Erlass zur Einrichtung von Schulversuchen "Französisch in den Klassenstufen 1 und 2 der Grundschule" vom 14.August 2006
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Erlass zur Einrichtung von Schulversuchen „Französisch in den Klassenstufen 1 und 2 der Grundschule“ Vom 14. August 2006 Az.: A 3 / B 5 – 10.2.1 1. Die zum Schuljahr 2005/2006 umgesetzten Strukturmaßnahmen im Grundschulbereich betrafen auch zahlreiche ehemalige Grundschulen, an denen ein Schulversuch „Französisch in den Klassenstufen 1 und 2 der Grundschule“ eingerichtet war. Durch die in diesem Rahmen erfolgten Neuerrichtungen von Grundschulen sind die Erlasse zur Einrichtung von Schulversuchen „Französisch in den Klassenstufen 1 und 2 der Grundschule“ vom 14. Juli 2000 (GMBl. Saar S. 165), vom 25. Juni 2001 (GMBl. Saar S. 202), vom 25. Juni 2002 (GMBl. Saar S. 136), vom 9. Juli 2003 (GMBl. Saar S. 305) und vom 8. Juni 2004 (Amtsbl. S. 1333) bezüglich dieser Grundschulstandorte gegenstandslos geworden. Daher werden aufgrund des § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997, S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13. Juli 2005 (Amtsbl. S. 1226), an den folgenden neu errichteten Grundschulen beginnend mit dem Schuljahr 2005/2006 Schulversuche zur Einführung von Französisch in den Klassenstufen 1 und 2 der Grundschule eingerichtet: Stadtverband Saarbrücken: Kleinblittersdorf Kleinblittersdorf - Auersmacher Bischmisheim/Schafbrücke Ensheim/Eschringen/Fechingen Großrosseln Heusweiler - Holz Ludweiler/Lauterbach Püttlingen - Viktoria Kreis Merzig-Wadern: Merzig - Schwemlingen (Grundschule Saargau) Merzig - Kreuzberg Perl (Grundschule Dreiländereck) Mettlach-Saarhölzbach Kreis Neunkirchen: Eppelborn Kreis Saarlouis: St. Oranna Berus Rehlingen-Siersburg - Rehlingen Rehlingen-Siersburg - Hemmersdorf Grund- und Ganztagsgrundschule Saarlouis Im Vogelsang Saarpfalz-Kreis: Homburg - Luitpold Bexbach Gersheim - Medelsheim Mandelbachtal - Ormesheim (Theo-Carlen-Schule) Mandelbachtal - Erfweiler-Ehlingen Kreis St. Wendel: Freisen/Oberkirchen Da diese Schulen im Einzugsbereich von Kindergärten liegen, die am Modellprojekt „Zweisprachige Kindergärten im Saarland – ein bilingualbikultureller Ansatz“ teilnehmen, ermöglichen die Schulversuche Erkenntnisse über das Ineinandergreifen von vorschulischer und schulischer Heranführung an die Sprache des Nachbarlandes Frankreich. Hinsichtlich der Zielsetzung und der Ausgestaltung der Schulversuche gelten die im Erlass zur Einrichtung von Schulversuchen „Französisch in den Klassenstufen 1 und 2 der Grundschule“ vom 14. Juli 2000 getroffenen Regelungen. 2. An den genannten Schulen erfolgt die Fremdsprachenbegegnung ab dem Schuljahr 2005/2006 wie folgt: 2.1 Soweit an sämtlichen von einer Zusammenlegung betroffenen ehemaligen Grundschulen bisher bereits ein Schulversuch „Französisch in den Klassenstufen 1 und 2 der Grundschule“ eingerichtet war, erfolgt die Fremdsprachenbegegnung in sämtlichen Klassen der Klassenstufen 1 und 2 der neu errichteten Grundschule. Dies gilt unabhängig davon, ob die Neuerrichtung unter sofortiger Verlagerung aller Klassen an einen Standort oder unter Einrichtung von dauerhaften oder auslaufenden Dependancen erfolgte. 2.2 Soweit nur an einem Teil der an der Neuerrichtung beteiligten ehemaligen Grundschulen ein Schulversuch „Französisch in den Klassenstufen 1 und 2 der Grundschule“ eingerichtet war, gilt Folgendes: 2.2.1 Im Falle einer Verlagerung aller Klassen an einen Standort erfolgt die Fremdsprachenbegegnung in sämtlichen Klassen der Klassenstufen 1 und 2 der neu errichteten Grundschule. 2.2.2 Bestand an einer nunmehr als Dependance geführten ehemaligen Grundschule, nicht jedoch am Hauptstandort der neu errichteten Grundschule ein Schulversuch „Französisch in den Klassenstufen 1 und 2 der Grundschule“, so wird die Fremdsprachenbegegnung in den am Standort der Dependance untergebrachten Klassen der Klassenstufen 1 und 2 weitergeführt. Sobald die Dependance keine Eingangsklasse mehr aufnimmt, wird die Fremdsprachenbegegnung - beginnend mit der Klassenstufe 1 - auf die gesamte Schule ausgedehnt. 2.2.3 War an der nunmehr als Hauptstandort geführten ehemaligen Grundschule ein Schulversuch „Französisch in den Klassenstufen 1 und 2 der Grundschule“ eingerichtet, so findet die Fremdsprachenbegegnung in allen am Hauptstandort untergebrachten Klassen der Klassenstufen 1 und 2 statt. Eine auslaufende Dependance, an deren Standort kein Schulversuch „Französisch in den Klassenstufen 1 und 2 der Grundschule“ eingerichtet war, nimmt am Schulversuch weiterhin nicht teil. Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft Im Auftrag Mohr