Erlass zur Errichtung eines Schulversuchs "Reformklassen" an Erweiterten Realschulen und Gesamtschulen im Saarland
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200 Gesetz Nr. 1686 zur Änderung des Saarländischen Krankenhausgesetzes Vom 6. Mai 2009 Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: Dem § 30 des Saarländischen Krankenhausgesetzes vom 13. Juli 2005 (Amtsbl. S. 1290), geändert durch Art. 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 21. November 2007 (Amtsbl. 2008 S. 75) wird folgender Absatz 5 angefügt: „(5) Die Krankenhausförderbehörde wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen statt der Einzelförderung eine Pauschalförderung einzuführen. Bei der Pauschalförderung sind die Gesamtbettenzahl, die Aufgabenstellung nach dem Krankenhausplan, das Leistungsgeschehen und die Förderung in der Vergangenheit zu berücksichtigen. Die Fördermittel werden in zwei Raten, jeweils zum 15. März und 15. September jedes Jahres ausgezahlt. Noch nicht verbrauchte Fördermittel sind entsprechend den Grundsätzen der wirtschaftlichen Betriebsführung zinsgünstig anzulegen. Zinserträge sind ausschließlich für zweckentsprechende Investitionsmaßnahmen im Sinne des § 9 Abs. 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz i.V. m. § 30 Abs. 1 SKHG zu verwenden.“ Saarbrücken, den 19. Mai 2009 Der Ministerpräsident Müller Der Minister der Finanzen Jacoby Der Minister fürJustiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales Prof. Dr. Vigener Erlasse 197 Erlass zur Einrichtung eines Schulversuchs „Reformklassen“ an Erweiterten Realschulen und Gesamtschulen im Saarland Vom 20. April 2009 Az.: A 4/B – V.111, V.114, V.122, V.131; VII.0, VII.11 Aufgrund des § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997, S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 18. Juni 2008 (Amtsbl. S. 1258), wird in Fortsetzung des ab dem Schuljahr 2007/2008 in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Rheinland-PfalzSaarland, begonnenen Projekts an den Erweiterten Realschulen Merzig (Christian-Kretzschmar-Schule), Neunkirchen-Stadtmitte, Saarlouis II (Martin-LutherKing-Schule) und Völklingen (Hermann-Neuberger-Schule) sowie den Gesamtschulen Bexbach und Saarbrücken-Bellevue bis einschließlich Schuljahr 2011/2012 ein Schulversuch zur optimalen individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern des zum Hauptschulabschluss führenden Bildungsgangs eingerichtet. Eine durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte wissenschaftliche Begleitung ist bis einschließlich Schuljahr 2009/2010 vorgesehen. 1. Geltungsbereich und Finanzierung Dieser Erlass dient der Steuerung des Modellversuchs Reformklassen. Dieser richtet sich an die Schülerinnen und Schüler der Modellschulen, die den Hauptschulabschluss anstreben. Die Einrichtung von Reformklassen dient der Vertiefung der Berufsorientierung und der Erprobung einer veränderten Lern- und Kooperationskultur in den teilnehmenden Schulen und trägt damit zur Unterrichtsentwicklung bei. Die mit dem Modellversuch einhergehenden Veränderungen fördern die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung im saarländischen Schulwesen. Im Zuge der zunächst bis zum Ende des Schuljahres 2009/2010 befristeten Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland, werden Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung hälftig von dieser, zur anderen Hälfte von der Schulaufsichtsbehörde finanziert. 2. Teilnehmende Schülerinnen und Schüler Die Reformklassen beginnen aufsteigend mit der Klassenstufe 7. In den vier Erweiterten Realschulen besuchen alle Schülerinnen und Schüler des Hauptschulbildungsganges einer Jahrgangsstufe Reformklassen. In den beiden Gesamtschulen besuchen alle Schülerinnen und Schüler der Stammklassen, die in mindestens einen Grundkurs eingestuft sind, Reformklassen. 3. Personalisierung Den Reformklassen werden zusätzliche Lehrerstunden und zusätzliches Personal zugewiesen. Für den Unterricht in den Reformklassen sind pädagogische Teams (Reformklassen-Teams) verantwortlich: Zwei Lehrkräfte (Klassenlehrer/Klassenlehrerinnen) übernehmen weitgehend den Unterricht der Reformklasse (Klassenlehrerprinzip). Jede der beiden Lehrkräfte soll mindestens 20 Stunden in der Reformklasse unterrichten. Abweichungen sind nur mit Zustimmung der SchulaufsichtsbeAmtsblatt des Saarlandes vom 4. Juni 2009 863 hörde zulässig. Die Unterrichtsverpflichtung der beiden verantwortlichen Reformklassen-Lehrkräfte wird um jeweils vier Anrechnungsstunden ermäßigt. In jeder Modellschule wird ein Sozialcoach eingesetzt. Im Rahmen der Zusatzförderung durch die Bundesagentur für Arbeit kann die personelle Unterstützung, etwa durch Bildungsbegleiter, Theaterpädagogen, Handwerker usw., ausgeweitet werden. Darüber hinaus erhält die Schule zusätzliche Stunden für das Bildungs- und Betreuungsangebot am Nachmittag. 4. Ziele des Schulversuchs Der Schulversuch verfolgt folgende Ziele: — Möglichst alle Schülerinnen und Schüler sollen den Hauptschulabschluss erreichen. Die Abbrecherquote soll gesenkt werden. — Möglichst viele Schülerinnen und Schüler sollen einen guten Hauptschulabschluss erreichen. — Die Ausbildungsreife soll verbessert werden. — Die Zahl der unentschuldigten Fehltage soll deutlich verringert werden. — Die Potenziale der Schülerinnen und Schüler sollen in vollem Umfang ausgeschöpft werden. — Die Fähigkeit zu eigenständigem und selbstverantwortlichem Handeln soll gestärkt werden. 5. Pädagogische Arbeitsfelder Besondere pädagogische Arbeitsfelder des Modellversuchs sind: — eine intensive Kooperationskultur, — eine veränderte Lernkultur, — eine vertiefte Berufsorientierung. 5.1. Intensive Kooperation Kernelemente sind: — die intensive Kooperation der ReformklassenTeams, auch im Sinne eines Team-Teaching, — die intensive Kooperation der Schülerinnen und Schüler untereinander, auch im Sinne eines Schülertutorensystems, — die intensive Kooperation zwischen den Reformklassen-Teams der Modellschulen, — die intensive Kooperation zwischen den Modellschulen, der Bundesagentur für Arbeit und den Betrieben, — die intensive Kooperation zwischen den Modellschulen, den Eltern und den Trägern der Jugendhilfe. 5.2. Veränderte Lernkultur Das Klassenlehrerprinzip und das Team-Teaching bilden die Basis einer veränderten Lernkultur im Schulversuch. Insbesondere folgende Elemente sollen die Lernkultur in den Modellschulen prägen: — Das Lernen der Schülerinnen und Schüler soll individualisiert werden. — Die Reformklassen-Teams erstellen für jede Schülerin und jeden Schüler einen individuellen Förderplan. — Das Lernen der Schülerinnen und Schüler soll an ihrer Lebens- und Erfahrungswelt ansetzen. Dies wird unterstützt durch ausgewählte Lerninhalte mit hohem Lebenswelt- und Praxisbezug und Lernen in Situationen. — Die Schülerinnen und Schüler erhalten besondere Angebote zur Ermutigung, Persönlichkeitsstärkung, zur Steigerung des Gemeinschaftsgefühls und der sozialen Kompetenz. — Verbindliche Regeln und Strukturen für ein Leben in der Gemeinschaft und der Arbeitswelt sollen eingeübt werden. — Lern- und Leistungssituationen werden entkoppelt. — Individuelle Leistungsverbesserungen werden besonders gewürdigt. 5.3. Vertiefte Berufsorientierung Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung kommt eine besondere Bedeutung zur Unterstützung der personalen, sozialen, methodischen und fachlichen Kompetenzen zu. Dies sind u. a. individuelle Berufsorientierung und Berufswegeplanung, Kompetenzfeststellungen und Förderplanungen, mehrere Betriebspraktika in verschiedenen Berufsfeldern sowie die Bildung von Netzwerken zwischen den Schulen und den Betrieben. Zur Persönlichkeitsstärkung und zum sozialen Training sollen auch musische und erlebnispädagogische Projekte durchgeführt werden. 6. Unterrichtsorganisation Die zeitliche Organisation des Unterrichts und der Betreuung liegt weitgehend in der Autonomie der Schule. Lehrpläne und Stundentafel werden flexibilisiert. Die Schulen halten an mindestens drei Nachmittagen in der Woche ein Bildungs- und Betreuungsangebot vor. Im Interesse einer vertieften Berufsorientierung sind mindestens vier Wochenstunden einzusetzen: Hierzu wird die in der geltenden Stundentafel ausgewiesene Wochenstundenzahl der Schülerinnen und Schüler um vier Wochenstunden erhöht. Die Anerkennung des Hauptschulabschlusses in Klassenstufe 9 kann nur erfolgen, wenn in den Klassenstufen 7 bis 9 in den Fächern Deutsch, Mathematik, Natur- und Gesellschaftswissenschaften über die drei Jahre verteilt insgesamt jeweils neun, in der Fremdsprache insgesamt acht Jahreswochenstunden Unterricht erteilt wurde. Die Erfüllung dieser Mindestanforderung ist von der Schule zu dokumentieren. Dabei können die geforderten Stunden auch im Rahmen von Fächer verbindendem Unterricht, Projekten u. ä. eingebracht werden. Dies gilt auch für die Fächer Arbeitslehre, Kunst, Musik und Sport. Konfessioneller Religionsunterricht ist gemäß Stundentafel anzubieten. 7. Leistungsmessung und Zeugnisse Den teilnehmenden Schulen wird eine weitgehende Autonomie beim Umgang mit den Vorgaben des Klassenarbeitenerlasses und den Regelungen zur Versetzung gewährt. Die Schülerinnen und Schüler steigen grundsätzlich mit Beginn des neuen Schuljahres in die nächst höhere Klassenstufe auf. Die Schule kann veränderte Formen der Leistungsmessung und -bewertung nutzen. Auch in Zeugnissen können Ziffernnoten durch Verbalbeurteilungen ergänzt werden. Individuelle Leistungsverbesserungen sollen besonders gewürdigt werden. Die Fächer Chemie, Physik und Biologie können auf den Zeugnissen — ausgenommen den Abgangs- und Abschlusszeugnissen — in einer Fachnote für Naturwissenschaften, die Fächer Erdkunde, Geschichte und Sozialkunde in einer Note für das Fach Gesellschaftswissenschaften ausgewiesen werden. 8. Berechtigungen Unterricht und die individuelle Förderung werden so gestaltet, dass Umstufungen am Ende eines jeden Schulhalbjahres erfolgen können. Die Schülerinnen und Schüler erhalten Halbjahres-, Jahres- und Abgangszeugnisse. Sie nehmen an der Prüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses teil und erhalten bei Bestehen der Prüfung ein Abschlusszeugnis. Zusammen mit einem Abgangszeugnis nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht beziehungsweise dem Hauptschulabschlusszeugnis erhalten die Schülerinnen und Schüler der Reformklassen ein Verhaltenszeugnis. Sie erhalten darüber hinaus ein Portfolio (siehe Nr. 9). 9. Dokumentation, Evaluation und Fortbildung Die verantwortlichen Reformklassen-Lehrkräfte nehmen an den Arbeitstreffen und Fortbildungen des Schulversuchs teil. Die Modellschulen dokumentieren ihre Arbeit in schriftlicher Form. Lehrkräfte und Sozialcoachs legen für jede Schülerin und jeden Schüler ein Portfolio an, in dem der individuelle Lernverlauf dokumentiert wird. Das Portfolio enthält besondere Arbeiten, Leistungen, Zertifikate und Würdigungen, beispielsweise ausgewählte Schülerarbeiten, Ergebnisse von Lernstandserhebungen, Kompetenzfeststellungen und Leistungsüberprüfungen. Alle Modellschulen und Reformklassen-Teams nehmen an der Evaluation des Schulversuchs teil. 10. Laufzeit des Schulversuchs Der ab dem Schuljahr 2007/2008 begonnene Schulversuch wird bis einschließlich Schuljahr 2011/2012 eingerichtet. Über den Umfang seiner Fortführung über das Schuljahr 2009/2010 hinaus wird nach Auslaufen der bis dahin vorgesehenen wissenschaftlichen Begleitung entschieden. Saarbrücken, den 20. April 2009 Ministerium für Bildung, Familie, Frauen und Kultur Im Auftrag Arend