Erlass zur Einrichtung weiterer Schulversuche "Französisch in den Klassenstufen 1 und 2 der Grundschule" vom 25.06.2002
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Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft Erlass zur Einrichtung weiterer Schulversuche „Französisch in den Klassenstufen 1 und 2 der Grundschule“ Vom 25. Juni 2002 (GMBl. Saar 2002, S. 136) Az.: R 1/B 5 – 10.2.1 1. Auf Grund des § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997, S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 22. November 2000 (Amtsbl. S. 2034), werden an den Grundschulen Lauterbach, Ommersheim, Erfweiler-Ehlingen, BliesmengenBolchen, Orscholz, Kirkel-Limbach, Neuhäusel, Dillingen II (Philipp-SchmittSchule), Dillingen III (Odilienschule), Eschberg, Rodenhof, Viktoria (Püttlingen) und Pflugscheid vom Schuljahr 2002/2003 an Schulversuche zur Einführung von Französisch in den Klassenstufen 1 und 2 der Grundschule eingerichtet. Da diese Schulen im Einzugsbereich von Kindergärten liegen, die am Modellprojekt „Zweisprachige Kindergärten im Saarland – ein bilingual-bikultureller Ansatz“ teilnehmen, ermöglichen die Schulversuche Erkenntnisse über das Ineinandergreifen von vorschulischer und schulischer Heranführung an die Sprache des Nachbarlandes Frankreich. An den genannten Schulen erfolgt die Fremdsprachenbegegnung im Schuljahr 2002/2003 in allen Klassen der Klassenstufe 1, ab dem Schuljahr 2003/2004 auch der Klassenstufe 2. 2. Im Übrigen gelten für die Zielsetzung und die Ausgestaltung der Schulversuche die im Erlass zur Einrichtung von Schulversuchen „Französisch in den Klassenstufen 1 und 2 der Grundschule“ vom 14. Juli 2000 (GMBl. Saar S. 165) getroffenen Regelungen.