Erlass zur Einrichtung weiterer Schulversuche "Berufsvorbereitungsjahr als ,Produktionsschule'"
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Erlass zur Einrichtung weiterer Schulversuche „Berufsvorbereitungsjahr als ‚Produktionsschule’“ Vom 22. Juli 2006 Az.: C 5/C 1 – 10.2.1.1.30 Aufgrund des § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997, S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13. Juli 2005 (Amtsbl. S. 1226), wird ab dem Schuljahr 2006/2007 am Technischgewerblichen Berufsbildungszentrum Dillingen, an den Berufsbildungszentren Homburg und Merzig sowie an den Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentren Neunkirchen und Völklingen jeweils ein weiterer Schulversuch eingerichtet, der den Bildungsgang des Berufsvorbereitungsjahres mit dem Konzept einer „Produktionsschule“ verbindet (Schulversuch „Berufsvorbereitungsjahr als ‚Produktionsschule’“). An den Schulorten Dillingen, Homburg und Völklingen schließt der Schulversuch an die dortigen, zum Ende des Schuljahres 2005/2006 auslaufenden Schulversuche an. An den Schulversuchen können Schüler und Schülerinnen teilnehmen, die ihre Berufsschulpflicht zu erfüllen haben und bei denen die Voraussetzungen zum Besuch des Berufsvorbereitungsjahres gegeben sind. Für die Zielsetzung und die Ausgestaltung der Schulversuche gelten die im Erlass zur Einrichtung eines Schulversuchs „Berufsvorbereitungsjahr als ‚Produktionsschule’“ vom 27. Juni 2002 (GMBl. Saar S. 96) getroffenen Regelungen mit der Maßgabe, dass die fachpraktischen Inhalte statt im schulischen Werkstattbereich auch begleitend in Betrieben vermittelt werden können. Prüfungen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach der Verordnung über die Prüfung von Nichtschülern und Nichtschülerinnen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses vom 24. April 2003 (Amtsbl. S. 1250), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 03. Juni 2005 (Amtsbl. S. 874), können am Schulort des jeweiligen Berufsbildungszentrums abgelegt werden. - 2 - Der Erlass zur Einrichtung weiterer Schulversuche „Berufsvorbereitungsjahr als ‚Produktionsschule’“ (Organisationsform mit Fachpraxis in Betrieben) vom 02. Juni 2004 (Amtsbl. S. 1356) tritt mit Ablauf des Schuljahres 2005/2006 außer Kraft. Die an den Berufsbildungszentren Hochwald, Lebach und St. Ingbert sowie an den Technischgewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentren Saarlouis und St. Wendel bereits eingerichteten Schulversuche „Berufsvorbereitungsjahr als ‚Produktionsschule’“ werden in der Weise fortgeführt (am Schulort St. Wendel künftig am neu errichteten Berufsbildungszentrum St. Wendel), dass die fachpraktischen Inhalte statt im schulischen Werkstattbereich auch begleitend in Betrieben vermittelt werden können. Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft Im Auftrag (Falk)