Erlass zur Einrichtung eines Theaterpädagogischen Zentrums (TPZ) im Saarland
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Erlass zur Errichtung eines Theaterpädagogischen Zentrums (TPZ) im Saarland vom 9. Dezember 2015 Präambel Dieser Erlass regelt die Organisation und die Aufgaben des Theaterpädagogischen Zentrums (TPZ). Das Theaterpädagogische Zentrum (TPZ) fördert mit einem breit gefächerten Angebot die kulturelle Bildung in allen Schulen. Es verantwortet die Begegnung zwischen Theater und Schule, gibt Anregungen für den Unterricht mit theaterpädagogischen Elementen, stärkt das Theaterspiel in den Schulen, bietet Vorund Nachbereitungen von Inszenierungen für und mit Kindern und Jugendlichen an und ist aktiv in der Lehreraus- und -fortbildung tätig. 1. Organisation und Finanzierung Die Aufsicht für das Theaterpädagogische Zentrum (TPZ) liegt im Ministerium für Bildung und Kultur beim Referat Qualitätssicherung der Abteilung B (Bildungspolitische Grundsatz- und Querschnittsangelegenheiten). Das Theaterpädagogische Zentrum (TPZ) besteht aus drei Säulen mit eigenen Aufgabenbereichen: - Beratungsstelle „Schultheater“ am jeweiligen Schulstandort der Leiterin oder des Leiters, - Beratungsstelle „Theater, Oper, Tanz und Konzert“, - Kompetenzzentrum „Theaterpädagogik“ im Bereich Kinder- und Jugendtheater. Die Leiterin oder der Leiter der Beratungsstelle „Schultheater“ wird durch den Minister für Bildung und Kultur ernannt und übernimmt die Koordination innerhalb des Theaterpädagogischen Zentrums (TPZ). Das Theaterpädagogische Zentrum (TPZ) erhält personelle und sächliche Ressourcen, um den in diesem Erlass festgelegten Arbeitsauftrag erfüllen zu können: Die Beratungsstelle „Schultheater“ wird mit jährlichen Zuweisungen von Lehrerwochenstunden und mit einem Sachmitteletat ausgestattet. Die Beratungsstelle „Schultheater“ beantragt die benötigten Mittel beim Ministerium für Bildung und Kultur. Für alle notwendigen Gänge und Fahrten im Saarland ist für die zuständigen Lehrkräfte der Beratungsstelle „Schultheater“ Dienstreise angeordnet. Die Benutzung des privaten Kraftfahrzeuges ist entsprechend den Bestimmungen des Saarländischen Reisekostengesetzes grundsätzlich genehmigt. Die Nutzung von Räumen und Ausstattung am jeweiligen Schulstandort der Beratungsstelle „Schultheater“ durch das Theaterpädagogische Zentrum (TPZ) regelt eine Kooperationsvereinbarung des Ministeriums mit dem entsprechenden Schulträger. Die Unterstützung der beiden Säulen Beratungsstelle „Theater, Oper, Tanz und Konzert“ und Kompetenzzentrum „Theaterpädagogik“ im Bereich Kinder- und Jugendtheater mit personellen und sächlichen Ressourcen durch das Ministerium für Bildung und Kultur wird über gesonderte Kooperationsvereinbarungen mit entsprechenden Partnern aus der Theaterszene geregelt. 2. Aufgaben des Theaterpädagogisches Zentrum (TPZ) Die drei Säulen des Theaterpädagogisches Zentrum (TPZ) nehmen unterschiedliche Aufgaben wahr. Zugleich arbeiten sie intensiv miteinander und bringen ihre jeweiligen Kompetenzen insbesondere im Bereich von Aus- und Fortbildung, der Vernetzung und innerschulischer Arbeit ein. 2.1 Aufgaben der Beratungsstelle „Schultheater“ Verantwortlich für die inhaltliche und organisatorische Arbeit der Beratungsstelle „Schultheater“ ist ihre Leiterin oder ihr Leiter. Darüber hinaus ist die Beratungsstelle für die gesamte Koordination des Theaterpädagogischen Zentrums (TPZ) zuständig. Aufgabenschwerpunkt der Beratungsstelle „Schultheater“ ist ein Service- und Beratungsangebot für Schulen aller Schulformen (insbesondere weiterführende Schulen) bereit zu stellen mit dem Ziel, das Theaterspiel in Schulen zu stärken. Folgende Aufgaben werden von der Beratungsstelle „Schultheater“ wahrgenommen: o Service- und Beratungsangebot für Schulen, o Informationsbörse, o Schnittstelle Schule - Ministerium – Theaterszene, o Planung zur Gründung und Weiterentwicklung eines Landesverbandes im Bundesverband Theater in Schulen (BV.TS), o Beratung von Lehrkräften in Fragen, die das Theaterspielen in den Schulen betreffen, o Beratung von Lehrkräften des Faches Darstellendes Spiel der gymnasialen Oberstufe bezüglich Lehrplaninhalten, Prüfungsformaten und Abiturprüfungen, o Ansprechpartner für das Festival Schultheater der Länder, o Ausrichtung von Rezitationswettbewerben, o Beratung bei Lehrplanfragen, o Beratung bei der Implementierung und Weiterentwicklung des angestrebten Wahlpflichtfachs Darstellendes Spiel an weiterführenden Schulen, o Mitarbeit in (noch zu gründenden) Landesfachkonferenzen Darstellendes Spiel, o Konzeption der Ausbildung von Lehrkräften im Bereich Darstellendes Spiel. 2.2 Aufgaben der Beratungsstelle „Theater, Oper, Tanz und Konzert“ Aufgabenschwerpunkt der Beratungsstelle „Theater, Oper, Tanz und Konzert“ ist unter anderem die Konzeption und Durchführung von theaterpädagogischen Veranstaltungen. Folgende Aufgaben werden von der Beratungsstelle „Theater, Oper, Tanz und Konzert“ wahrgenommen: Bereich Theater und Tanz o Erstellung von pädagogisch aufbereiteten Arbeitsmaterialien für die Schulen, o Konzeption und Durchführung von theaterpädagogischen Veranstaltungen, zum Beispiel Einführungen und Nachgespräche in Schule und Theater, o Betreuung von Projekten, wie z. B. Plakatwettbewerben, o Organisation und Durchführung von Probenbesuchen und Führungen im Theater, zum Beispiel auch Kulturwandertagen, o Ausrichtung von theaterbezogenen Schülerschreibwettbewerben, o Aufbau grenzüberschreitender, theaterpädagogischer Arbeit, o Ausbildung von Lehrkräften im Bereich Darstellendes Spiel. Bereich Oper und Konzert o Konzeption und Organisation von Konzerten für alle Altersstufen im Theater und in der Schule, o Szenisch-musikalische Workshops zum Opernspielplan, o Konzertvermittlung und Probenbesuche. 2.3 Kompetenzzentrum „Theaterpädagogik“ im Bereich Kinder- und Jugendtheater Aufgabenschwerpunkt des Kompetenzzentrums „Theaterpädagogik“ ist unter anderem die Beratung und Fortbildung von Lehrkräften in der Primar- und Sekundarstufe zur Umsetzung theatraler Mittel im Unterricht. Folgende Aufgaben werden von der Beratungsstelle „Theaterpädagogik“ wahrgenommen: o Erstellung von pädagogisch aufbereiteten Arbeitsmaterialien für die Schulen, o Konzeption und Durchführung von theaterpädagogischen Veranstaltungen; zum Beispiel Einführungen und Nachgespräche in Schule und Theater, o Organisation und Durchführung von Probenbesuchen und Führungen im Theater, zum Beispiel auch Kulturwandertagen, o Informationen zu Berufsbildern im Theater, o Beratung und Fortbildung von Lehrkräften in der Primar- und Sekundarstufe zur Umsetzung theatraler Mittel im Unterricht in Kooperation mit der Lehreraus- und Lehrerfortbildung, z.B. Fortbildungsreihe „Szenisches Lernen“, Darstellendes Spiel, performativer Formen (zum Beispiel Flashmobs), Methode „Theatre in education“ nach Dorothy Heathcote (Dramapädagogische Ansätze), o Beratungsstelle für Förderschulen und „Theater und Inklusion“, o Ansprechpartner für Vernetzung und Austausch mit dem Verband saarländischer Amateurtheater (VSaT), dem Bund deutscher Amateurtheater (BDAT) und der LAG Südwest („Blick über den Tellerrand“), o Internetforum: Theaterpädagogisches Forum Saar, o Ausbildung von Lehrkräften im Bereich Darstellendes Spiel. 2.4 Gemeinsame Aufgaben der drei Säulen des Theaterpädagogischen Zentrums (TPZ) Zusammenarbeit mit den Landesfachkonferenzen insbesondere der Fächer Deutsch und Musik, um die Bedürfnisse der Schulen und der Theaterszene frühzeitig zu kommunizieren, Information der Schulen über Theaterprojekte und Schultheaterprojekte, Aufbau eines effizienten Kontaktnetzwerks zwischen den Schulen und der Theaterszene, Vermittlung von Dozentinnen und Dozenten beziehungsweise Schauspielerinnen und Schauspielern an Schulen zur Leitung beziehungsweise zur Unterstützung von Spielgruppen und zur Realisierung von Theaterprojekten für Schülerinnen und Schüler aller Schulformen unter professioneller künstlerischer Leitung, Auswahl und Betreuung von Patenklassen zu Premieren, Organisation und Durchführung eines landesweiten Schultheaterwettbewerbs, Aufbau eines Angebotsspektrums auch für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen („Theater und Inklusion“), Konzeption der Aus-, Fort-, und Weiterbildung von Lehrkräften, Bereitstellung und Vermittlung kostengünstiger Theaterkarten für Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte (Sondertarife und Karten Darstellendes Spiel), Ausbildung von Lehrkräften im Bereich Darstellendes Spiel, Vernetzung der Angebote von Lehrerfortbildung, Verband saarländischer Amateurtheater (VSaT), Bund deutscher Amateurtheater (BDAT), Darstellendem Spiel (DS) mit den Angeboten der saarländischen Theaterszene. Vernetzung und Austausch mit anderen Bundesländern im Bereich der Theaterpädagogik. 3. Kooperation und Evaluation Mit der Beratungsstelle „Theater, Oper, Tanz und Konzert“ und dem Kompetenzzentrum „Theaterpädagogik“ im Bereich Kinder- und Jugendtheater werden Kooperationsvereinbarungen geschlossen. Die Beratungsstelle „Schultheater“ übernimmt die Aufgabe der Koordination der Akteure des Theaterpädagogischen Zentrums (TPZ) und trägt für eine enge Kooperation Sorge. Die Kooperationspartner gewährleisten, dass die Akteure des Theaterpädagogischen Zentrums (TPZ) konzeptionell zusammenarbeiten und sich in allen wesentlichen Fragen abstimmen. Es werden regelmäßige (in der Regel mindestens monatliche) gemeinsame Besprechungen vereinbart, zu denen der Leiter der Beratungsstelle „Schultheater“ einlädt. Nach Rücksprache zweimal jährlich wird das Referat Qualitätssicherung des Ministeriums für Bildung und Kultur zu diesen Treffen eingeladen. Die Beratungsstelle „Schultheater“, die Beratungsstelle „Theater, Oper, Tanz und Konzert“ und das Kompetenzzentrum „Theaterpädagogik“ im Bereich Kinder- und Jugendtheater erstellen jeweils einen jährlichen Bericht. In diesem Sachbericht sind der Einsatz der Mittel sowie die Ziele und deren Umsetzung (Darstellung der durchgeführten Maßnahmen, Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Erfolg und Auswirkungen der Maßnahmen) kurz darzustellen. Die Berichte sind dem Referat Qualitätssicherung des Ministeriums für Bildung und Kultur spätestens am 31. August eines Jahres für das jeweils vorangegangene Schuljahr vorzulegen. 4. Öffentlichkeitsarbeit Die Partner im Theaterpädagogischen Zentrum (TPZ) verpflichten sich zur engen gegenseitigen Abstimmung in allen Fragen der Öffentlichkeitsarbeit sowie zur unverzüglichen gegenseitigen Unterrichtung im Falle von Problemen. Die Beratungsstelle „Schultheater“ macht die theaterpädagogischen Angebote in angemessener Form den saarländischen Schulen bekannt. Zugleich trägt sie dafür Sorge, dass alle öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten mit dem Pressereferat M1 des Ministeriums für Bildung und Kultur abgestimmt werden. 5. Inkrafttreten Dieser Erlass tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Saarbrücken, den 9. Dezember 2015 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Lion