknüpfen. Die teilnehmenden Schulen übernehmen darüber hinaus die Aufgabe, im Hinblick auf die aufsteigende Anwendung der Inklusionsverordnung die inklusive Schulentwicklung im Bereich der allgemein bildenden weiterführenden Schulen zu unterstützen. Dies kann zum Beispiel in Form von Beratung oder im Rahmen von Fortbildungsmaßnahmen erfolgen. 2. Teilnehmende Schulen Die teilnehmenden Schulen ergeben sich aus der Anlage. Dabei handelt es sich um Schulen, bei denen folgende Kriterien erfüllt sind: — Teilnahme an dem zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Erlasses ausgelaufenen Pilotprojekt zur Entwicklung eines inklusiven Förderkonzepts an Regelschulen im Saarland, — Teilnahme an einer koordinierenden Arbeitsgemeinschaft unter Leitung des Ministeriums für Bildung und Kultur, — Bereitschaft zur Unterstützung inklusiver Schulentwicklung durch Übernahme einer Multiplikatorenrolle. 3. Laufzeit des Schulversuchs Der ab dem Schuljahr 2016/2017 für alle teilnehmenden Schulen beginnende Schulversuch wird bis einschließlich des Schuljahres 2023/2024 eingerichtet. 4. Inkrafttreten Dieser Erlass tritt mit Wirkung vom 1. August 2016 in Kraft und tritt am 31. Juli 2024 außer Kraft. Saarbrücken, den 19. August 2016 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Forster — Anlage — Am Schulversuch teilnehmende Schulen: — Erweiterte Realschule und Gemeinschaftsschule Saarlouis II, Martin-Luther-King-Schule — Erweiterte Realschule und Gemeinschaftsschule Freisen — Gesamtschule und Gemeinschaftsschule Saarbrücken-Dudweiler — Gesamtschule und Gemeinschaftsschule Gersheim — Erweiterte Realschule und Gemeinschaftsschule Illingen — Erweiterte Realschule und Gemeinschaftsschule Merchweiler-Wemmetsweiler (Max von der GrünSchule) — Gesamtschule und Gemeinschaftsschule am Standort Neunkirchen (GanztagsGemeinschaftsSchule – GGS Neunkirchen) — Gesamtschule Nohfelden-Türkismühle, Erweiterte Realschule Nonnweiler-Primstal und Gemeinschaftsschule Nohfelden-Türkismühle/Nonnweiler-Primstal — Erweiterte Realschule und Gemeinschaftsschule Tholey-Theley (Schule am Schaumberg) — Gesamtschule Völklingen-Ludweiler, Erweiterte Realschule Großrosseln und Gemeinschaftsschule Warndt — Gesamtschule und Gemeinschaftsschule Losheim am See (Peter-Dewes-Schule)